Definition BGB und VOB und Informationen zur VOB
Das BGB ist das Bürgerliche Gesetzbuch und gilt automatisch da es ein Gesetz ist. Selbst wenn wir nichts miteinander vereinbaren gilt also das BGB
Das ist vom Gesetzgeber
VOB besteht aus 3 Teilen
A Öffentliche Ausschreibung
B Allgemeine Vertragsbedinungen
C Technische Vertragsbedinungen
Ist gerecht für AG und AN
Die DVA hat die VOB/B erstellt und die Leute die in der DVA (Dienstleistungsverordnung für das Baugewerbe) sitzen sind AG’S und AN’s damit die VOB eben für beide gerecht ist
Jede änderung benötigt eine 2/3 Mehrheit so bleibt die VOB gerecht
Die VOB wird nur gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichen- rechtlichen Sondervermögens empfohlen §310 BGB
NUR EINE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNG und Anwendung nur EMPFOHLEN
Stammt ja auch nicht vom Gesetzgeber
Also bedeutet das die VOB eine AGB ist
Grundsätzlich giilt das Gesetz aber durch die VOB dürfen wir auch abweichen
Es ist wichtig zu beachten, dass die VOB und das BGB sich ergänzen und gemeinsam die rechtliche Grundlage für Bauverträge bilden
Problem es darf NIEEEE eine abweichung von der VOB irgendwo stehen im Vertrag! Dadurch sind eben auch Inhaltskontrollen nicht nötig
VOB Im Vertrag
Es muss die Vorlage der gesamten VOB/B vor Vertragsschluss vorliegen
Außnahme der Vertragspartner ist im Bau erfahren, dann reicht nur ein Hinweis auf die VOB/B aus
Beispiel im AGB, die Gewährleistungsdauer wird in AGB unter Kaufleuten verlängert oder verkürzt, nur solange der Kern nicht betroffen ist, lebenslange Gewährleistung ist ebenso unwirksam wie keine Gewährleistung
Das heißt wenn eine Kleine Regelung unwirksam ist oder die VOB/B zu einem Punkt nicht sagt, gilt dann das Gesetz
Auch wenn ein VOB/B-Vertrag vorliegt muss man sich ein bisschen mit dem BGB auskennen
Wenn die VOB nicht als ganzes vereinbart wurde, kann es sein, das eine einzelne Reglung unwirksam sind und das BGB gilt
Grundlagen des Werkvertragsrecht nach BGB
Im BGB gibts allgemeine Vorschriften die für Werksverträge gelten (631-650 BGB)
Es gibt im Gesetz noch spetzialreglungen die zusätzlich gelten, dann wenn ein Bauvertrag (650a-650h BGB) ein Verbraucherbauvertrag (650i-650n), ein Architekten-und Ingeneurvertrag (650p-650t) ein Bauträgervertrag (650u-650v) vorliegt
Achtung
Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag und Architekten- und Ingeneurvertrag gibt es im BGB erst ab dem 01.01.2018 also sind auch alle Paragraphen dazu neu, und gelten nur für Verträge die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden!
“Normaler” Werksvertrag BGB
§631 Vertragstypische Pflichten beim Werksvertrag
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet!
Einfach gesagt: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Werk fachgerecht und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen auszuführen (Verschuldensunabhängige Erfolgshaftung)
Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung als auch die Veränderung sein
Vertragstypische pflichten
AN -> Herstellung des versprochenen Werks
AG -> Entrichtung der vereinbarten Vergütung
Versprochenes Werk = Verschuldensunabhänige Erfolgshaftung
Beispiel:
AN baut eine Wasserinstallation nach einiger Zeit kommt es zu Wasser schäden, das liegt am Chlorid gehalt der sich erhöht hat nach einbau als er den gemessen hatte, war noch alles grün, er sagt er kann ja nichts dafür das der sich nach Einbau erhöht hat, doch kann er, er ist Schuldig weil er ein Funktionierendes Werk Versprochen hatte
Man sollte sich als AN also gut überlegen was man dem AG verspricht!
