Auslegungsmethoden
1) grammatikalisch
2) historisch
3) systematisch
4) teleologisch
Was wird Inhalt der Klausur sein, wenn es eine im Bereich Staatsorga ist?
Ob ein Gesetz gegen eine der Staatsstrukturprinzipien verstößt
Erklären Sie anhand der 3-Elemente-Lehre, was unter einem Staat zu verstehen ist!
Staat = Staatsvolk + Staatsgebiet + Staatsgewalt
Staatsvolk:
Menschen auf einem Staatsgebiet die eine Staatsverbundenheit haben
Staatsverbundenheit meint Staatsangehörigkeit (oder Abstammung, Geburt auf dem Staatsgebiet (Territorialprinzip, durch Einbürgerung)
Staatsgebiet:
begrenzter Teil der Erdoberfläche soweit Beherrschbarkeit (durch völkerrechtliche Verträge bestimmt)
oben: bis zur Stratosphäre
unten: bis zum Erdmittelpunkt
Küste: bis 12 Meilen in die See
Staatsgewalt:
Herrschaftsmacht über Land und Leute, Gebiets- oder Territorialhoheit (Zäune) Personalhoheit ( Macht über das Volk, Polizei z.B.)
Beantworten Sie anhand der 3-Elemente-Lehre, ob es sich bei Deutschland um einen Staat handelt!
Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. Art. 116 I GG
Deutsches Hoheitsgebiet innerhalb der Landesgrenzen
Art. 20 II GG und Art. 38 I 1 GG
Staatsgewalt geht vom Volke aus durch Wahlen, Abstimmungen, Organe wie dem Bundestag
repräsentative Demokratie
Was ist eine Verfassung im formellen und materiellen Sinn?
formell:
Inhalt ist dabei nicht relevant sondern nur ob das geschriebene in der Normenhierarchie über anderen steht
materiell:
Es geht inhaltlich um die Organisation des Gemeinwesens
Beziehung des einzelnen zum Staat und die Beziehung der innerstaatlichen Ordnung zur internationalen Rechtsordnung
Welche Arten/ Ausprägungen von Verfassungen gibt es?
geschriebene - ungeschriebene
starre - dynamische (bewegliche)
Was ist mit ungeschriebener Verfassung gemeint?
Der Gesetzgeber kann nicht jeden Lebenssachverhalt abschließend regeln
Bsp: im Grundgesetz steht die Meinungsfreiheit geschrieben und dass sie nur durch Gesetz eingeschränkt werden darf
ungeschrieben: Es dürfen Meinungen auch dann eingeschränkt werden (ohne Gesetz) die den Nationalsozialismus verherrlichen, GG ist eben der Gegenvorschlag zum Nationalsozialismus
Die Verfassung ist dynamisch, d.h. BVerfG muss es immer noch Auslegen und kann diese Auslegung an gesellschaftspolitische Entwicklung anpassen
Was ist die Ewigkeitsklausel?
Art. 79 III GG Schützt die Artikel 1 und 20 direkt und ausdrücklich. Sie sind in ihren Grundzügen nicht veränderlich
Sind Grundrechte dann veränderbar, wenn die Ewigkeitsklausel nur Artikel 1 und 20 schützt?
Grundsätzlich ja, aber wenn man zum Beispiel die Meinungsfreiheit verändern möchte., könnte man prüfen ob dadurch auch Artikel 1 berührt wird, oder noch besser das Demokratieprinzip als eine der geschützten Strukturprinzipien des Staates aus Art. 20!
Ist der Art. 79 GG an sich veränderbar?
h.M. sagt nein, dies widerspreche dem Grundgedanken der Ewigkeitsklausel
GG war außerdem der Gegenentwurf zum Nationalsozialismus und daher müssen Art. 1 und 20 bestehen bleiben, folglich auch der Art. 79
wenn es aber eine komplett neue Verfassung geben würde, die vom Volk mehrheitlich angenommen wurde, dann vielleicht schon
Könnte man den Artikel 79 GG erweitern? und zum Beispiel auch die Grundrechte wie Artikel 5 für die Ewigkeit schützen lassen?
spricht erstmal gegen Volk als verfassungsgebenden Gesetzgeber
würde gegen Dynamik der Verfassung verstoßen, mit jedem Artikel würde die Verfassung starrer
Bedeutung der Ewigkeitsklausel dann immer schwächer, wenn man alles einfach schützt und verliert damit an Bedeutung
Was sind unsere Staatsstrukturprinzipien und wo geregelt?
