Welche Auswirkungen haben ganzjährig ansteigende Preise auf die Vorratsbewertung gem. FiFo-Verfahren bzw. LiFo-Verfahren? Welche Folgen ergeben sich hieraus auf den Jahresabschluss?
Bei FiFo würden die zuletzt gekauften Vorräte im Bestand zur Bewertung verbleiben. Bei steigenden Preisen führt dies zu einem höheren Lagerwert und zu geringeren Aufwendungen. Dadurch wiederum steigt die Steuerlast!
Welche Methode (FiFo / LiFo) führt zu einem niedrigeren Lagerbestand bei
sinkenden Preisen?
Bei der FiFo-Methode würden die zuletzt angeschafften Vorräte den Lagerwert bestimmen. Bei sinkenden Preisen führt dies zu einem geringeren Lagerwert und höheren Aufwendungen.
Was sind die fünf Pflichtrückstellungen?
Die fünf Pflichtrückstellungen (§ 249 Abs. 1 HGB):
Ungewisse Verbindlichkeiten
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Unterlassene, innerhalb von 3 Monaten nachgeholte Instandhaltungen
Unterlassene, im Folgejahr nachgeholte Abraumbeseitigungen
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung
Was macht einen Vermögegensgegenstand aus?
Vermögensgegenstände lassen sich einzeln, also unabhängig von anderen Gegenständen, veräußern.
Was sind Forderungen?
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
Die S GmbH liefert am 3. Januar 2023 Waren an ihren Kunden Monty B., welcher diese noch am gleichen Tag per Banküberweisung bezahlt. Die Rechnung hatte die S GmbH bereits am 28. Dezember geschrieben und versendet.
Schwebendes Geschäft, da zweiseitig unerfüllter Vertrag vorliegt. Die Rechnung ändert hieran nichts.
-> Keine bilanzielle Erfassung.
Die S GmbH hat Mitte Oktober bei ihrem Lieferanten Hop Sing (China) Waren bestellt für 100.000€. Die Waren wurden noch im Dezember auf das Schiff im Hafen von Fuzhou geladen. Angekommen Sind die Waren bei S bis Ende Januar 2023.
Ausschlaggebend für die Beurteilung des Sachverhalts ist die Frage, wann das wirtschaftliche Eigentum an den Waren übergegangen ist. Hier wird regelmäßig auf die Inco-Terms abgestellt. z.B. FoB (Free on Board) = Übergang Chancen und Risiken (wirtschaftliches Eigentum) mit Beladen des Schiffs.
In dem Fall wären die Waren mit JA 2022 anzusetzen gewesen.
D erhält von einem Lieferanten eine Anzahlrungsrechnung über 30.000€ für im Januar 2023 gelieferte Waren, welche die S GmbH noch im Dezember 2022 begleicht.
Da die Waren noch nicht geliefert wurden, ist mit Überweisung des Betrages eine geleistete Anzahlung auf Vorräte zu aktivieren. Bei Eintreffen der Vorräte erfolgt eine entsprechende Umbuchung auf die AK.
Die S GmbH vermietet ein Stockwerk ihres Verwaltungsgebäudes an ein anderes Unternehmen. Die Miete für Januar 2023 wird von dem Mieter bereits am 28. Dezember 2022 bezahlt.
Es handelt sich um im Voraus vereinahmte Miete, die als Ertrag in das folgende Geschäftsjahr gehört. Es ist ein passiver RAP zu buchen (= Leistungsverpflichtung)
D hat den Jahresbetrag für die KFZ-Versicherung eines Transporters der S im Oktober 2022 bezahlt in Höhe von 1.200€. Die Versicherung hat eien Laufzeit von Oktober 2022 bis September 2023.
Es handelt sich um teilweise im Voraus geleistete Ausgaben, die erst im Folgejahr zu Aufwand führen -> ARAP! Periodenbegrenzung ist zu beachten
3/12 x 1.200 = Aufwand 2022
9/12 x 1200 = ARAP in 2022
Was sind Schulden?
Alle Passivposten, die nicht EK, passive RAP oder passive lat. Steuern sind
Passivierungsgrundsatz muss erfüllt sein (abstrakt/Konkret)
Sind entweder Verbindlichkeiten oder Rückstellungen
Was ist der Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten?
Ist sowohl das Bestehen als auch die Höhe der Verpflichtung sicher, so liegt eine Verbindlichkeit vor
Sind indes Bestehen und/oder Höhe der Verpflichtung ungewiss (aber vorhersehbar) so ist die Verpflichtung als Rückstellung zu passivieren
Was sind Rücklagen?
Rücklagen sind in offene und stille Rücklagen zu unterteilen
Offene Rücklagen gehören zu den variablen Eigenkapitalkonten (Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen) und werden entsprechend in der Bilanz ausgewiesen
Stille Rücklagen können aus der Unterbewertung von Aktivposten oder der Überbewertung von Passivposten entstehen und sind nicht direkt in der Bilanz erkennbar
Rücklagen erhöhen die Haftungsbasis eines Unternehmens
Warum werden die GoB als unbestimmter Rechtsbegriff eingeordnet?
