Was ist der Tatbestand
Voraussetzung der Norm
Was ist die Rechtsfolge
Konsequenz aus der Erfüllung des Tatbestandes
Wie lautet bei der Subsumtion das Prüfungsschema für Gesetzte?
Syllogismus:
Obersatz
Untersatz
Konklusion
Was muss in den Obersatz?
Voraussetzung der Norm aufzeigen
Eher abstrakt
Was muss in den Untersatz?
Def der Tatbestandsmerkmale und Zuordnung des konkreten Sachverhalts unter der Tatbestandsmerkmale
Was muss in die Konklusion?
Feststellung der Ergebnisse
Welche Auslegungsmethoden gibt es?
Grammatische
Systematische
Teleologische
Historische
Grammatische Auslegung
Wortlaut (Wortsinn und Satzbau) des Gesetzes
Systematische Auslegung
Bedeutung im Zusammenhang mit anderen Normen
Historische Auslegung
Wille des Gesetztes
Teleologische Auslegung
Objektiver Sinn und Zweck der Vorschrift
Wie schaut der Stufenaufbau der nationalen Rechtordnung aus?
Pyramide
Von oben nach unten:
Grundgesetz
Parlamentsgesetz
Rechtsverordnung, Satzungen
Vorschriften ohne Gesetzesqualität
Wer ist an die Grundrechte gebunden?
Nur der Staat ist an die GG gebunden
Bürger sind grundrechtsberechtigt (Saat darf nicht selbst eingreifen, muss rechte Schützen)
Unmittelbare Drittwirkung
Grundrechte entfalten nicht nur die Wirkung zwischen Staat und Bürger sondern auch zwischen Bürger und Bürger
Wie lautet das Prüfungsshema einer Grundrechtsverletzung?
Schutzbereich
persönlicher schutzbereich (wer wird geschützt) jedermann oder nur deutsche
sachlicher schutzbereich (was wird geschützt) Verhaltensweise/ Rechtsgut
Eingriff
klassischer Eingriff: staatliches Handeln (Gebote/verbote) oder
Sonstige belastende Wirkung staatliches Handelns
Rechtfertigung
Schranke: Gesetzesvorbehalt
Schranken-Schranke: Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze der Rechtfertigung
Wann ist ein Grundrechtseingriff verhältnismäßig?
Wenn er
Zur Verfolgung eines legitimen Zwecks dient
Es geeignet ist (Maßnahme tauglich)
Erforderlich ist ( kein milderes, gleiches Mittel vorhanden ist)
Angemessen ist ( Ausgewogenheit zwischen Eingriff und Verletzung)
Was ist der höchste Wert des GG?
Menschenwürde
Welches GG ist in Art 1?
Welches GG ist in Art 2?
Allgemeine Handlungsfreiheit
Allgemeine Persönlichkeitsfreiheit
Recht aus leben und körperlicher Unversehrtheit
Freiheit der Person
In welchen Artikel ist die Menschenwürde verankert?
Art 1
Wie lautet der Schutzbereich des Art 1?
Wer? Jede Person an Heburt, Ende nicht zwingend mit dem Tode
Was? Sozial-&Achtungsanspruch, Prinzipielle Gelichheit, Mensch ist Suspekt
Wie lautet der Eingriff in Art 1?
Staat darf nicht eingreifen
Prinzipielle Gleichheit eines Menschen darf nicht in Frage gestellt werden
Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung muss Staatsfrei bleiben
Wie lautet die Dimension der Freiheitsgrundrechte?
Abwehrdimension
Leistungsdimension
verfahrensrechtliche Dimension
Aufbauschend bei einer Grundrechtsverletzung
Eröffnung des Schitzbereichs: ein bestimmtes Rechtsgut welches im GG verankert ist
Eingriff: ein bestimmtes nachteiliges staatliches Handeln
Keine Rechtfertigung des Eingriffs (Schranke)
Persönlicher Schutzbereich
Wer darf sich auf das Grundrecht berufen? Jeder oder nur deutsche?
Sachlicher Schutzbereich
Verhaltensweise oder Rechtsgut
Klassischer Eingriff: unmittelbares oder gezieltes staatliches Gebot oder verbot führt zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheit
Sonstiger Eingriff: wenn belastende Wirkung beabsichtigt ist oder wenn unbeabsichtigte Maßnahme zu einer intensiven Beeinträchtigung führt
Schranke
Was für gesetzesvorbehalt gibt es?
Einfach: jedes Parlaments gesetzt oder darauf gestützte Rechtsverordnung genügt
Qualifizierter gesetzesvorbehalt wenn in einem Grundrechtsartikel zusätzliche Kriterien an ein einschränkendes Gesetz formuliert werden
Was ist das verhältnismäßigkeitsprinzip?
Als Grenze der Rechtfertigung(Schranken-Schranke)
Wann ist Grundrechtseingriff gerecht?