Art. 20 GG
DIE BUNDESREPUBLIK IST EIN DEMOKRATISCHER UND SOZIALER BUNDESSTAAT
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden = Rechtsstaat
Demokratie (Volkssouveränität), Sozialstaatlichkeit (soziale Sicherheit), Rechtsstaatlichkeit (Bindung an Recht und Gesetz), Bundesstaatlichkeit (föderale Struktur) und Republik (keine Monarchie)
Wie lassen sich Straatsstrukturprinzipien und die Staatszielbestimmungen unterscheiden?
Staatsstrukturprinzipien legen die fundamentale Verfassungsstruktur fest, sind unabänderlich (Art. 79 Abs. 3 GG) und definieren die grundlegende Form des Staates, während
Staatszielbestimmungen (z.B. Art. 20a GG: Umweltschutz) konkrete, verfassungsrechtliche Aufgaben vorgeben, die dem Staat einen Handlungsauftrag erteilen, aber abänderbar sind und dem Staat einen größeren Spielraum bei ihrer Umsetzung lassen. Kurz gesagt: Strukturprinzipien definieren wie der Staat aufgebaut ist, Staatsziele sagen was er tun sol
Sind Staatszielbestimmungen einklagbar?
Staatsziele sind bestimmte Absichten und Ziele eines politischen Gemeinwesens. Von Grundrechten unterscheiden sich die Staatsziele dadurch, dass sie kein subjektives Recht begründen und somit nicht einklagbar sind.
Demokratieprinzip
Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk (Wahlen und Abstimmungen)
periodische Wahlen Art. 39 GG (4 Jahre Legislaturperiode sind änderbar, weil nicht von Art. 79 III GG geschützt
ununterbrochene Legitimationskette, jede staatliche Handlung muss sich auf die Abstimmung des Volkes zurückführen lasssen
Mehrheitsprinzip, Mehrheitsentscheidung und Minderheitenschutz
Mehrparteiensystem (Möglichkeit neue Parteien zu gründen) Chancengleichheit der Parteien Art. 21
Demokratiegrundrechte Art. 5, Art. 8, (Art.9) z.B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit
ununterbrochene Legitimationskette am Beispiel Fahrverbot
Fahrverbot resultiert aus Kontrolle durch die Polizei -> Polizist vom Bundesinnenminister ernannt -> Bundesinnenminister vom Bundeskanzler bestimmt und ernannt vom Bundespräsidenten -> Abgeordnete haben den Bundeskanzler gewählt -> Abgeordnete vom Volk gewählt
Die Ewigkeitsklausel schützt explizit nur Art. 1 und 20, aber könnten auch andere Grundrechte dadurch indirekt geschützt sein? Wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit?
Art. 20, der von Art. 79 III GG gechützt wird umfasst die Staatsstrukturprinzipien, darunter auch das Demokratieprinzip. Damit es einen Dialog zur Willensbildung des Volkes gibt, ist es notwendig, dass auch eine Meinungsfreiheit besteht.
Indirekt schützt der Art. 79 III GG auch die Meinungsfreiheit.
Was unterscheidet Abstimmungen von Wahlen?
Wahlen = Personalwahlen
Definition: Wahlen sind Entscheidungen über Personalfragen
Definition: Abstimmungen sind Entscheidungen über Sachfragen.
Referendum
Volksbegehren/Volksentscheid
Volksbefragung
Was ist ein Volksbegehren und ein Volksentscheid?
Volksbegehren: Initiative aus dem Volk die auf Erlass, Änderung oder Aufhebung eines
Gesetzes durch das Volk im Wege des Volksentscheids gerichtet ist
Volksentscheid: der Gesetzesbeschluss durch das Volk über einen
durch Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurf (auf Kommunalebene nicht auf Bundesebene)
Referendum und Volksbefragung
Volksbefragung:
Meinungserforschung,
Referendum:
im Gegensatz zum Volksbegehren und Volksentscheid nicht vom Volk initiiert sondern das Parlament entscheidet worüber und ob über etwas entschieden werden soll
Warum gibt es Volksentscheide nur auf Kommunalebene und nie auf Bundesebene?
