Worin liegt das Problem, dass die Vergütung bei der Abnahme fällig [§ 641 I 1 BGB] ist?
AN muss die Leistungen vollständig vorfinanzieren
wenn Mänel vorliegen darf der AG das Doppelte der Kosten für die Mangelbeseitigung durch eine Drittfirma einbehalten
-> § 641 III BGB
AN trägt das volle Insolvenzrisiko seines AGs
Lösungsmöglichkeiten für das volle Insolvenzrisiko
Abschlagszahlungen
Kreditauskunft / Kreditversicherung
Sicherung § 650f BGB
Sicherungshypothek
Gesetz zum Schutz von Bauforderungen
Beschreibung und Nachteile von Abschlagszahlungen
Rechnungen sind prüfbar und mit Aufmaß herzustellen
bei Mängeln gilt auch hier das Einfordern der Kosten zur Mangelbeseitung einer Drittfirma x 2
wenn Abschlagsrechnungen nicht gezahlt werden dürfen die Arbeiten nicht eingestellt werden (erst Zahlfrist einhalten und eine Nachfrist setzen)
Wozu dient die Kreditauskunft und woher bekommt man diese?
Informieren vor Abschluss des Bauvertrags über die Kreditwürdigkeit des AGs (günstige Auskuntsportale sinnvoll)
Kostenfreie Auskunft: mit anderen Gewerken vor Ort sprechen über das Zahlverhalten des AGs
Sicherung nach § 650f BGB
Definition und Vor- und Nachteile?
Anspruch auf die Stellung einer Sicherheit von 110% des noch zu verdienenden Werklohns
gilt immer, AN muss nur eine angemesene Frist setzenn
Wenn SIchering gezahlt wird:
AN kann weiterarbeiten, das Geld ist durch einen Bürgen gesichert
Wenn Sicherung nicht gezahlt wird:
AN darf Arbeiten einstellen und den Vertrag kündigen
AN erstellt Schlussrechnung für die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen
Problem:
bis zu 2% der Kosten der Sicherheit muss der AN tragen
kann nicht bei öffentlichen AG’s und Verbraucherbauverträgen gefordert werden
Was ist eine Sicherungshypothek und was sind die Probleme dabei?
AN kann vom AG beim Bauvertrag eine Sicherungshypothek eintragen lassen [§ 650e BGB]
wenn AG nicht rechtzeitig oder vollständig zahlt, kann der AN das Grundstück mit einer Hypothek belasten
AN ist trotzdem voll im Risiko
AG muss Eigentümer des Grundstücks sein
ggf nicht insolvenzfest
Was ist das Gesetz zum Schutz von Bauforderungen (GSB)?
dient dazu die Zahlungssicherheit für Auftragnehmer zu verbessern und soll vor Zahlungsausfällen schützen
es soll sichergestellt werden dass die Baugelder richtig verwendet werden - nur für vorgesehene Leustungen
Wann ist GSB anwendbar?
Wann handelt es sich um “Baugeld”?
bei allen Bauvorhaben bei denen Dritte (meistens Banken) gesicherte Zahlungen (sog. Baugelder) an den AN tätigen
Baugeld: fremdfinanzierte Zahlungen für die Kosten des Baues
Wer wird durch das GSB geschützt?
Welche Gewerke sind nicht geschützt?
Geschützt:
alle Firmen und Personen die an der Herstellung des Baues auf Grund von Werk-, Dienst- oder Leistungsverträgen beteiligt sind
Bespiel Gewerke:
Rohbau / Ausbau (inkl. Kanal und Gerüstbau)
Architekten, Statiker, Sonderfachleute
General- und Subunternehmer
Selbstständige Bauleiter
Technische Baubetreuer, Bauträger
Lieferanten der Baumaterialien
Nicht Geschützt:
Tiefbauten, Brunnenbauten, Gleisanlagen (keine Gebäude)
Außenanlagen, Einrichtungen (außer Maßanfertigungen)
Schönheitsrenovierungen
Wie bestimmt man die Höhe des Schutzes (GSB)?
Alle Arbeiten die vertragsgemäß ausgeführt wurden
+ Verzugszinsen / Kosten der Rechtsverfolgung
- Gegenansprüche des AG wegen Mägel
= max. die Höhe des Baugelds an den AG
Was sind die Verpflichtungen des Baugeldempfängers?
Verwendung der Gelder für die am Bau beteiligten Personen
Anlegen des Baugelds auf ein seperates Konto - ggf. als Treuhandkonto
Keine Auszahlung an Unbeteiligte
Dokumentation der Verwendung durch Führung eines Baubuches
Bei Verletzung der Verpflichtungen haften die Personen hinter der Firma
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