Welche GoB gibt es (beispielhaft)?
Die GoB sind ein unbestimmter Rechtsbegriff, der insbesondere durch Rechtsnormen und Rechtsprechung geprägt ist und von der Rechtsprechung und Verwaltung jeweils im Einzelnen auszulegen und anzuwenden ist
Die GoB können sich durch gutachterliche Stellungnahmen, Handelsbrauch, ständige Übung, Gewohnheitsrecht, organisatorische und technische Änderungen weiterzuentwickeln und sind in einem Wandel unterworfen
AK-Prinzip; Einzelbewertungsgrundsatz, Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip…
Die S hat ein unbebautes Grundstück vor 5 Jahren gekauft. Durch stark gestiegene Grundstückspreise liegt der Verkehrswert mittlerweile deutlich über den Anschaffungskosten. Die Geschäftsführung der S hat D daher gebeten den Verkehrswert des Grundstücks anzusetzen und dies als außerordentliche Ertrag zu verbuchen. Zulässig?
Nein, Verstoß gegen Anschaffungskostenprinzip, Realisationsprinzip, Bilanzwahrheit
Kurz nach dem Bilanzstichtag (31.12) und vor der Aufstellung des Jahresabschlusses stellt die S fest, dass in einer ihrer Lagerhallen Termiten sind, die in den letzten Jahren die Holzträger der Halle angegriffen haben. Laut eines Gutachtens vom 10. Januar ist die Lagerhalle einsturzgefährdet und muss abgerissen werden. Es besteht noch ein erheblicher Restbuchwert der Halle. Wie ist dies im JA zu berücksichtigen?
Werterhellendes Ergebnis, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB: Ereignis, welches vor Bilanzstichtag verursacht, aber erst bis zum Aufstellungsstichtag bekannt geworden ist!
-> Sachverhalt ist bei der Bewertung der Lagerhalle als außerplanmäßige Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 (dauerhafte Wertminderung) zu berücksichtigen
Kurz nach dem Bilanzstichtag (31.12) und vor der Aufstellung des Jahresabschlusses erfährt D von einem Problem mit einer weiteren Lagerhalle.
Am 4. Januar ist ein Blitz eingeschlagen und die Lagerhalle ist vollständig abgebrannt. Es besteht noch ein erheblicher Restbuchwert der Halle. Wie ist dies im JA zu berücksichtigen?
Wertbegründendes Ereigenis, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB: Verursachung liegt erst nach dem Bilanzstichtag!
-> Lagerhalle darf nicht abgewertet werden (Stichtagsprinzip)
-> ggf. Angabepflicht im Anhang (nachträgliche Ereignisse usw.)
Kurz nach dem Bilanzstichtag (31.12) und vor der Aufstellung des Jahresabschlusses erfährt D, dass die Szyslak GmbH einen Großteil ihrer liquiden Mittel auf Treuhandkonten geparkt hat und nun festgestellt wurde, dass weder die Treuhänder noch die Gelder exisitieren. D stellt bei überschlägiger Ermittlung fest, dass die fortlaufenden Zahlungen der S mit den vorhanden Mitteln nur noch für eine Woche geleistet werden können und dann Zahlungsunfähigkeit eintreten wird. Eine Möglichkeit zur Refinanzierung besteht nicht.
Welche Auswirkungen hat dieser Sachverhalt auf den Jahresabschluss?
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern Prämisse) hier nicht mehr gegeben, da tatsächliche Gegebenheit entgegenstehen.
Bei Abkehr von der Going Concern Prämisse wird der Bewertungsgrundsatz durchbrochen (Liquidationswerte statt Fortführungswerte). Daneben bestehen auch grundsätzliche Implikationen auf den Ansatz und den Ausweis von Vermögegensgegenständen (Rückstellungen im Zusammenhang mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit u.a.)
Kein Stichtagsprinzip bei der Beurteilung von Going Concern Prämisse!
Was versteht man unter dem Imparitätsprinzip?
Das Imparitätsprinzip ist eine Folge des Vorsichtsprinzips: Berücksichtigung von Risiken und Verlusten die wirtschaftlicht entstanden sind, jedoch noch nicht realisiert sind.
Also ungleiche Behandlung von Gewinnen und Verlusten
-> Gewinne erst ergebniswirskam zu berücksichtigen
-> Verluste bei Zeitpunkt der Verursachung, also auch wenn erst in Zukunft erwartet, Vorhersehbarkeit maßgeblich
Nennen Sie 2 Beispiele aus dem Handelsrecht in denen das Realisationsprinzip durchbrochen wird
Die Verrechnung von bestimmten VG und Schulden nebst entsprechender Behandlung der zugehörigen Aufwendungen und Erträgen der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz. 2,3 HGB
§ 256a HGB: Auf fremde Währung laufende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zu dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 nicht anzuwenden
Ist das Handelsrecht prinzipien- oder fallorientiert einzustufen?
Handelsrecht ist überwiegend prinzipienorientiert
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