Art. 77 bestimmt dass Bundesgesetze vom Bundestag beschlossen werden
Volksabstimmungen sind möglich brauchen aber eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, daher wurde sie auch im Art. 29 GG explizit geregelt, diese gilt aber nur für Abstimmungen zur Neugliederung des Bundesgebietes
Parlamentsvorbehalt
politische Entscheidungen, die für die Menschen in unserem Land ganz besonders wichtig sind
Darüber darf nur das Parlament entscheiden „Parlamentsvorbehalt“
Beispiel: Frage, ob deutsche Soldaten und Soldatinnen zu Einsätzen im Ausland geschickt werden sollen
Darüber darf nicht alleine das Verteidigungsministerium entscheiden. Auch die Regierung darf das nicht einfach bestimmen.
Über diese Frage müssen die Vertreterinnen und Vertreter des Volkes im Deutschen Bundestag entscheiden.
Zwei Beispiele für den Verstoß gegen das Demokratieprinzip
Bürgerräte:
künftige Mitglieder, sollen Vorschläge zur Umsetzung bei bestimmten Themen machen, bewerben sich darauf und werden ausgelost
für einen Verstoß:
Mitglieder werden gelost, die Staatsgewalt muss aber vom Volke ausgehen, Volk wählt hier nicht
Mehrheitsprinzip?
gegen einen Verstoß spricht:
es werden nur Vorschläge erbracht und nichts entschieden durch den Bürgerrat
Gesellschaftsrat:
Kann verbindliche Entscheidungen treffen, ohne Steuerungsmöglichkeit durch den Minister
Mehrheitsprinzip die beiden Bestimmungsgrößen
Abstellung auf Anzahl aller Mitglieder
z.B. bei 700 Mitgliedern ist die Mehrheit erst bei 351 erreicht
-> bei der Kanzlermehrheit
Abstellung auf Zahl, der an der Abstimmung beteiligten
z.B. kommen von 700 Mitgliedern nur 500, dann ist die Mehrheit bereits bei 251 erreicht
-> regelfall
Verschiedene Arten von Mehrheiten
Quorum: erforderliche Anzahl von Stimmen die erreicht werden muss
einfache Mehrheit: die meisten Stimmen
absolute Mehrheit: mehr als 50% der Stimmen
qualifizierte Mehrheit: Verfassungsändernde Mehrheit
einfach 2/3 der Anwesenden
absolut 2/3 aller Mitglieder
Was ist unter Minderheitenschutz im Zusammenhang mit dem Mehrheitsprinzip zu verstehen?
Zusammenhang mit dem Demokratieprinzip?
Beispiel: Homoehe
homosexuelle Menschen bilden in Deutschland eine Minderheit, fraglich ist also, wie sie für Gesetze, die sie betreffen zum Beispiel das Eheöffnungsgesetz eine Mehrheit bilden sollen
Daher sind Minderheiten besonders geschützt
geht aus dem Demokratieprinzip hervor:
Recht auf effektive Opposition
Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Rederecht etwa bei Haushaltsdebatte im Bundestag
Die obersten Bundesorgane (5)
Bundestag
Bundesrat
Bundespräsident
Bundesregierung
teilweise das BVerfG
Aufgaben des Bundestages!
Gesetzgebung (Art. 77 GG Hauptorgan der Gesetzgebung)
Regierungskontrolle (Kontrollfunktion)
Haushalt: Beschließt über den Haushalt (Budgetfunktion) Art. 110 GG
Wahlfunktionen: Wählt andere Staatsorgane bzw. daran beteiligt z.B. Wahl des Bundeskanzlers Art. 63 GG, beteiligt an der Wahl der Richter des BverfG
Wahl- und Kreatiosnfunktion= Art. 94, 93 I 2 GG
Kommunikationsfunktion: Debatten kann man ansehen, sie spiegeln gesellschaftliche Prozesse wieder
Welche Kontrollrechte hat der Bundestag?
