Hypothesenbildung Start
Gedankliche Rekonstruktion; Basis weiterer Informationsbeschaffung
• Praktische kriminalistische Arbeit ist ohne Hypothesenbildung nicht vorstellbar. In nahezu jedem Fall tritt sie meist als Motiv-, Tat-, Täter- oder Tathergangs-
hypothese in Erscheinung.
• Der Kriminalistik dient sie vor allem der (gedanklichen) Informationsbeschaf-
fung. Je größer die Informationsdefizite, desto gewagter und komplexer kann die Hypothesenbildung sein.
Was ist die Hypothesenbildung?
Bei der Hypothesenbildung handelt es sich um eine zunächst unbewiesene Annah- me von Gesetzmäßigkeiten oder Tatsachen, mit dem Ziel, sie durch Beweise zu veri- fizieren oder zu falsifizieren.
Grundsätze der Hypothesenbildung:
Kriminalistische Hypothesen sind folgerichtig aufgrund der durchgeführten Fallanalyse aufzustellen,
o um Wissenslücken zu schließen,
o Ursachen zu erkennen und
o offene Probleme im Ermittlungsverfahren zu lösen.
In die Hypothesenbildung können alle denkbaren Informationen und Fakten einfließen: z.B. die Auswahl des Tatobjekts, das Verhalten des Täters, die Auswahl des Stehlgutes, eine erkennbare Täter-Opfer-Beziehung, die Vorge- hensweise des Täters, offensichtliches Täterwissen, der Verlauf der Vor- bzw. Nachtatphase, Tatzusammenhänge usw. – auch wenn manche Annahmen unglaubwürdig oder wenig realistisch erscheinen.
Niemals nur eine Hypothese aufstellen, nicht die Ermittlungen einzig auf eine Hypothese ausrichten – alle Möglichkeiten in Betracht ziehen, solange sie nicht durch Tatsachen auszuschließen sind.
Widersprüche in den Ausgangsdaten kenntlich machen, sollten diese nicht er- klärbar sein: auf die Hypothesen verzichten, da die Fehlerwahrscheinlichkeit zu hoch ist.
Hypothesen müssen in sich widerspruchsfrei und logisch nachvollziehbar sein. Mit jeder neuen Information sind die Hypothesen neu zu bewerten, inwiefern diese Information die Haupthypothese unterstützt oder schwächt. Evtl. wird ei- ne Nebenhypothese zur Haupthypothese.
Schwerpunkt- oder Haupthypothese ist diejenige Annahme mit dem höchsten Grad der Wahrscheinlichkeit; die anderen sind Nebenhypothesen.
Die Reihenfolge der Durchführung weiterer (StPO-)Maßnahmen und Ermitt- lungen ist abhängig von der Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Hypothe- se bzw. von dem darauf aufbauenden Verdachtsgrad.
Strafanzeigenaufnahme Grundätze
Verhaltensgrundsätze:
• positiver Kontakt zum Bürger, Hilfsbereitschaft, Bürgernähe
• Bürger erwartet Hilfe und Verständnis – ernst nehmen
• Korrekt, höflich auftreten
• Gleichbehandlung aller Bürger
• Persönlichkeit, Bildung, gesellschaftliche Stellung, besondere Umstände aus der Tat bestimmen das Verhalten gegenüber der Polizei – dies bedenken und beachten
• Ruhiges sicheres Auftreten, wenn nötig, den Bürger beruhigen
• Taktgefühl
• Opferschutzgesetz – Rechte beachten, Merkblatt aushändigen
Durchführung Strafanzeigenaufnahme
• Personalpapiere aushändigen lassen, Personalien vollständig notieren
• Überprüfung auf Gültigkeit, Echtheit, Lichtbild
Ggfs. unauffällige POLAS-Abfrage
Zusammenhängende Schilderung des Sachverhalts
Sind Sofortmaßnahmen zu veranlassen?
Ggfs. Belehrung über Aussage- oder Auskunftsverweigerungsrecht/Vortäu- schung
Schriftliche Aufnahme des Sachverhalts (ggfs. in gesonderter Vernehmung Meistens stehen Fachdienststellen (K) nicht zur Verfügung, d.h. eigenverant- wortlich arbeiten!
Funkfahndung
Erste Fahndungsmaßnahme, die zunächst unmittelbar nach Bekanntwerden eines fahndungsrelevanten Sachverhaltes zur Information/Sensibilisierung der erreichbaren Kräfte und benachbarter Reviere ausgelöst wird
Funkfahndung Anordnungsbefugnis
Die Funkfahndung kann durch jeden Streifenbeamten, i. d. R. durch den ELO ausgelöst werden.
Funkfahdung Zulässigkeitsvoraussetzung
1.2 Zulässigkeitsvoraussetzung
Die Funkfahndung ist Standardmittel der polizeilichen Fahndung. Voraussetzung für Zulässigkeit ist ein aktueller Anlass (der delikts- und fallabhängig variieren kann). Gründe die gegen eine Geeignetheit sprechen sind i.d.R. nicht erkennbar. Die Funkfahndung kann niederschwellig eingesetzt werden
Funkfahndung Durchführung
Die Funkfahndung ist die Weitergabe von Fahndungsinformationen aus aktuellem Anlass an die über Funk erreichbaren Polizeikräfte. Sie dient der Information der Kräfte, Nutzung der freien polizeilichen Ressourcen und Vorbereitung weiterer Fahndungsmaßnahmen. Sie ergänzt den allgemeinen Fahndungsauftrag, Streifen gehen aber ihrem originären Auftrag nach. Sie kann auf alle erforderlichen Funkkreise ausgeweitet werden und enthält Informationen zur Tat, Tatort, Tatzeit, Täterbeschreibung, Flucht, Eigensicherung. Die Funkfahndung soll bei Bedarf regelmäßig wiederholt werden und bei Erledigung offiziell beendet werden
Tatortbereichfahndung
Die TOBF ist die gezielte Suche nach Personen oder Sachen aus aktuellem Anlass in einem begrenzten Raum um den Tatort
TOB Anordnungsbefugnis
Die TOBF kann durch die Leitstelle, bzw. den PvD ausgelöst werden.
