Verdeckte Maßnahmen
Verdeckte polizeiliche Maßnahmen zur Informationsbeschaffung sind für den Betroffenen und Dritte nicht erkennbare Maßnahmen
Informant
Informant ist eine Person, die gegen Zusicherung der Vertraulichkeit im Einzelfall bereit ist, polizeilich /strafrechtlich relevante Informationen zu geben. Der Informant teilt sein Wissen zu einem Sachverhalt mit. Aufträge und / oder Weisungen können ihm nicht erteilt werden
Bestehen Zweifel am Status der Person als Informant,
so ist sie als VP zu behandeln.
Vertrauensperson
VP ist eine Person, die, ohne einer Polizei- bzw. Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist diese bei der Verhütung / Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen. Ihre Identität wird grundsätzlich geheim gehalten. Ihr Einsatz muss von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden.
Der VP werden zielgerichtet Aufträge und / oder Weisungen erteilt. Bereits die einmalige Beauftragung/ Weisung führt zur Behandlung als VP.
Verdeckter Ermittler
Verdeckte Ermittler sind besonders ausgewählte, ausgebildete und ausgestattete PVB des Ref. 35, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) ermitteln. Die Identität des verdeckten Ermittlers wird Strafverfahren geheim gehalten. Teilnahme am Rechtsverkehr erlaubt.
Einsätze von VE unterliegen ausnahmslos dem Entscheidungsvorbehalt des Präsidenten des BPOLP
NoeP
Nicht offen ermittelnder Polizeibeamter: Polizeibeamte, die – nicht unter einer dauerhaft angelegten Legende – gelegentlich und mit konkretem Ermittlungsauftrag verdeckten auftreten (z.B. als Scheinkäufer). Einsatz ist auch außerhalb einer Katalogtat des§ 110a (1) StPO zulässig. Er steht (grundsätzlich) im weiteren Verfahren selbst als Zeuge zur Verfügung. Legende, aber nurkurzzeitig.
Problem: Mehr als 3 Kontakte zwischen Zielperson und NoeP
Die Praxis stuft den Beamten als verdeckten Ermittler ein, wenn er mehr als 3 Außenbeziehungen mit demBeschuldigten gehabt hat
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