Zitierrecht Art 43 I GG
=> Bundestag oder Ausschuss kann durch Mehrheitsbeschluss die Anwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung in einer Beratung verlangen.
Das Parlament kann jedes Regierungsmitglied zwingen in den Sitzungen zu erscheinen
Untersuchungsausschuss Art. 44 GG
=> Das Recht diesen einzusetzen und damit die Arbeit der Regierung und Missstände im Staat zu kontrollieren
Kleine und große Anfragen
Anfragen von Fraktionen oder Gruppen, die von der Regierung schriftlich beantwortet werden
Welche Entscheidungsmöglichkeiten hat der Bundestag? Wenn sie zu einem “Ergebnis” gekommen sind?
Gesetzesbeschlüsse oder einfache Beschlüsse
Gesetzesbeschluss it der formelle Beschluss des Parlaments über den Entwurf eines neuen Gesetzes, während ein einfacher Beschluss eine sonstige Entscheidung des Parlaments bezeichnet, die keine generellen Rechtsnormen setzt.
einfacher Beschluss regelt interne Angelegenheiten, Einzelfälle oder organisatorische Akte (Auslandseinsätze z.B.)
Die Wahl des Bundestages (Wahlgrundsätze) + in welchem Artikel geregelt?
Art. 38 I GG regelt, dass die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ist
allgemein:
Kein Ausschluss von bestimmten Personengruppen, wie z.B. Frauen
unmittelbar:
Wahlen erfolgen direkt und nicht über Mittelsmann/ Zwischenschritte
frei:
Man hat die Wahl wie man/ wen man wählt : Wahlentscheidungsfreiheit
Und die Wahl, OB man wählt: Wahlentschließungsfreiheit
gleich:
Die Stimmen haben das gleiche Gewicht.
Gleicher Zählwert heißt, dass jede Person eine Stimme hat und auch als eine Stimme gezählt wird
gleicher Erfolgswert bezieht sich auf die Chance, mit der Stimme auch einen Abgeordneten in den Bundestag zu entsenden früher war zB. eine Stimme des Adels mehr Wert, als der Bauern
Warum macht der Wahlgrundsatz “gleich” immer mal wieder rechtlich Probleme? Erläutern sie die Problematik und argumentieren Sie, warum trotzdem verfassungskonformität besteht!
Wegen der 5% Hürde
=> Wenn man für eine Partei stimmt, die die 5% Hürde nicht erreicht, zieht diese nicht in den Bundestag ein.
=> Zählwert ist gleich, aber der Erfolgswert nicht
=> Meine Stimme für eine kleine Partei ist quasi wertlos
= Eingriff in die Gleichheit der Wahl
Könnte dieser Eingriff gerechtfertigt sein?
Ja, die 5% Hürde verhindert die Zersplitterung des Bundestages vor dem historischen Hintergrund der Weimarer Republik (viele kleine Parteien im Reichstag) stabile Regierung war so unmöglich, was den Untergang der Demokratie begünstigt hat
Das BVerfG sagt daher, ja der Eingriff gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Staates + die Grundmandatsklausel schützt die 5% Hürde
Wieso braucht die 5% Sperrklausel die Grundmandatsklausel um verfassungskonform zu bleiben?
Aufgrund der Grundmandatsklausel werden Parteien auch berücksichtigt wenn sie unter 5% haben, wenn sie in drei Wahlkreisen gewinnt.
2021 gelang es der Linken nur so, in den Bundestag einzuziehen
Sie stellt die Rückausnahme dar, weil sie den harten Eingriff in den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit der 5% Hürde abmildert
Das BVerfG hat entschieden, dass die strenge 5% Hürde nur deshalb verfassungskonform ist, weil die Grundmandatsklausel als Korrektiv dient. Sie zeigt, dass regional stark verankerter Wählerwille dennoch im Parlament ankommt.
Erklären Sie das Wahlsystem des Bundestages
= personalisierte Verhältniswahl
= Mehrheitswahl + Verhältniswahl
Es gibt eine 1. und eine 2. Stimme
Erststimme:
Kandidat im Wahlkreis wird gewählt
Zweitsstimme:
Teil der Sitze wird über die Landesliste der verschiednen Parteien vergeben
Erklären Sie bitte die Zweitstimmendeckung !