TOB Zulässigkeitsvoraussetzungen
Voraussetzungen sind ein aktueller Anlass (Tat von gewisser Qualität) und Anhaltspunkte, dass der/die Täter (Täterbeschreibung- Anzahl/ Bewaffnung/ Fluchtfahrzeug vorhanden) noch im Tatortbereich ergriffen werden kann/können oder weitere fahndungsrelevante Feststellungen getroffen werden können (Wechsel von Fluchtmittel, Fluchtweg, Beweismittel).
TOB Durchführung a) Vorbereitung
a) Vorbereitung
Einteilung in Fahndungsbereiche (Sektoren)
Erfassen von besonderen Flucht und Unterschlupfmöglichkeiten u. a. Örtlichkeiten, die den Tätern die Flucht zu Fuß oder den Wechsel des Fluchtfahrzeuges ermöglichen z.B. Haltestellen, Parkplätze, Parkhäuser, Taxistände, Bahnhöfe, Flugplätze, öffentlich zugängliche Gebäude, z.B. Kaufhäuser, Gaststätten, Kinos, Museen, Ausstellungsräume und Kirchen
Absprachen mit anderen Behörden und privaten Einrichtungen für eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsfahndung
Maßnahmen TOB
b) Maßnahmen
Einteilung von Streifen zu den Sektoren
Intensive Bestreifung (z. T auch zu Fuß) der Sektoren unter Zuhilfenahme des Fahndungsatlasses.
In der Regel findet die TOBF im Umkreis von 5 km (städtisch) bis 15 km (ländlich) im Umkreis des Tatortes statt.
Ringalarmfahndung
Eine Alarmfahndung ist die aus akutem Anlass schlagartig durchgeführte, gezielte Suche nach Personen oder Sachen.
RAF Anordnungsbefugnis
PvD
Zulässigkeitsvoraussetzungen RAF
Sie soll durchgeführt werden, wenn die öffentliche Sicherheit besonders beeinträchtigt ist. Dies gilt beispielsweise bei den in der PDV aufgeführten Delikten. Sie kann aber auch bei anderen Delikten durchgeführt werden, z. B. bei Serien mit hohem Schaden oder bei besonders gefährlichen Tätern. Hierbei ist jedoch ein strenges Maß anzulegen, da die Maßnahme sehr kräfteintensiv ist
Durchführung RAF Vorbereitung
) Vorbereitung:
Kontrollstellen sind nach taktischen Gesichtspunkten festzulegen, in einem Kontrollstellenverzeichnis zu erfassen und auf einer Kontrollstellenkarte zu markieren.
Die Kontrollstellen sind grundsätzlich mit den für den örtlichen Bereich geltenden Kennbuchstaben der Kfz-Zulassungsstellen zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren.
Durchführung RAF b) Maßnahmen
Nach Auslösung der Ringalarmfahndung sind mit allen verfügbaren Kräften unter Zurückstellung nicht vordringlicher Aufgaben:
• schwerpunktmäßig die Maßnahmen der Tatortbereichsfahndung durchzuführen
• die zugewiesenen Kontrollstellen zu besetzen
• Im Rahmen der Durchfahrtkontrolle ist der Kfz-Verkehr aus Richtung Tatort zu beobachten
und möglichst lückenlos in Kontrolllisten zu erfassen.
• Im Rahmen der Anhaltekontrolle sind bei konkreten Informationen entsprechende Personen
und Fahrzeuge zu kontrollieren. Es sind Kontrolllisten zu führen.
• Die Kontrolllisten sind nach Beendigung der Ringalarmfahndung der zuständigen
Polizeidienststelle unverzüglich zuzuleiten und dort auszuwerten.
RAF Maßnahmen (2)
Der Fahndungsraum wird durch Festlegung eines Rings mit einem Radius von maximal 50 km um den Tatort bzw. Feststellungsort begrenzt. Räumliche Struktur, Verkehrswege, Verkehrslage und Fluchtfahrzeuge sind bei der Festlegung zu berücksichtigen.
bis 10 Minuten: 10 - 20 Minuten: 20 - 30 Minuten : über 30 Minuten:
„Ring 20“ „Ring 30“ „Ring 40“ „Ring 50“
S.4
Fahndungsmaßnahmen im Ersten Angriff – Modul 1.4 – KD Frank Schneider
An die Auslösung von Ring 40 und Ring 50 werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Hierbei muss es sich schon um eine herausragende Tat handeln.
Bei neuen Erkenntnissen (Auffinden des Fluchtfahrzeugs, der Tatbekleidung) kann der Ringmittelpunkt neu festgelegt werden (Auffindeort)
RAF Klausurbezogen, Bejahen/verneinen
In der Klausur sollte zunächst eingehend die Zulässigkeit der Ringalarmfahndung geprüft werden. Diebstahlsdelikte reichen per se nicht für die Auslösung aus, hier müssen schon erschwerende Umstände hinzukommen.
