Föderales Zusammenspiel allg.
= Zusammenarbeit und Aufeilung von Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, Machtverteilung & Verantwortungsverteilung zwischen Bund und Ländern,
Balance zwischen macht und regionaler Autonomie
Interessen der Länder berücksichtigen
Föderalismus - Kompetenzverteilung
Bund: Außenpolitik, Verteidigung, Währung ,Zoll
Länder: Bildung, Kultur, Polizei, (Justiz)
Föderalismus- Eigenstaatlichkeit der Länder
BL sind souverän,
haben eigene Landesregierungen und Landesverafssungen,
entscheiden über Angelegenheiten für die Bund nicht zuständig ist
Föderalismus- Bundesrat
besteht aus Verterten der Länderregierungen der BL ( oft wechsle in Zusammensetzung)
Vertreter von einem Bundesland müssen einheitlich abstimmen
Funktion= Interessen der Länder auf Bundesebene zu kommunizieren mit dem Ziel dass diese berücksichtigt werden
wirken: Gesetzgebung & Mitwirken bei EU- Angelegenheiten
Ausschüsse= befassen sich mit Fachgebieten & leisten Vorarbeit -> Mitglieder entsendet von BL
Ständiger Beirat= 16 bevollmächtigte der Länder , zuständig für Bund und Länder Kommunikation & austausch( Verbindung)
Föderalismus- Merkmale in der BRD
Aufteilung der Zuständigkeiten
Gesetzgebungskompetenz
Gerichtsbarkeit = Bundes & Landesgerichte
Mitsprache der BL im Bund durch Bundesrat
Gesetzgebungsprozess
Initiativrecht: Bundesregierung(Stellungnahme Bundesrat), Bundestag, Bundesrat (Stellungnahme Bundesregierung)
1.,2.,3. Lesung im Bundestag
Bundesrat - Unterscheidung Zustimmungsgestezt(= betrifft GG/ Landrecht) oder Einspruchgesetzt
Vermittlungsausschuss
Bei Einspruchgesetz: zurück an Bundesrat wenn nicht zustimmen zu BUndestag, können überstimmen oder auch nein sagen dann kein Gesetzt
Bei Zustimmungsgesetz: zurück an Bundesrat wenn nicht zustimmt kein Gesetzt
Bundesregierung
Bundespräsident (= prüft auf Rechtmäßigkeit nach GG) Mit Unterschrift wird gesetzt rechtmäßig
Parteien nach Max Webee
= auf Werbung ausgelegte Vergesellschaftung
mittel zum Erlagen von Macht
Werbung für Wahlstimmen
Innerhalb eines Verbandes deren Leistung sie beeinflussen wollen
Parteien nach Alemann
= freiwillige auf Dauerangelegte Organistation
politische Partizipation für Wähler und Mitglieder
Kann politischen Einfluss transformieren
Politisches Personal Selektieren
Trägt zur politischen Integration, Sozialisation & Selbsregulierung bei
Legitimation des politischen Systems
Funktionen von Parteien nach Alemann
Integration
Selektion
Selbstregulierung
Transmission
Sozialisation
Partizipation
Legitimation
Parteiensysteme- Definition
= Organistation & Struktur der politischen Parteien & deren Interaktion miteinander
Parteiensysteme- Arten
Einparteiensystem = 1 Partei hat Kontrolle über Regierung, andere nicht zugelassen, in autoritären Systemen
Zweiparteiensystem= 2 Parteien dominieren politische Landschaft, andere Parteien zugelassen aber haben kaum Chance ( USA)
Mehrparteien/ Vielparteiensystem = mehre verschiedene Pol. Parteien in Rgeierung vertreten, oftmals Koalitionsbilung weil keine Partei Mehrheit (BRD)
Dominanzparteiensystem= eine Partei hat einen längeren Zeitraum immer die Mehrheit trotzdem noch andere Pol. Parteien
Einheitsparteiensystem= verschiedene Parteien aber alle mit gleicher Ideologie / Ausrichtung ( `theoreisch´ andere Parteien)
Parteien im GG
Art. 21 :
Mitwirken an politischer Willensbildung
Rechenschaft über Verwendung und Herrschaft ihrer Mittel
Notwendig für demokratische, freiheitliche Grundordnung
Regen politische Bildung an
( wenn Parteien gegen demokratische Gundordung verboten/ keine staatliche Finanzieung )
Zentrale Aufagben von Parteien
Interessenartikulation
Programmformulierung
Partizipationsfunktion
Legitimitätsfunktion
Rekrutierungsfunktion
Bundesverfassungsgericht- Aufbau
2. Senate mit 8 Richtern ( von BT & Bundesrat gewählt) , Senate haben mehrere Kammern, Richter unterstütz von wissenschaftlichen Mitarbeitern
1. Senat= Organstreitigkeiten, Parteienstreitigkeiten
2. Senat= Normenkontrolle, öffentliches Recht
Präsidium=Bundesverfassungsgericht von Präsidium geleitet, vertrit Gericht nach außen & Orga.
Bundesverfassungsgericht - Aufgaben
Einhaltung von GG und Durchstezung von Grundrechten
Politische Wirkung —> können Gesetze Aufheben
Nur auf Abruf tätig
Entscheidungen sind unanfechtbar
verfassungsrechtlicher Rahmen für Politik
Bundesverfassungsgericht- Verfahrensarten
Verfassungsbeschwerde ( Art. 93,94) = Verletzung der Grundrechte prüfen & auch ob die Entscheidungen verfassungsgemäß sind
Abstrakte Normenkontrolle ( Art. 94/100) = Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm prüfen
konkrete Normenkontrolle( Art. 94/100) = andere Gerichte vermitteln Bundesverfassngsgericht Verfahren
Organstreitverfahren= zwischen Organen über Rechte und Pflichten mit GG prüfen
Parteiverbotsverfahren= wenn eine Partei gegen demokratische/ freiheitliche Werte kann verboten werden ABER muss auch aggressive Handlugen äußern / Ausschuss der Staatlichen Finanzierzung
Wahlprüfungsbeschwerde= Gültigkeit einer Wahl, wenn Partein zu einer Whal nicht zugelassen worden sind prüfen
Einstweiliger Rechtsschutz = vorläufige Regelungen ( bevor etwas geschieht)
Bundesverafssungsgericht- Rechtssystem
Zivilrecht = Privatrecht, einzelne Menschen, BGB/ Zivilgerichte
Öffentliches Recht = Staat & Bürger
Strafrecht = Strafgestezbuch
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