Erststimme: Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt den Wahlkreis.
Begrenzung durch die Zweitstimmendeckung: Ein Wahlkreissieger erhält nur dann ein Bundestagsmandat, wenn seine Partei nach den Zweitstimmen genügend Sitze hat. Hat die Partei weniger Sitze als gewonnene Wahlkreise, ziehen nicht alle Wahlkreissieger in den Bundestag ein.
Beispiel: Partei A hat nach den Zweitstimmen 5 Sitze, gewinnt aber 6 Wahlkreise → Nur 5 Wahlkreissieger erhalten ein Mandat. Einer geht trotz Wahlsieg leer aus.
Ein Direktmandat zählt nur dann, wenn die Partei im Rahmen ihres Zweitstimmenergebnisses genügend Plätze hat, um den Kandidaten zu “decken”
Kann der Bundestag einfach eine längere Wahlperiode beschließen?
Er kann seine laufende Wahlperiode nicht verlängern, das wäre unzulässige Selbstermächtigung
das verbietet das Demokratieprinzip Art. 20 GG, denn das Volk hat das Parlament nur für exakt vier Jahre gewählt (Art. 39 Abs. 1 GG) = Periodizität der Wahlen, Wille des volkes würde sonst ausgehölt
EIne Verlängerung für künftige Wahlperioden von vier auf fünf Jahre zum Beispiel wäre aber durch eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit möglich, ist aber umstritten
Eine Verlängerung auf 5 j wäre möglich, auf 6 Jahre schon schwieriger und Zeiträume über 10 Jahre unmöglich
Kann man bei der Vertrauensfrage nachvollziehen, wer zugestimmt hat das Vertrauen in den Kanzler verloren zu haben?
Ja, da es sich um eine offene, namentliche Abstimmung handelt
Es wurde neu gewählt, die Wahlperiode ist zu ende, es kommt aber keine neue Regierung zustande. Was nun? Auflösung des Bundestages? Verstoß gegen das Demokratieprinzip, wenn der alte einfach bleibt?
Wahlperiode dauert grundsätzlich nur 4 Jahre
Auflösung aber grundsätzlich nur über die Vertrauensfrage
Wenn durch neue Wahl keine Regierung zustande kommt bleibt der bisherige Bundestag so lange im Amt, bis der neu gewählte Bundestag zu seiner ersten Sitzung zusammentritt, bisherige Regierung arbeitet solange voll handlungsfähig weiter
Artikel 39 GG sagt, die Amtszeit endet erst mit Zusammentritt des neuen Bundestages, wenn dass dann über vier Jahre ist, ist es halt so
Verstoß gegen das Demokratieprinzip:
+ Ja, weil das Volk einen neuen Willen gebildet hat
nein, weil das Grundgesetz ja ausdrücklich regelt, dass der alte Bundestag so lange bestehen bleibt, bis der neue zusammengetreten ist.
Vertrauensfrage in Abgrenzung zum konstruktiven und destruktiven Misstrauensvotum
Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler fragt den Bundestag, ob er noch das Vertrauen hat. → Kann zu Neuwahlen führen.
Konstruktives Misstrauensvotum: Der Bundestag will den Kanzler abwählen, muss aber gleichzeitig einen neuen Kanzler wählen.
Destruktives Misstrauensvotum: Der Bundestag will den Kanzler nur absetzen, ohne einen neuen zu wählen. → Gibt es auf Bundesebene nicht.
Merksatz: 👉 Vertrauensfrage = „Vertraut ihr mir noch?“ 👉 Konstruktiv = „Wir setzen dich ab und wählen sofort einen neuen.“ 👉 Destruktiv = „Wir setzen dich ab, ohne einen neuen zu wählen.“
Wie stehen Abgeordnete zu ihrer Partei? Sind sie Weisungsgebunden? Darf die Partei mir vorschreiben, wie ich abzustimmen habe?
Die Stellung des Abgeordneten wird maßgeblich durch das Verhältnis zur Partei geprägt
Mandat ist aber unabhängig von der Parteizugehörigkeit
es ist ein freies Mandat, sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und damit nicht an Weisungen gebunden
Person bleibt sogar Abgeordneter, wenn er die Partei verlässt
Man stimmt sich innerhalb der Fraktion zwar ab gleich abzustimmen, aber gezwungen werden kann man nicht das auch zu tun
Welche besonderen Statusrechte haben Abgeordnete?
