Nutzungseinheiten
Brandschutztechnisch abgegrenzte Einheiten, die gegeneinander geschützt sind (räumlich definierte Abschnitte)
Nutzungseinheit sind gegenüber anderen NE baulich voneinander getrennt.
Die Trennung erfolgt durch raumabschließende Bauteile nach den Anforderungen der Bauordnung.
Den tragenden, aussteifenden und raumabschließenden Bauteilen werden (abhängig von der Gebäudeklasse) Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit zugeordnet.
Raumabschließende Bauteile
Raumabschließende Bauteile verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen definierten Zeitraum.
Auf der Brandabgeneigten Seite keine wesentliche Rauchentwicklung aufttritt +
-kein wesentliches Abfallen, Abtropfen von Bestandteilen
-kein explosionsartiges Abplatzen von Bestnadteilen
Regelbau
Ein Regelbau (auch Standardgebäude genannt) ist in seiner Nutzung nicht durch besondere Risiken für die Nutzer gekennzeichnet.
Die Musterbauordnung stellt mit ihren materiellen Anforderungen das Brandschutzkonzept für Regelbauten dar.
Bernd Maslo BBIK
Sonderbau im Hinblick auf Gefährdung
Hierbei handelt es sich um Gebäude bzw. Teilbereiche (Nutzungseinheiten) von Gebäuden, indenen für die anwesenden Personen eine besondere Gefährdung besteht.
Beispiele:
► Personen mit eingeschränkter Fähigkeit zur Selbstrettung (Pflegeheime)
► ortsunkundige Personen (z. B. in Hotels, Versammlungsstätten)
► Kinder (z. B. KITA, Schulen)
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