Dient zur Verfolgung eines legitimen Zwecks
Ist geeignet
Erforderlich
Ist angemessen
In welchem Artikel das Recht auf leben und körperlicher Unversehrtheit
Art 2 Abschnitt 2
Wie lautet der Schutzbereich beim Recht auf Leben und Unversehrtheit
Jede natürliche Person schon vor Geburt bis Tod hat dieses Recht
Wie lautet der Eingriff beim Recht auf leben und Unversehrtheit
Gezielte Maßnahme
Mittelbare Eingriffe
Nichterfüllung der Schutzpflicht
Schranke bei Art 2 Abschnitt 2
Einfacher gesetzesvorbehalt
Eingrif muss verhältnismäßig sein
Welcher Artikel allgemeine Persönlichkeitsrechte
Art 2 Abschnitt 1
Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Jede natürliche Person endet mit Tod
Kernbereich der Persönlicjkeit
Darstellung der eigenen Person in Öffentlichkeit
Privatsphäre
Eingriffe allg Persönlichkeitsrecht
Gezielte Maßnahmen Psychiatrie
Mittelbare Eingriffe Videoüberwachung
Nichterfüllung der Schutzpflicht mangelnder Rechtsschutz
Schranke allg. Persönlichkeitsrecht
Gesetzvorbehalt
Verhältnismäßigkeit
Spärentheorie des BVerfG
Allgemeine Handlungsfunktion
Auffangfunktion
In Deutschland ist alles erlaubt was nicht verboten ist
Schutzbereich allg Handlungsrecht
Jede natürliche Person Kind Ausländer endet mit Tod
Alle Tätigkeiten die nicht in besonderer freiheitsgrundrechten geschützt werden ( Autofahren Freunde treffen Mode Haarschnitt)
Eingriff allg. Handlungsfreiheit
Keine Besonderheiten
Schranke allg. Handlungsfreiheit
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Berufsfreiheit
Art 12 Absatz 1
Schutzbereich Berufsfreiheit
Deutsche, keine Aslönder aber EU Ausländer
Inländische juristische Personen des Privatrechts
Beruf jede Tätigkeit
Ausbildungsstätte
Eingriff Berufsfreiheit
Berufsregelnde Tendenz
Unterscheidung je nach schwere
Beschränkung der Ausübung wie
Beschränkung der Wahl ob
Subjektive zulassungsschranke
Objektive zulassungsschranke
Zulassung hängt von Kriterien ab die in der Person des Betroffenen liegen
Zulassung hängt von Kriterien ab die Nicht der Person des Betroffenen liegen und daher individuell nicht beeinflusst werden können
Schranke Berufsfreiheit
Gesetzesvorbehalt
Verhältnismäßigkeitsprinzip geringer Eingriff erfordert geringe Anforderung an Rechtfertigung
Weitere Grundrechte in Art 12
Schutz vor Arbeitstzwang art12 ab 2
Schutz vor Zwangsarbeit Art 12 ab 3
Was ist in Artikel 14 und 15?
Eigentumsfreiheit
Schutzbereich eigentumsfreiheit
Menschenrecht alle Menschen nicht nur deutsche auch inländische juristische Personen des Privatrechts
Geschützte Rechtspositionen
Geschützes verhalten
Eingriff eigentumsfreiheit
Enteignung
Nachteilige Inhalts und schrankenbestimmungen
Sonstige Eigentumsrechte
Schranke eigentumsfreiheit
Besondere Voraussetzungen
Zum Wohle der Allgemeinheit
Gegen Entschädigung
Enteignung ermöglichen Gesetz muss Regelung über Entschädigung enthalten
Inhalts und schrankenbestimmungen möglich aber strenge verhaltensmäsigkeitsprüfung
Sozialisierungsermächtigung
Erbrechtgarantie
Recht auf erblassers an eine von ihm bestimmte Person zu vererben
Recht des Erben an ihn vererbte vermögensgegenstände nach Tod des erblassers zu erwerben
Art 4 GG
Glaubensfreiheit
Meinungsfreiheit
Art 5 GG
Versammlungsfreiheit
Art 8 GG
Schutzbereich Meinungsfreiheit
Meinungen und Tatsachenbehauptungen
Nicht Fake news
Eingriff Meinungsfreiheit
Keine Besonderheit neben positiver und negativer Meinungsfreiheit
Schranke Meinungsfreiheit
Schrankentrias
Allgemeine Gesetze
Unbeschriebene Schranke
Drei rechtliche Schranken
Verfassungsmäßige Ordnung
Rechte anderer und das Sittengesetz
Kolorierende Verfassungsrecht
Schutzbereich versammlungsfreiheit
Zusammenkunft die Ausdruck gemeinsamer Willensbekundung dient
Eingriff versammlungsfreiheit
Einschränkung durch Verwaltungsakt mangelnder Schutz
Schranke Verwaltungsgericht
Versammlung in geschlossenen Räumen Versammlung unter freiem Himmel
Gleichheitssätze
Art 3 GG
Schutzbereich Gleichheitsrecht
Menschenrecht alle Menschen nicht nur deutsche
Wesentlich gleich
Nicht Identität sondern Gleichheit in Bezug auf ein relevantes Kriterium
Eingriff allg gleichheitssätze
Ungleichbehandlung
Schranke allg gleichheitsätze
Ungleichbehandlung Erfinder sachlichen Grund willkürverbot
Anforderungen steigen mit grad der ungleichbehandlung
Verhältniskeitsprüfung
Folgen ungleichbehandlung
Verstöße gegen den gleichheitssatz führen zu verfassungswidrikeiten
Erstreckungen der Begünstigung auf bisher gütntige Gruppen
Beseitigung der Begünstigung
Ganz neue Regelung
Überhanhsfrist auf Neuregelung
Wo gleichheitssätze
Art 3 Abschnitt 3,4
Was sind die gleichheitssätze
Gleichberechtigung für Mann und Frau
Diskriminierungsverbote
Bindung privater an Gleichheitsgebote
Greundrechtstheoretische implikationen
Welche Prinzipien gibt es
Staatsstrukturprinzip
Demokratieprinzip
Gesetzgebung
Rechtsstaatsprinzip
Bundstaatsprinzip
Rechtsstaatlichkeit
Ausübung staatlicher Macht auf Grundlage von verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit Ziel der Gewährleistung von Freiheit Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
Elemente des Rechtsprinzips
Rechtsbündig
Rechtssicherheit
Rechtsschutz
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