Handelsbilanz nach HGB
Aktivseite
A: z.B. Immobilien, Geschäftsräume, Maschinen und Analagen
B: z.B. Girokonto, Roh-Hilf oder Betriebsstoffe sollen nicht drin bleiben sondern weiter verarbeitet werden
C: Jetzt Auszahlungen aber erst später die Aufwendungen. Nutzung in einer anderen Periode als die Zahlung
Passivseite
EK:
FC: z.B. Krediteanhleihem
Rückstellungen: Erkennbar dass eine Situation vor Gericht endet, dafür wird eine Rückstellung gebildet.
RAP:
Heute EInzahlungen aber erträge finden wann anders statt
Bilanzierungsfähigkeit
Berücksichtigung von Aktiv- und Passivposten
Aktivierungspflicht: Gilt für Vermögengegenstände wie Immobilien o.ä.
Aktivierungsverbot: Wenn es sich um selbst erstellte Marken also Immaterielle Vermögensgegenstände handelt
Aktivierungswahlrecht: Einzelne Dinge wie ein DIsagio oder so, hier darf das Unternehmen selbst entscheiden ob es aufgenommen wird oder nicht
Passivierungspflicht: Wenn ich einen Kredit aufnehme
PAssivierungsverbot: Eventual Schulden wie Bürgschaften, wenn ich eine Bürgschaft übernommen habe und daraus vielleicht aml eine Schuld entsteht
Passivierungswahlrecht: Rückstellungen
Bewertung
Grundsätze der Bilanzierung der Höhe nach
Beispiele von Vermögengegenständen
Zu aktivierende positionen die keine Vermögensgegenstände sind
Auf der Aktiv und passiv Seite stehen jeweils
Auf der Passivseite der Bilanz sind folgende Posten auszuweisen
Eigenkanpital
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind denmnach bereits dem Grunde und der Höhe nach sichere Verpflichtungen des Kaufmanns gegenüber Dritten.
Rückstellungen
Passive Rechnungsabgrenzungposten
Latente Steuern
Bewertungsmaßstäbe
Bewertungsvorschriften
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