Arbeitsverhältnis
Die Gesamtheit der durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist jede natürliche bzw. juristische Person sowie jede Personenhandelsgesellschaft, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
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