Wichtig ist auch immer, den konkreten Ring zu benennen, abhängig davon, wie viel Zeit seit der Tat vergangen ist.
Und am Ende sollten Sie sich noch festlegen, ob eine Durchfahrt- oder eine Anhaltekontrolle durchgeführt wird. Hier muss abgewogen werden, wie präzise Täter und Fluchtmittel beschrieben werden können und mit welchem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist (Suche nach dunklem VW Golf in der Rush Hour oder Suche nach einem orangefarbenen Lamborghini nachts um 02.00 Uhr)
Verkehrswegesofortfahndung
Eine Verkehrswegesofortfahndung ist die Suche nach Personen oder Sachen, bei der ausgehend vom Tatort unter entsprechender Weg-Zeit-Berechnung auf oder an Verkehrswegen Kontrollen, z.B. Durchfahrtkontrollen oder Anhaltekontrollen, durchgeführt werden.
VWSF Anordnung
Öffentlichkeitsfahndung
Öffentlichkeitsfahndung ist die Suche nach Personen oder Sachen unter Inanspruchnahme der Bevölkerung. Die ÖF kann auch Teil der Tatortbereichsfahndung sein.
Öff Fahndung Anordnungsbefugnis
Je nach Umfang der Maßnahme durch ELO (Nachbarschaftsbefragung, Lautsprecherdurchsagen), Leitstelle (ÖPNV, Taxizentralen, private Sicherheitsdienste) oder PvD (Rundfunkdurchsagen).
Zulässigkeitsvoraussetzungen
Die Durchführung soll erst erfolgen, wenn andere den Betroffenen weniger beeinträchtigende Fahndungsmaßnahmen nicht genügend Erfolg versprechend erscheinen, erfolglos geblieben sind oder voraussichtlich nicht oder nicht rechtzeitig zum Erfolg führen werden.
ÖF Durchführung
Die ÖF wendet sich an eine bestimmte Zielgruppe oder an einen unbestimmten Teil der Bevölkerung. Die zielgruppenspezifische Fahndung ist grundsätzlich vorzuziehen, weil
• Fahndung für Täter kaum erkennbar
• Keine Täterwarnung
• kein Wechsel des Aufenthaltsortes
• kein Wechsel des Aussehen
• kein Beiseiteschaffen von Beute oder Beweismitteln
ÖF Klausur, bejahen , verneinen
IIbb. Ni n der Klausur sollte man schreiben, warum man die ÖF in Betracht zieht (andere Maßnahmen nicht genügend erfolgversprechend). Dann sollte man konkret darstellen, welche Maßnahmen man aus welchem Grund in Betracht zieht (z. B. Fahndungsaufruf ÖPNV weil Bahnhof in der Nähe des Tatorts) und ob es sich hierbei um eine zielgruppenorientierte ÖF oder um eine ÖF für die Allgemeinheit hande n,
Trugspur
mat. Veränderungen, die nicht im Zusammenhang mit einem kriminalistisch relevanten Ereignis entstanden. Hier handelt es sich um Veränderungen, die durch Tatortberechtigte herbeigeführt wurden. Diese können dann durch Befragung der Personen als Trugspuren identifiziert werden. (Polizeibeamter fasst in der Tatortwohnung einen Gegenstand an und hinterläßt einen Fingerabdruck)
Unechte Spuren
Erscheinen zunächst von Relevanz, stellen sich jedoch als irrelevant heraus
Fingierte Spuren
mat. Veränderungen, die in Absicht verursacht wurden, um von kriminalistisch relevantem Ereignis abzulenken oder eine Straftat vorzutäuschen. (Zu Vortäuschung eines Einbruchs wird ein Fenster eingeschlagen oder eine verschlossene Tür aufgehebelt.)
Fehlspuren
Spuren, die vorhanden sein müssten aber nicht vorhanden sind.
Latente Spur
zunächst nicht sichtbare Spu
Formspuren
Formspuren sind die durch Einwirkung eines Spurensetzers entstandenen Formveränderungen an einem Objekt. Aus der formmäßigen Beschaffenheit der Spur sind kriminalistische Schlussfolgerungen zu ziehen, und zwar hinsichtlich der Art des Werkzeuges, Schuhes, etc. oder gar eines individuellen Tatmittels (Treffer). Sie erscheinen als Abdrücke (Abdruckspur), Eindrücke, Gleitriefen, Schnitte und Brüche/Risse.
Daktyloskopische Spuren
Die Daktyloskopie befasst sich mit der Aufnahme, Auswertung und vergleichenden Untersuchung von menschlichen Hautleistenbildern. Hautleisten, sog. Papillarleisten, sind reliefartig nebeneinander verlaufende Erhebungen der Oberhaut, welche durch dazwischen liegende, furchenartige Vertiefungen abgegrenzt sind. Diese Papillarleisten befinden sich unter anderem an den Fingern und Handflächen. Die Abbilder der Papillarleisten werden Papillarlinien genannt.
Dakt. Spuren Entstehungsbedingungen
Daktyloskopische Spuren entstehen in der Regel durch Berührung von Gegenständen durch die unbekleideten Finger und Handflächen. Hierbei können auf den Papillarleisten befindliche körpereigene (z.B. Schweiß und Talg) oder auch körperfremde (z.B. Farbe oder Schmutz) Substanzen übertragen werden. Diese können auf dem berührten Gegenstand ein sichtbares oder latentes Abbild in Form eines Abdrucks oder (bei verformbaren Untergründen / Gegenständen) eines Eindrucks der Papillarleisten hinterlassen.