Und falls man vorher was erkennt BEDENKENANZEIGE
Vereinbarte Vergütung BGB
Ist keine Vereinbarung zur Höhe der Vergütung getroffen worden gilt das BGB §632
Dadrin steht ungefähr das:
Abschlagsrechnungen sind jederzeit möglich für erbrachte Leistungen
Höhe entspicht dem Wert der erbrachten Leistungen
Erbachte Leistung ist durch prüfbare Aufstellung nachzuweisen
Verjährung der Mängelansprüche §634 Nr. 1,2 (bezieht sich darauf) BGB
Verjährung tritt bei einem Werk ein dessen erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht in 2 Jahren ein
Nach 5 Jahren bei einem Bauwerk und einem werk dessen erbringung von Plannungs- oder Überwachungslesitungen hierfür besteht
Nacherfüllung §635 BGB
Verlangt der Besteller Nacherfüllung kann der Unternehmer nach seiner eigenen wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen
Selbstvornahme §637 BGB
Wenn der AN in der Frist indem er den Mangel beseitigen soll den Mangel nicht beseitigt, darf der AG den Mangel selbst beseitigen und ersatz für die Erforderliche Aufwendung verlangen wenn der Unternehmer die Nacherfüllung nicht zu Recht verweigert
Abnahme §640 BGB
Als abgenommen gilt ein Werk wenn der Unternehmer eine Frist gesetzt hat, und der Besteller die Abgabe nicht verweigert hat. Wenn Mängel da sind, muss er das dem Besteller in Textform geben und kann so eine Abnahme verweigern
D.h.
Schweigen auf eine Frist zur Abnahme gilt als Zustimmung
Beim Verbraucher nur wenn ein Hinweis darauf erfolgt
Verweigerung nur relevant wenn auch konkret mindestens ein Mangel bennant wird
§641 Fälligkeit der Vergütung NEU BGB
Vergütung bei Abnahme zu errichten
Besteller kann beseitigung Mangel verlangen und nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern (Angemessen ist das doppelte der Kosten die für die Beseitigung des Mangels angefallender Kosten)
§286 Verzug des Schuldners NEU BGB
Man landet im Verzug wenn man nach 30 Tagen Nach Eingang der Rechnung nicht Zahlt, das geht bei einem Verbraucher nicht da muss er besonders hingewiesen werden
Wenn der Schuldner nicht nach einer Mahnung leistet kommt er in den Verzug
§288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden NEU BGB
Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 9 Prozentpinkten über dem Basissatz zu verzinsen
Bei Rechtsgeschäften wo der Verbraucher nicht beteiligt ist beträgt er 9 Punkte über dem Basissatz
Der Gläubiger hat bei Verzug des Schuldners Anspruch auf 40€ Pauschale
§648 Kündigungsrecht des Bestellers NEU
Der Besteller kann bis Vollendung des Werks jederzeit den Vertrag kündigen
Kündigt der Besteller ist der Unternehmer berechtigt die Vereinbarte Vergütung zu verlangen
BGB
Komplett Neu der Bauvertrag §650a
Neu Anordnungsrecht §650b
§650a
Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks einer Außenanlage oder einen Teil davon
Ein Vertrag über die Instandhaltung ist ein Bauvertrag wenn das Werk für die Konstuktion eine wesentliche bedeutung hat!
§650b
Anordnungsrecht des AG erst nach 30 Tagen Baustopp
Und das für jede Änderung, jeden Zusatz
Preis ortsüblich und angemessen
Es werden schonmal 80% Vergütung bei Streit
Durchsetzbar mit einer einstweiligen Verfügung
Fazit Vergleich VOB und BGB
AN will lieber das BGB statt die VOB/B haben
AG möchte aufkeinen Fall nur nach BGB bauen
§ 650f BGB Bauhandwerksrecht Gefahrenübergang
Bisher: Kein Gefahrenübergang ohne Abnahme!
