Wer hat Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes nach dem BrSchG zu erfüllen?
Gemeinden
Brandschutz und Hilfeleistung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises
Bsp: Feuerwehr, Öffentlichkeitsarbeit
Landkreise
übergemeindlicher Brandschutz und Hilfeleistung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises
Bsp: Einsatzleitstelle, Feuerwehrtechnische Zentrale
Land
Brandschutz und Hilfeleistung soweit nicht den Gemeinden und Landkreisen zugewiesen
Bsp: Brandschutzforschung, Landesfeuerwehrschule
Was ist Vorbeugender Brandschutz im Sinne des BrSchG?
§ 1
Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und den Schutz vor den von Bränden ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt sowie die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten.
§ 18
Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruchs oder einer Brandausbreitung
Sicherung der Rettungswege
Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz schaffen
Was ist Abwehrender Brandschutz im Sinne des BrSchG?
Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände entstehen.
Was ist Hilfeleistung im Sinne des BrSchG?
Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen. Hierunter fallen auch alle Maßnahmen der Hilfeleistung mit Mitteln der Wasser- und Bergrettung, soweit nicht Aufgaben der Notfallrettung wahrgenommen werden.
Nennen Sie 10 Aufgaben, die eine Gemeinde nach dem BrSchG erfüllen muss.
Die Gemeinde muss eine leistungsfähige Feuerwehr:
aufstellen,
ausrüsten,
unterhalten,
einsetzen,
mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen ausstatten.
Ausreichende Löschwasserversorgung zur Verfügung stellen
Aus- und Fortbildung der Mitglieder der FW
Vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung treffen
Öffentlichkeitsarbeit leisten und über brandschutzgerechtes Verhalten aufklären
Brandsicherheitswachen stellen
Nachbarschaftshilfe leisten
Durchführen von Brandsicherheitsschauen
Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notstände
Welche Aufgaben muss ein Landkreis nach dem BrSchG erfüllen?
§ 3 Abs. 1
Den Landkreisen obliegen mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.
Wer zahlt die Kosten, die in der Aufgabenerfüllung für Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutz sowie die Hilfeleistung entstehen? (Multiple Choice-Frage)
§ 21
Die Gemeinden, die Landkreise und das Land tragen die Kosten, die ihnen bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erwachsen.
Im Zuge von Ersatzhandlungen können folgende Grundrechte des Bürgers eingeschränkt werden: (Multiple Choice-Frage)
Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit
Freiheit der Person
Schutz personenbezogener Daten
Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums
Was versteht man unter dem Begriff “Notstand”?
Ereignis, bei dem gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen oder bedeutenden Sachwerte oder in erheblichen Maß für die Umwelt drohen, die nicht allein durch sicherheitsbehördliche Maßnahmen beseitigt oder verhindert werden können.
Voraussetzung für Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden, Unglücksfällen oder Notständen
Person ist 18 - 54 Jahre alt
Hilfeleistung ist zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Allgemeinheit oder einen Einzelnen notwendig
pflichtgemäßes Ermessen des Einsatzleiters der Feuerwehr
Verweigerung möglich wenn:
erheblichen eigene Gefährdung
Verletzung anderer wichtiger Pflichten der heranzuziehenden Person
Quelle:
§ 26 BrSchG LSA
Was versteht man unter dem Begriff "Unglücksfall"?
Unerwartetes, plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen, Sachen oder die Umwelt verursacht und den Einsatz von Kräften und Mitteln der Feuerwehr erforderlich macht.
Was versteht man unter dem Begriff "Gegenwärtige Gefahr"?
Schädigendes Ereignis, welches bereits eingetreten ist.
§ 9 Abs. 1 → Ab 67 Lebensjahr: Jährlicher Nachweis der gesundheitlichen Eignung & Zustimmung des Trägers der Feuerwehr
Im Regelfall zwischen 18 und 67 Jahren (Ab 16 Jahren: Teilnahme an Ausbildung möglich)
Was muss erfüllt werden, um in die Grundrechte außenstehender Personen eingreifen und sie zum Einsatz hinzuzuziehen?
Eine gegenwärtige Gefahr
Maßnahme der Gefahrenabwehr
Rechtliche Fixierung
Ermessensspielraum ausloten
Verhältnismäßigkeit wahren
Landesbrandmeister, Gemeindewehrleiter sowie Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren.
die (gleichen) eines Beamten (“Bei Ehrenbeamten gilt Beamtenrecht”)
Welche Arten von Feuerwehren gibt es nach BrSchG? (Multiple-Choice Frage)
Berufsfeuerwehren
Freiwillige Feuerwehren
Pflichtfeuerwehren
Werkfeuerwehren
(Rot markiert)
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
§ 11 Einschränkung von Grundrechten SOG. Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf:...
(Der Staat hat Schutzpflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben zu stellen. Bei Erfüllung dieser Schutzpflicht sind Eingriffe in Grundrechte erlaubt auf Grundlage der Grundrechte.