Auswertung Dakt.
Daktyloskopische Untersuchungen und die Führung des daktyloskopischen Identitätsnachweises beruhen auf den von Naturwissenschaft und Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundtatsachen der Einmaligkeit und natürlichen Unveränderlichkeit menschlicher Papillarleisten.
Einmaligkeit bedeutet, dass jeder Mensch individuell unterschiedliche Papillarleisten hat, die in ihren Einzelheiten auch nicht vererblich sind. Diese Tatsache erklärt sich durch den unbegrenzten Formenreichtum der Natur.
Natürliche Unveränderlichkeit bedeutet, dass sich menschliche Papillarleisten von der Geburt bis zur Zersetzung des Körpers nach dem Tode nicht verändern.
Daktyloskopisches Untersuchungsmaterial wird charakterisiert durch den allgemeinen Papil- larlinienverlauf und die Form und Lage der darin befindlichen anatomischen Merkmale
Als allgemeiner Papillarlinienverlauf wird die Anordnung von Papillarlinien in ihrer Gesamtheit bezeichnet, die charakteristische Muster bilden kann.
Der daktyloskopische Identitätsnachweis gilt als erbracht, wenn der Sachverständige im Untersuchungsmaterial einen für seine Überzeugungsbildung ausreichenden übereinstimmenden Informationsgehalt feststellt.
Ein ausreichender übereinstimmender Informationsgehalt liegt grundsätzlich vor, wenn im zu vergleichendem Untersuchungsmaterial der allgemeine Papillarlinienverlauf und 12 anatomische Merkmale (Minuzien) in Form und Lage zueinander übereinstimmen.
Auf Grund der Vielfalt daktyloskopischer Erscheinungsformen ist die Führung des Identitätsnachweises auch mit einer geringeren Anzahl an übereinstimmenden anatomischen Merkmalen möglich, wenn im Untersuchungsmaterial weitere, die
Direkter Vergleich gesicherter Spuren mit ED-Material von Tatverdächtigen zur
Verifizierung/Falsifizierung des Tatverdachts
Direkter Vergleich gesicherter Spuren mit Tatortberechtigen oder anderer unverdächtiger Personen
(auch Polizeibeamten) zum Ausschluss von Trugspuren.
AFIS
Fingerabdruckspuren sind klassifizierbar und somit recherchierbar!
Die Recherche der Tatortspuren erfolgt als Einmalrecherche im nationalen-AFIS-Bestand. Dieser Datenbestand umfasst erkennungsdienstlich behandelte Straftäter aller Bundesländer. Über Eurodac ist eine Recherche hinsichtlich Asylbewerbern möglich.
Spur-Spur-Recherchen zum Erkennen von Tatzusammenhängen - ähnlich wie aus der DNA-Analyse- Datei bekannt - sind im Bereich der Daktyloskopie nicht zielführend, da die gleiche Person eine Vielzahl an Fingerspuren verursachen kann.
Dakt. Spuren Aussagekraft
Aufgrund der Einmaligkeit und der Unveränderlichkeit der daktyloskopischen Spur findet Individualidentifizierung statt, sofern eine ausreichende Zahl an Merkmalen gefunden wir
Trassologische Spuren Entstehungsbeding
Entstehungsbedingungen
Trassologische Spuren entstehen als Ein- oder Abdruckspuren (z. B. Eindruck in weiche Erde und Abdruck der Erde auf sauberem Untergrund).
Trass Spuren Auswertung
Trassologische Spuren führen zunächst zu einer Gruppenidentifizierung. a) Schuhspuren
Bei Schuhspuren lässt sich der Abdruck/Eindruck
- einem Hersteller
- einem Modell
- einer Schuhgröße
zuordnen. Dies kann visuell, messtechnisch oder unter Verwendung einer Vergleichsspur erfolgen
b) Reifenspuren Bei Reifenspuren sind
- Fahrzeug (Fahrrad, Krad, PKW, LKW ...)
- Hersteller
- Art (Sommer-/Winter-/Ganzjahresreifen)
- Typ / Modell / Größe
- Spurbreite, Radstand
- Vorder- oder Heckantrieb
feststellbar.
c) Handschuhspuren
- Materialart
Unter bestimmten Bedingungen kann eine trassologische Spur auch zur Individualspur werden.
Trass Spuren Aussagekraft
Es handelt sich wie oben beschrieben um eine Gruppenidentifizierung. Unter bestimmten Umständen ist jedoch eine Individualidentifizierung möglich.
Werden Schuhe getragen, erhält jede Sohle durch gebrauchsbedingte Veränderungen wie Risse oder Materialausbrüche ihren einzigartigen Charakter. Die Veränderungen entstehen zufallsbedingt und finden sich in keiner anderen Sohle wieder. Weist eine Spur Fehlstellen auf und zeigen sich diese auch in einer von der Sohle gefertigten Vergleichsspur, hat die Sachverständige zu beurteilen, ob es sich bei entsprechenden Musterlücken in der Sohle um gebrauchsbedingte oder um produktionsbedingte Merkmale handelt. Dazu wird der Schuh immer im Original benötigt, denn die entscheidende Aussage kann nur getroffen werden, wenn die Oberflächenstruktur der fraglichen Musterlücke ggf. auch unter einem Vergleichsmakroskop betrachtet werden kann. Korrespondieren die gebrauchsbedingten Veränderungen in Form und Lage mit Fehlstellen in einer Spur, muss die Sachverständige entscheiden, ob sie eine Schuhsohle als Spurenverursacher zweifelsfrei identifiziert, oder ob sie eine Aussage mit einer abgeschwächten Bewertung trifft.