Bisher galt: Ohne Abnahme kein Gefahrenübergang, das galt füs Gesamte Gewerk
Verweigert der AG zurecht die Abnahme dann liegt die Gefahr weiterhin komplett beim AN (z.B wenn zwischenzeitig was kaputt geht)
§650g Zustandsfestellung bei Verweigerung der Abnahme BGB NEU
Verweigert der Besteller die Abnahme wegen Mängeln hat er auf Verlangen des Unternehmers sich einer gemeinsamen Feststellung zu unterziehen
Kommt der Besteller einfach nicht kann der Unternehmer die Feststellung alleine vornehmen das muss der Besteller aufschreiben mit Datum und dem Besteller einreichen
Das gilt nicht wenn der Besteller wegen einem bestimmten Grund den er mitgeteilt hat nicht kommt
§650h Schriftform für Kündigung NEU BGB
Die Kündigung des Bauvertrags muss schriftlich sein
Das ist nur gültig mit Original Unterschrift also keine Mail und kein Fax das ist sonst Formunwirksam!
§650i Verbrauchervertrag BGB
Bedarf der Textform
Sind Verträge durch Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder erheblichen Umbaumaßnahmen
§650i-k Baubeschreibung BGB
Der Unternehmer hat den Verbraucher über die Artikel 249 des BGBs zu unterrichten außer der Verbraucher macht Planungsvorhaben
Ist hier was unklar also ein Plan oder so, muss ein Vertrag ausgelegt werden mit Qualitätbeschreibung usw.
Im Vertrag müssen Angaben zum Zeitpunkt der Fertgstellung gemacht werden kann kein Zeitpunkt festgestellt werden muss der während des Bauvorhabens mitgeteilt werden
§650i Widerrufsrecht BGB
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht gemäß §355 BGB zu außer der Vertrag wurde notariell beurkundet
Der Unternehmer muss den Verbraucher darauf Aufmerksam machen
§356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen BGB
Bei Fehlender Belehrung läuft keine Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens nach 12 Monaten und 14 Tage nach dem genannten Zeitpunkt
d.h. Artikel §249 §3 regelt die zeitlichen und formalen Anforderungen
Belehrung ist vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung vorzunehmen diese muss in Textform sein
Achtung das ist nicht das einzige Widerrufsrecht -> Dem Verbraucher steht bei außerhab von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §355 zu
§650p Architekten-und Ingeneurverträge NEU
Jetzt gibt es auch eine Leistungsphase 0
Durch einen Architekten und Ingeneurvertrag wird Unternehmer verpflichtet die Leistung zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks erforderlich sind
Wenn noch keine Planungs-und Überwachungsziele vereinbart worden sind, hat der Unternehmer eine Planungsgrundlage zu erstellen mit einer Kostenschätzung
§650r Sonderkündigungsrecht NEU BGB
Das Kündigungsrecht erlischt nach 2 Wochen nach Vorlage der Unterlagen, aber nur wenn der Verbraucher in Textform die Frist und das Kündigungsrecht erwähnt
Der Unternehmer kann dem Besteller eine angemessene Frist für die Zustimmung setzen
Er kann den Vertrag kündigen wenn der Besteller die Zustimmung verweigert oder innerhalb der Frist keine erklärung abgibt
§650s Teilabnahme Neu und Wichtig BGB
Der Unternehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung eine Teilabnahme der von ihm bis dahin erbrachten Leistungen verlangen
Was ist mit dem Bezug auf Kaufrecht
Der AN schuldet dem AG Liederung und Monatge anwendbar ist dann das Werksvertragsrecht §631 ff BGB
Das Produkt bezieht der AN von einem Lieferanten anwendbar ist das Kaufrecht §433 ff BGB
Es stellt sich dann die Frage, ob es Unterschiede gibt bzgl. Dauer und Umfang der Haftung bei Mängeln am gelieferten Material
Reglung im Werksvertragsrecht Gewährleistung
Dauer §634a BGB
a) 2 Jahre
b) 5 Jahre bei Bauwerken
Umfang §635 BGB
Nacherfüllung=Mangelbeseitigung oder Neuerstellung also einschließlich der Aus- und Einbaukosten
Regelungen im Kaufrecht
Gewährleistung Dauer §438 GB
b) 5 Jahre bei einer Sache die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat
Umfang §439 BGB
Nacherfüllung=Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung Neu seit 01.01.18
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