Schwerverletzte abschirmen vor Presse (Eingriff Pressefreiheit nach Art 5 GG) aber würde des Menschen Art. 1 GG höherwertig.)
Amtshilfe
= die verwaltungsmäßige nationale und internationale Unterstützung einer Behörde durch eine andere Behörde.
In Deutschland sind die Behörden zur gegenseitigen Amtshilfe verpflichtet. Amtshilfe wird grundsätzlich kostenlos und gebührenfrei geleistet.
Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe).
Amtshilfe liegt nicht vor, wenn
1.Behörden einander innerhalb eines bestehenden Weisungen Verhältnisses Hilfe leisten;
2.die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die eigene Aufgabe der ersuchten Behörde ist
Gefahrenabwehr durch
die nach den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der Gefahrenabwehr tätigen Behörden und Organisationen
das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe
einen box auf die nase
rechtlich durch §36 SOG: “Platzverweis” erlaubt, auch desses Grenzen definiert
Ersuchen von Amtshilfe um mit Zwangsmitteln die Maßnahme durch die Polizei durchzuführen
Der Eigentümer muss ihm da Betreten des Geländes und die Nutzung des Swimmingpools für die Löscharbeit gestatten, wenn:
dies der Brandbekämpfung oder Hilfeleistung oder Verhütung einer Gefahrenausweitung dient
dies zur wirkungsvollen Gefahrenabwehr erforderlich ist
Erleidet der Verpflichtete dabei einen Schaden, ist ihm ein angemessener Ausgleich zu gewähren.
§ 26 und 27 BrSchG LSA
Hilf- & Duldungspflichten
§26 BrSchG
Inhalt:
Personen (18 bis 55 Jahre)
Eigentum im Sinne von organisatorisch, anlegentechnisch etc. selbst zu organisieren
Eigentum/ Gebäude für Feuerwehr bereit zu stellen
Eigentum von Löschmittel/ Geräte etc. bereitzustellen
???
alle Angehörige der FF stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Ehrenamtes gegenüber der Gemeinde (§32 ff KVG LSA)
Garantenstellung aus besonderem Rechtsverhältnis als Angehöriger der Feuerwehr
gilt Beamtenrecht
Was besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach SOG?
Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben Behörden diejenige Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen
Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zum erstrebten Erfolg außer Verhältnis steht.
Eine Maßnahme ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann
Was ist der Unterschied zwischen einem Verwaltungsakt und einem Realakt?
hoheitliche Maßnahme
einer Behörde
zur Regelung eines Einzelfalls
auf Gebiet des öffentlichen Rechts
mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen
→ sobald ein Kriterium nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen Realakt.
§6 SOG: Ermessen, Mittel der Wahl
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Behinderung, seiner sexuellen Identität, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden.
§13 SOG: Allgemeine Befugnisse
Etc. ???
Die Sicherheitsbehörden und die Polizei treffen ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen.
Kommen zur Gefahrenabwehr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Der betroffenen Person ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes, ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
§13 SOG: allgemeine Befugnisse (Erläuterungen)
-> Die Sicherheitsbehörden und die Polizei „können“ die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen treffen (Opportunitätsprinzip). Es liegt mithin im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, ob und wann sie einschreitet (Entschließungs-/Entscheidungsermessen) und welche Maßnahmen sie trifft (Auswahlermessen). Die insoweit vorzunehmenden Ermessenserwägungen müssen sachlich und zweckgerichtet sein.
Was sind die Voraussetzungen, um die Grundrechte einzuschränken?
gegenwärtige Gefahr muss vorliegen (§3 SOG)
Maßnahme muss zur GA dienen
rechtlich fixiert werden
Habe ich eine Ermessensspielraum? (Varianten nach §13 SOG müssen durchdacht werden)
Verhältnismäßigkeit ist zu wahren
Erschließungsermessen vs. Auswahlermessen
Entschließungsermessen: = Entscheidung der Behörde, ob sie (überhaupt) handelt
Auswahlermessen: = wie die Behörde handelt
Was bedeutet “erhebliche Gefahr”?
Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut wie:
● Leben,
● Gesundheit,
● Freiheit,
● wesentliche Vermögenswerte oder
● der Bestand des Staates
Was bedeutet “abstrakte Gefahr”?
Eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine Gefahr darstellt.
Was bedeutet “Gefahr im Verzuge”?
Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.
Wann darf/muss man trotz Verschwiegenheitspflicht Auskunft geben?
Wenn
● Einverständnis des Betroffenen vorliegt;
● konkludente (stillschweigende) Einwilligung vorliegt;
● Gesetzliche Auskunftspflicht nach §1 SOG besteht;
○ Gegenseitige Unterrichtung bei relevanten Informationen für Aufgabenerfüllung
● rechtfertigender Notstand gem. § 34 StGB vorliegt
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