Technische Formspuren (Werkzeugspuren) Entstehung
Werkzeugspuren sind durch Einwirkung eines Spurenverursachers entstandene Formveränderung (Materialverdrängung, -verlust, -übertragung) an Objekt (relativ formbeständig) in Form von:
- Gleitriefen
- Ein-/Abdrücke Brüche/Risse
- Schnitte/Bohrungen
- Passstücken
Auswertung Werkzeugspuren
Als gruppenspezifische Merkmale werden herstellungsbedingte Merkmale der industriellen Fertigung bezeichnet, wie z.B.
- die Werkzeugart,
- der Werkzeugdurchmesser,
- die Werkzeugbreite und Form,
die jedoch keine Identifizierung ermöglichen.
Insbesondere im Bereich des WED können Spuren mit Spurensammlungen im HLKA abgeglichen werden.
Die Profilschließzylindersammlungen sind für die Aufnahme am Tatort zurückgelassener Schließzylinderteile ausgerichtet.
- Sichergestellte Außenteile mit entsprechenden Werkzeugspuren
- Sichergestellte Innenteile zur Zuordnung zu Außenteile über die Bruchkante.
In den letzten Jahren wurden mehrfach bei Tatverdächtigen spurentragende Profilschließzylinder- Hälften (Außenteile) sichergestellt, die aus Einbrüchen stammten und vom Tatort mitgenommen wurden Ein Teil dieser Profilschließzylinder-Hälften konnte entsprechenden Profilschließzylinder- Innenteilen der Sammlung zugeordnet werden
Als Werkzeugteilesammlung für abgebrochene Werkzeuge und sonstige Gegenstände wird eine Sammlung von passspurenrelevanten Spurenträgern bezeichnet, die bei der Tatbegehung am Tatort zurückgelassen werden. Dabei handelt es sich meist um abgebrochene Werkzeuge oder -teile, wie z.B. eine Schraubendreherklinge oder eine Spiralbohrerspitze; aber auch abgebrochene Greifbacken einer Zange.
1.3.3 Aussagekraft
Es findet zunächst eine Gruppenidentifizierung
Werkzeugspuren Aussagekraft
Es findet zunächst eine Gruppenidentifizierung statt. Die Individuellen Merkmale in den jeweiligen Spurenbildern sind einmalig und können bereits bei der Fertigung durch spanende Verfahren (wie z.B. dem Fräsen, Schleifen, Drehen, Räumen etc.) oderdurch zahlreiche weitere Prozesse (Gebrauchsspuren, Verschleiß, Beschädigungen etc.), denen das Werkzeug oder der Gegenstand ausgesetzt worden sind, erzeugt werden. Diese ermöglichen eine zweifelsfreie Identifizier
Materialspuren
Materialspuren sind Rückstände eines Gegenstandes (z.B. Abriebe, Anriebe, Späne). Dabei kann es sich um mineralogische (Metall), biologische (Blut) oder chemische (Gift) Spuren handeln. Die stoffliche Eigenschaft lässt dabei kriminalistische Schlüsse z
Serologische Spuren (DNA)
Das wichtigste und bekannteste Instrument der forensischen Molekularbiologie ist zweifelsfrei die DNA-Analytik, vor allem zur Täteridentifizierung genutzt, ist dieses als objektiv gesichertes Beweismittel aus der polizeilichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Bereits seit 1989 wird der „genetische Fingerabdruck“ durch den Bundesgerichtshof (BGH) als Beweismittel anerkannt.
In jedem Zellkern des menschlichen Körpers findet sich die Desoxyribonukleinsäure, die auf 46 homologen Chromosomen Trägerin der Erbinformation ist. Die DNA steht für die Speicherung der genetischen Information und die Vervielfältig bei der Zellteilung. Das Molekül enthält den „Bauplan“ der gesamten genetischen Information eines Organismus, bestehend aus etwa 2,5 % kodierenden, Information enthaltenen Abschnitten, und 97,5 % nicht-kodierenden Abschnitten.
Entstehung DNA Spuren
Der Täter hinterlässt seine DNA als serologische Spur in Form von
- Blut (aus Wunden, Nase)
- Schweiß (bei anstrengenden Tätigkeit von den Handflächen)
- Speichel (Zigaretten, Flaschen, Gläser, Opfer, Bohrlöcher, Mikrofon, Telefon)
- Hautschuppen (überall, am Opfer, Handschuhinnenseiten)
- Gewebe (bei schweren Verletzungen, Unter den Fingernägeln des Opfers)
- Haarwurzeln (Mützen, Sturmhauben)
- Nasensekret (Taschentücher)
- Sperma (Bettwäsche, Bekleidung, Kondom, Opfer)
Auswertung DNA SPURNE
Rechtliche Grundlagen:
- §§ 81e,f StPO (seit 17.03.1997): molekulargenetische Untersuchungen
- § 81e StPO Erweiterungen: Geschlecht (2003) und Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe des
Spurenverursachers (2019)
- § 81h StPO: DNA-Reihenuntersuchung (2005) Erweiterung um „Beinahetreffer“
Grundsätzlich dient die DNA-Analyse der Individualidentifizierung eines Menschen über serologische Spuren. Hierzu werden im nicht codierten Bereich der DNA 16 (in Hessen bei Personen 21) Merkmalssysteme hinsichtlich ihrer Short-Tandem-Repeats untersucht. Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Individualidentifizierung wird ab ca. 13 übereinstimmenden Merkmalen (1 zu 3-5 Mrd.) angenommen. Ab 8 identifizierten Merkmalsystemen werden Spuren erfasst. Nachdem Tatortberechtigte über Direktvergleiche ausgeschlossen wurden, stellt sich die Frage, ob es einen Tatverdächtigen gibt. Wenn ja, wird auch hier zunächst ein Direktvergleich durchgeführt.
