Ziele der Handelsbilanzpolitik
Ziele können z.B. sein, dass das Unternehmen:
Seine Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten optimieren will. Will das unternehmen vorrangig Eigenkapitalgeber anpsrechen, so interessen sich diese vor allem für das bilanzielle Eigenkapital und dessen Steigerungsmöglichkeiten da hiervon die Ausschüttungsmöglichkeiten abhängen.
Seine Unternehmenssubstanz, d.h. sien Eigenkapital erhalten oder meren will
seine Liquidität und insbesondere solche Auszahlungen steuern will, die von den Ergebnissen des Jahresüberschusses abhängen
-> ZUdem können mittels des Jahresabschlusses auch Informationspolitische Ziele verfolgt werden, der Kaufmann kann interesse haben bestimmte INfos zu vermeiden oder sie auf eine gewisse Art und weise darzustellen
-> Einweiteres Ziel kannn sein, die Summe der auf den Anfang des Planungszeitraums abgezinsten Steuerzahlungen als sogenannter Steuerbarwert zu minimieren
Steuerbarwert minimieren
Bilanzierungswahlrecht
Bilanzierungswahlrechte, auch "Ansatzwahlrechte" genannt, stellen es den Unternehmen frei, bestimmte Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) oder Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz auszuweisen.
Grundsätze für die Bilanzierung dem Grunde nach
Wahlrecht beim Binanzansatz dem Grunde nach
Bilanzierungswahlrechte
Avktivierungswahlrecht
Wahlrecht zur aktivierung selbst geschaffener Immaterieller Vermögengegestände des Anlagevermögens
Disagio (Unterschied Aufnahme und Auszalungsbetrag)
Latente Steuern
Keine Passivierungswahlrechte
Steuerliche Wahlrechte dem Grunde nach Passiv (Aktiv gibt es nicht)
Reeinvensitionsrücklagen
Umwandlungsrücklagen
Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
Ermessungsspielräume beim Bilanzansatz dem Grunde nach
Aktivierung
Bei der Zuordnung eines Vermögengegenstandes zum gewillkürten Betriebsvermögen Zum gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv geeignet und bestimmt sind, den Betrieb zu fördern, und die nicht zum notwendigen Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören.
Passivierung
Ermessenssache bei der Bildung einer Rückstellung bei der Höhe der Warscheinlichkeit für den Verlust. Eine Rückstellung kann nur gebildet werden wenn die Warscheinlichkeit höher als 50% ist.
Wahlrechte beim Bilanzansatz der Höhe nach
Aktivierung:
Steuerrechtliche Wahl zwischen dem Durschnittsverfahren oder dem Lifo-Verfahren bei den Anschaffungskosten.
Zeitraum der Herstellung
Aufwendungen die unabhängig von der Erzeugnissmenge anfallen können eingerechnet werden
Steuerliches Wahlrecht
bei fortlaufenden Anschaffungs- und Herstellkosten kannn ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden
Geirnge Wirtschaftsgüter dessen Netto-Einkaufspreis 800Euro nicht überschreiten
Abschreibungswahlrecht
Wahlrecht zur erhöhren Absetzung der Abnutzung sowie der Sonderabschreibung
Grundsätze für die Bilanzierung der Höhe nach
Ermessungsspielräume bei der Höhe nach
Bei bestimmung der Nutzungsdauer bei anbutzbaren Gegenständen -> Ob die Wertminderung dauerhaft oder verübergehend ist
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