Nichterweislich
Nichterweislich ist die Tatsache, wenn der Wahrheitsbeweis nicht erbracht werden kann.
Tatsachen
Tatsachen sind konkrete Vorgänge und Zustände in der Vergangenheit oder Gegenwart.
Behaupten
Behaupten meint, etwas nach eigener Überzeugung als richtig hinzustellen.
Verbreiten
Verbreiten ist die Weitergabe einer fremden Äußerung.
Öffentlichkeit
Eine Öffentlichkeit liegt vor, wenn der Inhalt einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht wird, wobei die Personen nicht in näherer Beziehung zueinader stehen.
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