Freie Güter:
Güter, die in unbegrenzter Menge zur Verfügung stehen und keinen Preis haben. Beispiel Luft. Jeder kann sie nutzen, und sie geht nie aus.
Öffentliche Güter:
Dies sind Güter, die von der Allgemeinheit genutzt werden können und nicht exklusiv sind.
Beispiel ist Straßenbeleuchtung. Sie steht jedem zur Verfügung, und es ist schwer, einzelnen Nutzern den Zugang zu verwehren.
Knappe Güter:
Diese Güter sind begrenzt verfügbar, und es entsteht eine Konkurrenz um ihre Nutzung. Beispiele sind Nahrungsmittel und Wohnraum.
Was ist das Pareto Optimum?
Ein Zustand, in dem niemand besser gestellt werden kann, ohne dass jemand anders schlechter gestellt wird. Es ist ein Gleichgewicht, bei dem Ressourcen optimal genutzt werden.
Beispiel: ein Psychologe hat zwei Patienten, Ulrike und Peter. Durch eine bestimmte Therapie kann er entweder Ulrike oder Peter vollständig heilen, aber nicht beide gleichzeitig. Ein Pareto-Optimum wäre erreicht, wenn er eine Entscheidung trifft, die für einen Patienten die bestmögliche Lösung ist, ohne die andere Partei zu benachteiligen.
Preisbildung am Markt in Abhängigkeit von der Zahl der Anbieter und Nachfrager:
Die Preisbildung am Markt erfolgt durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, steigen die Preise, und umgekehrt.
Marktmodell der vollständigen Konkurrenz:
In diesem Modell gibt es viele Anbieter und viele Nachfrager. Produkte sind homogen, es gibt keine Marktmacht, und der Marktzugang ist einfach.
Beispiel für vollständige Konkurrenz: ist der Markt für landwirtschaftliche Produkte. Hier gibt es viele landwirtschaftliche Produzenten, die ähnliche Produkte anbieten. Kein einzelner Produzent kann den Marktpreis beeinflussen. Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage festgelegt.
Ökonomisches Prinzip:
Stellt sicher, dass knappe Ressourcen effizient genutzt werden.
Zum Beispiel: Ein Psychologe plant seine Zeit so, dass er die maximale Anzahl von Patienten behandeln kann, ohne die Qualität der Behandlung zu beeinträchtigen.
Erwerbswirtschaftliches Prinzip:
Hierbei geht es darum, Gewinn zu erzielen.
Ein Beispiel wäre, dass ein Psychologe seine Praxis so führt, dass er Gewinne maximiert, indem er die Kosten minimiert und gleichzeitig eine hohe Qualität der Dienstleistungen beibehält.
Gewerbetreibender:
Ein Gewerbetreibender ist eine Person, die gewerbliche Tätigkeiten ausübt, wie ein Einzelunternehmer, der ein Café betreibt.
-Er ist selbstständig und trägt das Unternehmensrisiko allein.
-besitzt in der Regel eigene Produktionsmittel
Freiberuflichkeit:
Ein Psychologe ist ein Beispiel für einen Freiberufler. Freiberufler sind Personen, die in freien Berufen arbeiten, die spezielle Qualifikationen erfordern. Sie haben steuerliche Vorteile und weniger Buchführungspflichten als Gewerbetreibende.
Unterschiede zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern:
Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer und haben komplexere Buchführungspflichten als Freiberufler.
Freiberufler haben oft eine berufliche Kammerzugehörigkeit.
Einzelunternehmen:
Ein Einzelunternehmer ist alleiniger Eigentümer und trägt das volle Haftungsrisiko.
Personengesellschaften:
Definition: Personengesellschaften sind Unternehmensformen, bei denen sich mehrere Personen zu einem Unternehmen zusammenschließen, um gemeinsam wirtschaftliche Aktivitäten auszuüben. Ein bekanntes Beispiel für eine Personengesellschaft ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Haftung:
Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Haftung erstreckt sich auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter.
Dies bedeutet, dass die Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen, einschließlich ihres Privatvermögens, für die Schulden, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Was sind Vor und Nachteile von Personengesellschaften?
Vorteile:
Einfache Gründung und Verwaltung.
Flexibilität in Bezug auf die Gewinnverteilung und Geschäftsführung.
Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Fähigkeiten der Gesellschafter.
Nachteile:
Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter.
Begrenzte Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung im Vergleich zu Kapitalgesellschaften.
Begrenzte Kontinuität, da das Ausscheiden oder der Tod eines Gesellschafters die Auflösung der Gesellschaft bedeuten kann.
