Prüfungsschema
I. Tatbestand
1. Vorliegen einer Schlägerei oder eines von mehreren verübten Angriffs
2. Beteiligung an der Schlägerei
3. Vorsatz
4. Verursachung der schweren Folge
a) Eintritt der schweren Folge
b) Die Schlägerei muss kausal für den Erfolg sein
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Schlägerei
Eine Schlägerei ist ein mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundener Streit, an dem mindestens drei Personen aktiv körperlich mitwirken.
“durch mehrere verübter Angriff”
Ein durch mehreren verübter Angriff liegt vor, wenn mindestens zwei Personen bei einheitlichem Angriffswillen, Angriffsgegenstand und Angriffsdurchführung unmittelbar gezielt auf den Körper eines anderen einwirken
“Beteiligt” an einer Schlägerei
Beteiligt an einer Schlägerei ist jeder, der am Tatort anwesend ist und an den gegen andere gerichteten Tätlichkeiten teilnimmt
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