Employee Voice and Employee Silence
Insgesamt beziehen sich beide Konzepte darauf, wie Mitarbeiter ihre Gedanken und Meinungen im beruflichen Kontext äußern oder zurückhalten und wie dies die Kommunikation, Zusammenarbeit und Effektivität in einem Unternehmen beeinflusst
Employee Voice (Mitarbeiterstimme)
Praxis, bei der Mitarbeiter aktiv ihre Gedanken, Meinungen, Ideen und Anliegen im Arbeitsumfeld äußern
Dies kann in Form von Vorschlägen, Feedback, Kritik oder Diskussionen erfolgen
ermöglicht den Mitarbeitern, ihre Perspektiven einzubringen, um positive Veränderungen im Unternehmen zu bewirken und zu einer offenen Kommunikationskultur beizutragen
Employee Silence (Mitarbeiterschweigen)
Situation, in der Mitarbeiter ihre Gedanken, Bedenken oder Ideen nicht äußern, selbst wenn sie Informationen oder Einsichten hätten, die für das Unternehmen nützlich sein könnten.
Dieses Schweigen kann aus verschiedenen Gründen entstehen, wie Angst vor negativen Konsequenzen, fehlendes Vertrauen in die Organisation oder das Gefühl, dass die Stimme der Mitarbeiter nicht gehört oder geschätzt wird
Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber: Typen der Behinderung von Mitbestimmung
Typ 1: Mitbestimmung ist Teil der Unternehmenskultur
keine Intensität der Maßnahmen
kein strategischer Gehalt
kein Ressourceneinsatz
Typ 2: Mitbestimmung soll im Betrieb behindert werden
geringe Intesität der Maßnahmen
situativ-ungeplanter strategischer Gehalt
geringer Ressourceneinsatz
Typ 3: Mitbestimmung soll im Betrieb gänzlich verhindert werden
hohe Intensität der Maßnahmen
strategisch geplant
hoher Ressourceneinsatz
Praktiken der Behinderung von Mitbestimmung
Den Betriebsrat „ausbremsen“: Missachtung von Mitbestimmungsrechten:
Verspätete/ausbleibende Informationen
Nichteinhaltung von Fristen
Spaltung der Belegschaft, arbeitgebernahe Betriebsräte und „Andere Vertretungsorgane“ (AVOs)
Arbeitgebernahe Kandidatinnen
„Betriebsrat Light“ ohne rechtliche Grundlagen
Schikanen gegen Engagierte: Drohungen, Abmahnungen, Kündigungen
Einschüchterung von Betriebsratsmitgliedern und Gewerkschaftlerinnen
Keine Berücksichtigung bei Gehaltserhöhungen oder Bonuszahlungen
Behinderung von Gewerkschaftsarbeit
Ignorierung von Aufforderungen zu Verhandlungen
Hausverbote ggü. Gewerkschaftssekträrinnen
Protokollieren von Warnstreiks durch die Personalabteilung
Praktiken der Beschäftigtenseite beim Kampf um Mitbestimmung
Rückhalt der Belegschaft als zentrales Element
Zentrale Akteure im Betrieb
Gewerkschaft als Ressource und Akteur
Einsatz von juristischen Maßnahmen
Einholen von externer Unterstützung
Einbezug von Öffentlichkeitsarbeit
Probleme, die Beschäftigte an den Betriebsrat herantragen
Probleme mit Vorgesetzten
Probleme mit direkten Kollegen
Arbeitsschutz
Lage der Arbeitszeit
Urlaubsplanung
Beurteilung der Arbeitsleistung
Weiterbildung
Datenschutz
Beförderung
Fremdenfeindlichkeit
Sprachprobleme / aufenthaltsrechtliche Fragen
Arten des Betriebsrates
Ignorierter Betriebsrat
Isolierter Betriebsrat
Betriebsrat als Organ der Geschäftsleitung
Standfester Betriebsrat
Betriebsrat als Ordnungsfaktor
Betriebsrat als aggressive Gegenmacht
Betriebsrat als kooperative Gegenmacht
Mitbestimmungsmanagement: Konfrontationsstrategien
Widersprechen dem Geist von §2 (1) BetrVG
Unternehmensleitung: informatorische Isolation, Ablehnung aller Vorschläge oder Einwände, grundsätzliche Ausschöpfung aller Rechtsmittel vor und nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung, Schaffung vollendeter Tatsachen in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, Behinderung der Betriebsratsarbeit