Kapitalgesellschaften
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein Beispiel. Hier haften die Eigentümer nur beschränkt für die Schulden des Unternehmens.
BGB-Gesellschaft
Bürgerliche Gesellschaft:Eine BGB-Gesellschaft ist eine einfache Form der Personengesellschaft in Deutschland.
Sie wird von zwei oder mehr natürlichen Personen ohne Mindestkapital gegründet.
Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft.
Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist empfehlenswert, um Beziehungen und Pflichten der Gesellschafter festzuhalten.
Gewinne und Verluste werden gemäß den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag aufgeteilt.
BGB-Gesellschaften sind häufig bei Freiberuflern, kleinen Unternehmen und Selbstständigen anzutreffen.
GmbH
Eine GmbH ist eine juristische Person und eine der häufigsten Gesellschaftsformen in Deutschland.
Die Gründung erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro, das in Geschäftsanteile aufgeteilt wird.
Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage und sind in der Regel nicht persönlich für die Schulden der GmbH verantwortlich.
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) regelt die Struktur, Geschäftsführung und Gewinnverteilung.
Gewinne können an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, in der Regel entsprechend ihrer Geschäftsanteile.
Die GmbH eignet sich für größere Unternehmen oder wenn Gesellschafter nicht persönlich haften möchten.
Die GmbH unterliegt dem GmbH-Gesetz und anderen relevanten Vorschriften des deutschen Handelsrechts.
Was ist Selbstständigkeit?
-selbstständig ist, wer weisungsfrei in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr handelt
-trägt Unternehmerchancen/Risiken und und besitzt in der Regel eigene Produktionsmittel
Unterschiede bezüglich Steuern und Buchhaltungspflichten zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
Gewerbetreibende:
Gewerbesteuer: Gewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig, abhängig von ihrem Gewerbeertrag. Die Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde.
Umsatzsteuer: Gewerbetreibende erheben und zahlen in der Regel Umsatzsteuer und müssen regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Doppelte Buchführung: Bei hohen Umsätzen oder Gewinnen müssen sie eine doppelte Buchführung führen und Jahresabschlüsse erstellen.
Gewinnermittlung: Der Gewinn wird mittels Betriebsvermögensvergleich nach handelsrechtlichen Regeln ermittelt.
Freiberufler:
Gewerbesteuer: Freiberufler sind oft von der Gewerbesteuer befreit, da ihre Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird.
Umsatzsteuer: Freiberufler können von der Umsatzsteuer befreit sein oder spezielle Steuersätze anwenden, ohne regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben zu müssen.
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR): Die meisten Freiberufler können ihre Gewinne einfacher mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung (EüR) ermitteln.
Grenzen für die EüR: Die Anwendung der EüR ist beschränkt auf Umsätze und Gewinne unter bestimmten Schwellenwerten.
Merkmale und Unterschiede zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften:
Eigentum: Das Unternehmen gehört einer einzelnen Person, die alleiniger Eigentümer und Entscheidungsträger ist.
Haftung: Der Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sein persönliches Vermögen ist mit dem Geschäftsvermögen verbunden.
Steuerliche Behandlung: Die Einkünfte aus dem Einzelunternehmen werden direkt dem Inhaber zugerechnet und in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung versteuert.
Buchführung: Es gelten die Buchführungspflichten nach den handelsrechtlichen Vorschriften.
Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft):
Eigentum: Das Unternehmen gehört mindestens zwei Personen (Gesellschaftern), die gemeinsam am Unternehmen beteiligt sind.
Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ihre persönlichen Vermögen sind mit dem Geschäftsvermögen verbunden.
Steuerliche Behandlung: Die Gewinne der Gesellschaft werden auf Ebene der Gesellschafter versteuert. Es gibt keine Körperschaftsteuer.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH):
Eigentum: Das Unternehmen gehört den Gesellschaftern in Form von Kapitalanteilen (Geschäftsanteilen oder Aktien), die gehandelt werden können.
Haftung: Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen (Stammkapital) beschränkt. Ihr persönliches Vermögen ist in der Regel geschützt.
Steuerliche Behandlung: Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Die Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter unterliegt der Einkommensteuer.
Buchführung: Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet.
Haftungsunterschiede zwischen BGB-Gesellschaft und GmbH:
BGB-Gesellschaft: Bei einer BGB-Gesellschaft haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass ihr persönliches Vermögen zur Begleichung von Schulden herangezogen werden kann.
GmbH: Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen (Stammkapital) beschränkt. Ihre persönlichen Vermögen sind in der Regel geschützt, und Gläubiger können nicht auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen, um Schulden der GmbH zu begleichen
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