Definition Betriebsrat:
Vertretungsorgan der Belegschaft, welches in bestimmten betrieblichen Fragen Mitbestimmungs-, Beratungs-, oder Informationsrechte hat
Betriebsrat und Arbeitgeber sollen zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes vertrauensvoll zusammenarbeiten
§2 (1) BetrVG: Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen
Der Betriebsrat repräsentiert die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit, Probleme und persönliche Anliegen bei der Geschäftsführung zur Sprache zu bringen
Während ein Unternehmen eine rechtliche Einheit ist, ist ein Betrieb eine technisch-organisatorische Einheit
Betriebsrat allgemein:
In Betrieben ab fünf regulären Vollzeitbeschäftigten bzw. entsprechend mehr Teilzeitbeschäftigten muss auf Antrag von mindestens drei Mitarbeitern ein Betriebsrat gewählt werden (auch Leiharbeitnehmer)
Arbeitgeber können die Gründung rechtlich nicht verhindern
Amtszeit beträgt vier Jahre, alle vier Jahre wird neu gewählt
Wahlmodalitäten sind im BetrVG genau geregelt, für Kleinbetriebe vereinfachtes Wahlverfahren
Mitgliederzahl ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt (Ab 9 Mitgliedern, werden laufenden Geschäfte durch Betriebsausschuss geführt)
Betriebsratsmitglieder:
Werden während Ausübung ihrer Funktion von sonstiger Arbeit freigestellt
Ab 200 Beschäftigten vollständig
Dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden (Bspw. Lohnerhöhungen)
Besonderer Kündigungsschutz gemäß §15 KSchG
Ausnahme: außerordentliche (fristlose) Kündigung, Stilllegung Betriebsabteil, bei fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
Ziele der betrieblichen Mitbestimmung
Wirtschaftsethisch
Menschenwürde
Selbstbestimmung
Demokratie
Partizipation
Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit
Kontrolle wirtschaftlicher Macht
Arbeitnehmersicht
Interessensvertretung
Einflussnahme auf die Bedingungen der eigenen Arbeit
Einflussnahme auf die Politik des eigenen Unternehmens
Sicherung am wirtschaftlichen Erfolg
Lösung von Konflikten mit dem Arbeitgeber
Arbeitsgericht
Beitrag zur Mitarbeitermotivation und -bindung
Reduktion von Konfliktkosten durch institutionalisierte Mitarbeiterbeteiligung
Wandel von Strategie, Struktur und Personal:
Konsequenz
Arbeitnehmer nicht mehr schutzbedürftiges Objekt in fremdbestimmten Produktionsprozessen, sondern erhält als Teammitglied Verantwortung für Leistungsprozesse
Dezentralisationstendenz in der Personalarbeit
Betriebsrat läuft zunehmend in die Leere, wenn er die zentrale Personalabteilung ansteuert anstatt der dezentralen Teams
Betriebsräte ziehen sich aus dem personalwirtschaftlichen Tagesgeschäft zunehmend zurück und drängen dafür in die Personalplanung, weil dort über die Beschäftigungspläne entschieden wird
Zunehmende Prozessorientierung und flexible Paketlösung
Europäischer Betriebsrat
Für EU-weit tätige internationale Konzerne
Aufgaben sind auf grenzübergreifende Angelegenheiten beschränkt
Informations- und Anhörungsrechte
ABER keine Mitberatung und Mitentscheidung —> fehlen jeglicher Sanktionspotenziale
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