Anlagespiegel, §284 Abs. 3 HGB
für Kapitalgeesellschaften gilt die handelsrechtliche Pflicht zur Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Anhang
Dieser Ausweis wird auch Anlagespiegel genannt
Kleine Kapitalgesellschaften brauchen keinen Anlagespiegel
Einzelunternehmen/Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als Vollhafter brauchen ebenfalls keinen Anlagenspiegel aufstellen
Historische Anschaffungskosten/Herstellungskosten 01.01
kumulierte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aller VG, welche sich zu Beginn des Geschäftsjahres im Unternehmen befinden
zu Beginn des Wirtschaftsjahres für jeden VG wie folgt zu ermitteln:
AK/HK zu Beginn des vorangegangenen Gjahres
+Zugänge des vorangegangenen Gjahres
-Abgänge des vorangegangenen Gjahres zu AHK
+/- Umbuchungen
= AK/HK zu Beginn des laufenden Gjahres
Zugänge (zu AK/HK) und davon aktivierte FK-Zinsen
ausgewiesen werden hier die AHK von VG, die während des laufenden Gjahres angeschafft oder hergestellt worden sind
sind in den HK des Wirtschaftsgutes “Zinsen für FK” enthalten, sind diese in Spalte 3 anzugeben
Abgänge (zu AK/HK)
hier werden die ausgeschiedenen Güter des AV aufgeführt
ausgewiesen ewrden diese Abgänge mit den historischen AHK
nicht mit dem Restbuchwert (Bruttomethode)
Umbuchungen (zu AK/HK)
Umgliederungen von einem Bilanzposten auf einen anderen Bilanzposten zu AK/HK ausgewiesen
bspw. bei Umgliederung einer geleisteten Anzahlung auf eine Maschine, nachdem die Maschine fertig gestellt ist, zur Position technische Anlagen und Maschinen
Anschaffungskosten/Herstellungskosten (AK/HK) 31.12
kumulierte AHK aller VG auszuweisen, welche sic zum Ende des Gjahres im Unternehmen befinden
die Werte ergeben sich aus der Queraddition der Spalten 1-2 und 4-5
AfA kumuliert 01.01
kumulierte Abschreibungsbeträge aller VG
welche sich zu Beginn des Gjahres im Unternehmen befinden
Zuschreibungen des Gjahres (zu AK/HK)
wertmäßige Veränderung der Bilanzposten
aufgrund von Wertaufholungen
die Zuschreibungen des abgelaufenen Gjahres aufgrund Wertaufhokungen werden im nächsten Gjahr mit den kumulierten Abschreibungen saldiert
oder aufgrund von Nachaktivierung einer steuerlichen Betriebsprüfung (bspw. gewisse Aufwendungen nicht als Aufwand erkannt, sondern nur als HK)
diese Nachaktivierungskosten erhöhen im nächsten Gjahr die ursprünglichen historischen AK/HK
AfA des Geschäftsjahres
Abschreibung des laufenden Gjahres erfasst
welche nach den Grundsätzen der Bewertung bei den einzelnen VG vorzunehmen sind
AfA auf Zu-/Abgänge und Umbuchungen des GJ
Änderungen der Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen sind separat anzugeben
es ist nicht gemeint, dass die Abschreibungen auf Zugänge im Laufe des Gjahres ab dem Zugangszeitpunkt gesondert anzugeben - diese Angabe ist bereits in den Abschreibungen des Gjahres enthalten
Ausnahme
zulässigerweise Zugänge zu den historischen AHK des bisherigen Eigentümers in AS aufgenommen werden, sodass auch die vor Zugnagszeitpunkt angesammelten Abschreibungen zugehen und nun auch gesondert ausgewiesen werden
die (kumulierten) Abschreibungsbeträge, die auf Abgänge und Umbuchungen entfallen, sind anzugeben
AfA kumuliert 31.12
alle planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen sowie die Zuschreibungen aus Wertaufholungen des Gjahres aufgeführt
weiterhin werden die Abschreibungen auf Anlagenabgänge berücksichtigt
im Einzelnen wie folgt:
Kumulierte Abschreibungen des vorangegangenen Gjahres
+Zuschreibungen aus Wertaufholung vorangegangenes Gjahres
+Abschreibungen des Gjahres
+/- Auf die Zu-/Abgänge und Umbuchungen des Gjahres entfallenden Abschreibungen (bei Abgängen kumulierte AfA)
= Kumulierte Abschreibungen des Gjahres (entspricht der Queraddition der Spalten 7 bis 11)
Restbuchwerte (RBW) 31.12
hier ausgewiesenen Werte gelten für Anlagegüter, die am Ende des Gjahres noch zum Betriebsvermögen zählen
Queraddition der Spalten 6 und 12
Restbuchwerte (RBW) Vorjahr
dient zur Information und zu Abstimm- und Vergleichszwecken
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