Gibt es keinen Tatverdächtigen, wird die Spur in der DNA-Analyse-Datei beim BKA eingestellt. Hier kann es nun zu zwei Treffermöglichkeiten kommen:
1. Die Spur trifft auf eine Person, deren DNA-Profil in der DAD eingestellt ist. Hier hat man nun über die Individualidentifizierung ein sehr starkes Indiz!
2. Die Spur trifft auf eine andere Spur von einem anderen Tatort. Hier ergeben sich dann ggf. weitere Ermittlungsansätze.
Kommt man mit dem Einstellen der Spur in die DAD nicht weiter, kann die DNA hinsichtlich bestimmter Merkmale untersucht werden, hierbei kann festgestellt werden:
- Haarfarbe: 75-90 % Wahrscheinlichkeit
- Augenfarbe: 90-95 %
- Alter: 4-5 Jahre mittlere Schwankungsbreite Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
- Reduzierung Kreis potentieller Spurenleger, spart materielle und personelle Ressourcen
- schnellere Entlastung Unschuldiger und weniger Eingriffsmaßnahmen gegen Unbeteiligte
Des Weiteren kann mit der DNA noch einen Reihenuntersuchung durchgeführt, bei der potentielle Tatverdächtige ihre DNA freiwillig abgeben. Hierbei kann auch festgestellt werden, ob ein naher Verwandter (Sohn, Bruder, Onkel, Neffe und ihre weiblichen Pendants) als Täter in Betracht kommt.
Aussagekraft dna spuren
Die DNA ist in nahezu allen Zellen fast identisch. Unabhängig davon, aus welcher Körperzelle, bspw. Hirn-, Blut- oder Leberzelle, die DNA extrahiert wird, kann eine Person identifiziert werden. Des Weiteren ändern sich die Zusammensetzung und die Sequenz nicht, da sie permanent ist.
Somit kann mittels DNA-Analyse, zweifelsfrei die forensisch-molekularbiologische Hauptuntersuchungsform, eine biologische Spur eindeutig dem Verursacher zugeordnet werden, also eine Individualisierung der Spur erfolgen. Weiterhin ist es mittlerweile technisch möglich, die Analysemöglichkeiten der DNA dahingehend zu erweitern, um Vorhersagen mit hohem Wahrscheinlichkeitscharakter zum Alter oder zum Erscheinungsbild einer Person zu treffen.
Textile Spuren
Textile Spuren kommen vor als
- textile Faserspuren (z. B. einzelne Fasern oder Faserbruchstücke, Faserknäuel, Anschmelzspuren)
- textile Fertigprodukte (z. B. Seile, Schnüre, flächige Textilien, Bekleidung, Haushaltstextilien) - spezielle Textilspuren (z. B. Passspuren, Beschädigungen, Ab- bzw. Eindrücke von Textilien,
Knoten)
Faserspuren sind einzelne, in Bruchstücken oder Büscheln vorkommende Teile von textilen Geweben jeglicher Art. Bei einem Kontakt des Täters mit einem Objekt oder einer Person lässt der bekleidete Täter textile Fasern seiner Kleidung an dem Kontaktobjekt zurück. Bei einem Kontakt zwischen Täter und Opfer ist die Spurenübertragung wechselseitig. Das heißt, nach dem Kontakt befindet sich an der Täterkleidung auch Material der Opferbekleidung. Man spricht hier von so genannten Kreuzspuren
Situationsspuren
Situationsspuren ergeben sich aus der besonderen räumlichen Lage und Zuordnung von Spuren oder Gegenständen zueinander und zu deren Umgebung. Sie lassen insbesondere Schlüsse auf die Art der Spurenentstehung zu und dienen der Rekonstruktion des Tatgeschehens.
Situationsspuren beziehen sich nicht nur auf die Lage von Material-, Form- und Gegenstandspuren am Tatort, sondern darüber hinaus auf alle Zustände, die für die Rekonstruktion dienlich sind, hierzu zählen auch z. B. die Temperatur, der Geräuschpegel, Schaltereinstellungen, Verschlussverhältnisse. Situationsspuren sind durch Foto-, bzw. Videografie, Vermessung und Beschreibung zu sichern.
Gegenstandsspuren
Gegenstandspuren sind beweiserhebliche Objekte, deren Vorhandensein an einem bestimmten Ort von besonderer Bedeutung ist. Wichtig ist hierbei die Zuordnung zu einer bestimmten Person
Sowohl aus Merkmalen, die die am Tatort aufgefundenen Gegenstände aufweisen, wie auch aus ihrem reinen Vorhandensein lassen sich Erkenntnisse für das Nachvoll-ziehen der Tat, ihre Aufklärung und die Ermittlung des Täters gewinnen. Außerdem können Gegenstände, die als Gegenstandsspuren zu betrachten sind, wiederum andere Spuren tragen. Sie sind also selbst Spuren und zugleich auch Spurenträger.
