Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
§4 FEV
Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
§5 FEV
Eingeschränkte Zulassung
§2 FeV
( körperliche und geistige Beeinträchtigungen dürfen nicht am Verkehr teilnehmen)
Grundregel der Zulassung
(Jeder darf sich frei im Verkehr aufhalten)
§1 FeV
Fahrer der Klasse BF 17 fährt ohne Begleitperson
48 a (3) FEV
(75 anhndungskette)
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