Montesquieu (1748)
Gewaltenteilung grundlegend für einen Rechtsstaat (sonst keine Freiheit)
politische Freiheit = kein Machtmissbrauch
Menschen werden dazu getrieben ihre Macht zu missbrauchen
polit. Freiheit = geistige Beruhigung
—> kein Bürger sollte den anderen fürchten müssen
Rousseau (1762)
“du contrat social”
positives Menschenbild
Urzustand: Freiheit —> Sesshaftihkeit = Eigentum
Staatszweck: Schutz der Menschenrechte
—> eigentlich ohne Gewaltanwendung
—> Gesellschaftsvertrag
aber die Einzelrechte (Freiheit) sollen gewehrt bleiben
—> die Volonté générale (Sitte, Moral, Interesse)
Abweicher —> Zwang zur Freiheit (Paradox)
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