INPOL
INPOL (Informationssystem der Polizei)
INPOL war ein 1972 eingeführtes und bundesweit einheitliches polizeiliches Informationssystem der deutschen Landespolizeien. 2003 wurde es von der Weiterentwicklung INPOL-neu abgelöst. INPOL- neu ist ebenso ein Verbundsystem und besteht aus den beiden Bereichen INPOL-zentral beim Bundes- kriminalamt und das bei der jeweiligen Landespolizei betriebene System INPOL-Land (in vielen Bundes- ländern auch als POLAS oder POLIS bezeichnet).
Über INPOL-neu existiert der Zugriff auf nationale und internationale Datenbestände:
• Schengener Informationssystem (SIS)
• Europol Information System (EIS) bei Europol
• Zudem besteht unter anderem die Möglichkeit für unmittelbaren Zugriff auf polizeiexterne
Datenquellen:
o ZentralesVerkehrsinformationssystembeimKraftfahrt-BundesamtinFlensburg o AusländerzentralregisterbeimBundesverwaltungsamtinKöln
POLAS (POLizeiAuskunftsSystem)
POLAS erfasst:
• Nachname, Geburtsname, Vornamen, Spitzname, Geburtsort, Geburtsland, Staatsange- hörigkeiten, Geschlecht
• Haftdaten (Aufnahmedatum, Entlassung, Dauer der Strafe etc.), kriminalaktenführende Dienststelle
1
• Personenbeschreibung (inkl. körperlicher Merkmale und besonderem Aussehen), die im Rah- men einer erkennungsdienstlichen Behandlung für Zwecke des Erkennungsdienstes erhoben werden durfte.
• Personengebundene Hinweise (gewalttätig, bewaffnet, BtM-Konsument, Konsument harter Drogen, Sexualtäter, geisteskrank, Fluchtgefahr, Ausbrecher, Straftäter rechts motiviert, Straf- täter links motiviert, Straftäter politisch krimineller Ausländer, Gewalttäter Sport, An- steckungsgefahr, wechselt häufig Aufenthaltsort, Dieb, Betrüger, Scheckkartenfälscher)
• Falldaten zu begangenen Straftaten
ComVor
Hier wird jeder polizeiliche Vorgang – gemeint ist jede polizeilichen Maßnahme – gespeichert. Es werden zum Beispiel auch Daten von Geschädigten oder Zeugen von Straftaten oder von Betroffenen von Maßnahmen gespeichert, die nicht in Zusammenhang mit irgendeinem Strafverfahren stehen. Wenn jemand zum Beispiel kontrolliert wird, wird zu dieser Kontrolle ein Tätigkeitsbericht geschrieben und der Vorgang in der Vorgangsdatenverwaltung mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort sowie dem Ort und der Zeit der Kontrolle erfasst. Wer zum Beispiel innerhalb eines Jahres einen Fahrraddiebstahl anzeigt, einmal als Zeuge einer Schlägerei vernommen und einmal auf dem Bahnhofsvorplatz kontrolliert wird, hat anschließend drei Eintragungen in der „Vorgangsdatenver- waltung“.
Zentrales Verkehrsinformationssystem - ZEVIS
EVIS-Abrufe beim KBA dienen der Verfolgung von Straftaten und Straßenverkehrsordnungswid- rigkeiten, bei Verkehrskontrollen, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, Verwal- tungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubniswesens, der Ausstellung von EU-Fahrtenschreiberkarten sowie der Wahrnehmung einer Vielzahl weiterer Aufgaben.
Mit dem Zentralen Verkehrsinformationssystem lassen sich folgende Daten abrufen:
• Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister sowie
• Daten über erteilte Fahrerlaubnisse und deren Inhaber aus dem Zentralen
Fahrerlaubnisregister,
• Sach- und Personendaten zu eingetragenen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten sowie
Negativdaten zur Fahrerlaubnis (zum Beispiel der Hinweis auf eine Fahrerlaubnisentziehung)
aus dem Fahreignungsregister sowie
• Daten über ausgestellte EU-Fahrtenschreiberkarten und deren Inhaber aus dem
Fahrtenschreiberkartenregister.
Einwohnermeldeamt (EMA/EWO)
Das Meldewesen in Deutschland
Das Einwohnermeldeamt ist die erste Anlaufstelle für alle Personen, die in eine Gemeinde oder Stadt ziehen bzw. innerhalb davon umziehen. Als Meldebehörde erfasst und speichert das Einwohner- meldeamt alle personenbezogenen Daten im amtlichen Melderegister. Personendaten sind neben dem vollständigen Namen zum Beispiel auch die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum oder der Fami- lienstand. Jeder Bürger ist per Gesetz verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen seine persönlichen Angaben gegenüber dem für seine Adresse zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Verstößt ein Bürger gegen diese Meldepflicht, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.
Erster Angriff - Sicherungsangriff - Verhalten
• Beruhigen, Streife kommt
• Nicht provozieren lasseN
Fragen Notruf
Fragen zur Person:
• Erreichbarkeit (Rückruf-Nr.)
• IdF, Personalien (Wer?)
• Genauer Standort? (Wo?) •WeiterePersonendort? Wer?
Wie viele? Wo?
Fragen zum Sachverhalt:
• Was passiert/e wann? (Wie genau? Womit?) Fragen zu mögl. Gefahren:
• Verletzte/Wer? Wie? Wo? • Sonstige Gefahr? Welche? • Hilfe gerufen oder nötig? • Täter noch im Objekt?
Fragen zum Täter/zur Fahndung*: • Täter: Anzahl? Wann wie womit
geflüchtet? Wohin?
• Beschreibung: Person, Kleidung?