Betriebsrat: klassenkämpferische Strategien der Aufstellung maximaler Forderungen, Ausschöpfung aller Rechtsmittel vor und nach Abschluss einer Betriebsvereinbarung, Ablehnung aller mitbestimmungspflichtigen Vorschläge der Betriebs- oder Unternehmensleitung
Mitbestimmungsmanagement: Kooperationsstrategien
Wechselseitiges Anerkennen als Gegenmacht und Partner sowie Anstreben einvernehmlicher Kompromisslösungen bei allen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen
Konflikte gelten als selbstverständlich, aber auch der Einsatz aller Mittel zur Konfliktlösung
Vor allem Kompensationsgeschäfte, abwechselndes Sich-Durchsetzen, Einbeziehung des Betriebsrats in nicht-mitbestimmungspflichtige Entscheidungen, Abschluss freiwilliger Betriebsvereinbarungen, rechtzeitige Information, teilweise unter Vermittlung der Personalleitung
Voraussetzung: fachliche Autorität aller Beteiligten
Nutzen: Sicherung des Betriebsfriedens, Reduktion der Streikwahrscheinlichkeit, Minimierung von Gerichtverfahren
Mitbestimmungsmanagement: Strategien der gegenseitigen Unterwerfung
Entspricht nicht dem Kompromissgebot des §2 (1) BetrVG
Nur ausnahmsweise sinnvoll für Betriebsrat, laufen auf extreme Konfrontationsstrategien hinaus
Eher wählbar für Unternehmens-/Betriebsleitung: Beeinflussung von Kandidatenaufstellung und Abstimmungsverhalten bei Betriebswahlen zugunsten schwacher Kandidaten „Vetternwirtschaft“
persönliche Belohnung von Wohlverhalten des Betriebsrats gegenüber der Betriebsleitung, Versorgung des Betriebsrats mit meist materiellen Erfolgen zugunsten des Personals (Erkaufen des Wohlverhaltens und der freiwilligen Unterordnung durch scheinbar erstrittene Geschenke an das Personal)
Qualität der Partizipationsmöglichkeiten des Betriebsrats
Wozu der Betriebsrat im Mitarbeiterinteresse beiträgt:
Sachgerechtigkeit von Entscheidungen
Informationen über den Betrieb, Marktentwicklungen und Kunden, die über die Hierarchie nicht oder nur verzerrt nach oben transportiert werden, können über den Betriebsrat in Entscheidungsgremien gelangen
Soziale Angemessenheit der Entscheidungen
Die (einseitige) Sichtweise des Managements kann durch Interventionen des Betriebsrates um die Perspektive der Belegschaftsinteressen korrigiert werden
Akzeptanz von Entscheidungen
Entscheidungen, die der Betriebsrat mitträgt und die er der Belegschaft gegenüber befürwortet, werden in Abhängigkeit seines Ansehens in der Belegschaft tendenziell durch die Arbeitnehmer in größerem Maße akzeptiert
Umgang zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
Die Einigungsstelle
Bei festgefahrenen Situationen und keiner Einigung trotz langwieriger Verhandlungen
Vorteil: schneller als Gericht, Beteiligte sind näher dran an der Streitursache
Vertrauen als Legitimation für den Betriebsrat
Betriebsräte haben einen positiven Einfluss auf die Lösung von spezifischen Personalproblemen, wie Unterbesetzung
Neuere Studien zeigen, dass Betriebsräte den Profit steigern, ca. 7200€ jährlich pro Arbeitnehmenden
Betriebsrat als positiver Einfluss auf Innovationen
Steigerung der Kooperationsbereitschaft und Verminderung von Innovationswiderständen
Absicherung der Interessen der Arbeitnehmer und Vertrauensbildung
Verbesserung des Informationsflusses
Partizipation durch Verbesserungsvorschläge
Betriebsräte gestalten oft mit (32% sind machtvolle Mitgestalter)
Sie werden häufig aufgrund ihrer Qualifizierung in Hinblick auf die Personalpolitik oder die internen Prozesse und der Arbeitsorganisation vom Management eingebunden
Betriebsrat als negativer Einfluss auf Innovationen
Bürokratische Prozesse
Verzögerung der Prozesse
Umverteilungsansatz (höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen)
Kapitalgeber haben eine geringere Innovationstätigkeit, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist
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