Waffen? Auffälligkeiten? • Fahrzeug/e? Welche/s?
Kennzeichen, Farbe, Marke ...
• Beute
Anweisungen Beamter
Erste Hilfe, falls geboten
• Kontakt halten/Standleitung • Nicht in Gefahr begeben
• TO nicht betreten/verändern • Zeugen bitten, zu bleiben
• Alles beobachten, merken
• Handyaufzeichnung?
• Treffpunkt Streife
Maßnahmen dienstelle Dokumentation
Dokumentation
• Einsatz eröffnen, Ablaufkalender
• Umfass. Dokumentation
Büroverständigungen
Lageabhängig:
• PVD, KDD , ED, Fachkommissariat
•Nachbardienststellen • Meldedienst
• Rettungskräfte, Feuer-
wehr, THW?
• Fahndung prüfen/vor- bereiten*
Büroabklärung
POLAS, ComVor-Index, • ZEVIS, EMA (EWO)
Erkenntnisse über Personen, Fahr- zeuge, Sachverhalt
Streife Auftrag/Info
• Streife schicken
• Verstärkung nötig?
• Koordination d. Kräfte •Sachverhaltshinweise • (Verzicht) Sonder-
signal?
• Anfahrtsweg(e) be-
stimmen •HinweisaufEigen-
sicherung
Anfahrt + Ankommen
• (vorher): FEM, Schutzweste
• Auf verdächtige Fzg. u. Personenachten
• Mitfahndung?
• Taktischer Anfahrtsweg? • (Verzicht) Sondersignal?
(Begründung!) •AbspracheüberArbeits-
teilung/ELO?
• ggfs. verdeckt und
spurenschonend park
Maßnahmen am Tatort erstmaßnahmen
• Überblick verschaffen, Prioritäten setzen!
• Absperrung (engerer/weiterer Tatort)
• ggfs. Trampelpfad (Vorgehen absprechen)
• Veränderungen vermeiden/festhalten (Foto, Dokumentation) • Infofluss (Erkenntnisse mitteilen, weitere Kräfte anfordern)
Gefahrenabwehr Gemengenlage TO
• Gemengelage? Prävention vor Repression! • Falls nötig, Erste Hilfe leisten
• ggfs. Rettungsdienst, Feuerwehr
Personen am TO
• Relevante Personen am Tatort feststellen (auch Kollegen!)
• Unberechtigte fernhalten, wegschicken
• Personalien, Erreichbarkeit, Informatorische (Erst-)befragung
• Verletzte (Wo wird/werden er/sie hingebracht?)
• Trennung der Zeugen (Weitere Befragung nur nach Belehrung!) • Ergeben sich Hinweise für Fahndung*? (Sofort umsetzen!)
• Nachbarschaftsbefragungen? (i. d. R. erst später)
Spuren Auswertungangriff
• Spurenschutz/Notsicherung (Wetter, Gefahr der Zerstörung)
• Welche Spuren sind wo? Markieren, abdecken, skizzieren, ver-
messen, fotografieren; Trugspuren vermeiden!
Weitere Sofortmaßnahmen fallabhängig
• Überprüfungen (Halterfeststellung, EMA etc.)
• Fluchtweg und/oder weiteren Tatort absuchen (ggfs. TOB*)
• Durchsuchung, Sicherstellung, Festnahme (Täter/Zeugen trennen!) • Abklärungen (z. B. Wohnanschrift, Krankenhaus)
Indiz
Ein Indiz (lat.: indicium = Anzeichen) ist kein Beweis, sondern ein tatsächliches Anzeichen, das für oder gegen eine bestimmte Behauptung spricht. Erst mehrere Indizien, als erwiesene Einzeltatsachen, können durch mittelbare Schlussfolgerung Beweischarakter erlangen oder zum Beweis werden.
Indizienbündel
Es handelt sich um mehrere belastende Indizien, die unabhängig voneinander verschiedene Tatsachen darstellen. So wird die Wahrscheinlichkeit der Hauptsache erhöht, so dass daraus bei genügend starker Beweiskraft, die persönliche Gewissheit des Richters gewonnen werden kann.
Eine Mehrheit von Indizien, die sich unabhängig voneinander auf ein- und dieselbe entscheidungserhebliche Tatsache beziehen, z. B. die Täterschaft oder ein Tatmittel. Jedes Indiz erhöht dabei die Wahrscheinlichkeit, dass die entscheidungserhebliche Tatsache bewiesen werden kann.
Indizien Kette
Eine Indizienkette besteht aus mehreren Indizien, die Hinweise auf einen bestimmten Teilaspekt geben können (z.B. Tatfahrzeug, Tatmittel, Tathergang...). Die einzelnen Indizien sind inhaltlich verbunden und/oder bedingen sich sogar gegenseitig. Daher ist der Beweiswert der gesamten Indizienkette (="hintereinander geschaltete Indizien") nur so hoch wie der Wert des schwächsten Glieds in der Kette. Ist ein einziges Indiz in der Kette falsch, kann die gesamte Schlussfolgerung aus der Indizienkette falsch sein.
Mehrere Indizien, die sich sachlich und logisch so miteinander verknüpfen lassen, dass jeweils auf das nächstfolgende geschlossen werden kann. Der Schuss am Ende der Kette erfolgt auf die entscheidungserhebliche Tatsache, z. B. die Täterschaft oder ein Tatmittel. Der Beweiswert einer I. hängt vom schwächsten Glied der Kette ab. (vgl. Wirth, Kriminalistiklexikon)
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