Rederecht: Recht in Sitzungen des Bundestages zu sprechen
Recht auf Teilnahme/ Abstimmung und Wahlrecht: Recht bei Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken
Recht auf Schluss einer Fraktion
Fragerecht: Recht, Fragen an die Bundesregierung zu richten
Antragsrecht: Recht, Gesetzentwürfe, Anträge oder Entschließungen einzubringen
Immunität: Schutz vor Strafverfolgung oder Festnahme wegen einer Straftat, es sei denn der Bundestag hebt die Immunität auf
Indemnität: Schutz vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung wegen Äußerungen oder Abstimmungen im Parlament zu jeder Zeit (außer verleumderische Beleidigungen)
Der Abgeordnete X hat wegen Aussage “….” einen Ordnungsruf bekommen, ist das verfassungsrechtlich überprüfbar? War das rechtmäßig, diesen zu erteilen?
Der Ordnungsruf berührt das parlamentarische Rederecht und den Status des Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S.2 des GG und kann daher im Organstreitverfahren geprüft werden
parlamentsinternes Vorverfahren
nach §39 GOBT muss der Abgeordnete schriftich begründeten Einspruch beim Bundestag einlegen
Plenum des Bundestages entscheidet dann über diesen Einspruch
=> wenn das nicht vorher passiert wird BVerfG eine spätere Klage wegen mangelnden Rechtschutzbedürfnisses als unzulässig werten
Organstreitverfahren Art. 93 abs. 1 Nr.1 GG
=> Der Abgeordnete klagt in seiner Rolle als staatliches Teilorgan (“anderer Beteiligter”) gegen den Bundestag
Rügegegenstand ist die Verletzung seiner verfassungsrechtlichen Statusrechte (Rederecht, freies Mandat)
Der Bundestag untergliedert sich nochmal in Fraktionen und Ausschüssen, was ist der Unterschied?
Fraktionen sind rechtsfähige Zusammenschlüsse der Abgeordneten des Bundestages, Ausschüsse sind kleinere Gremien zur Vorbereitung der Plenarverhandlung §54 GOBT
Aufgaben und Rechte der Fraktionen
sind mit eigenen Rechten ausgestattet zum beispiel Vorschlagsrecht für Ausschussmitglieder
können eigenständig Gesetzesentwürfe und Anträge in das Parlament einbringen
können Verhandlungen, namentliche Abstimmungen, aktuelle Stunden oder Sondersitzungen erzwingen
deutlich längere und gewichtigere Redezeiten als fraktionslose Abgeordnete
Sie erhalten Gelder aus dem Staatshaushalt für die Verwaltung, Infrastruktur und die Beschäftigung eigener Mitarbeiter
Warum ist eine Fraktion nicht einfach eine Gruppe?
Abgrenzung: mindestens 5 % der Mitglieder des Bundestages §10 abs. 4 GOBT
Untersuchungsausschuss
Kann eine einzelne Fraktion einen Untersuchungsausschuss einrichten?
Ausschüsse sind kleinere Gremien zur Vorbereitung der Plenarverhandlung §54 BTGO
(1) Zur Vorbereitung der Verhandlungen setzt der Bundestag ständige Ausschüsse ein. Für einzelne Angelegenheiten kann er Sonderausschüsse einsetzen.
Der Untersuchungsausschuss ist eine besondere Form, das schärfste Schwert der Opposition
Prüft Missstände und Fehlverhalten in Regierung und Verwaltung.
Einsetzung auf Antrag von ¼ der Abgeordneten.
Kann Zeugen befragen §153 StGB (falsche uneidliche Aussage) und Akten einsehen.
Ergebnis: Bericht an den Bundestag.
ergibt sich aus Art. 44 GG und dem PUAG (Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages)
Ja eine Fraktion kann einen Untersuchungsausschuss einrichten, wenn sie so groß ist, dass sie aus einem Viertel der Abgeordneten besteht
Organstreitverfahren
Was ist es?
Wer entscheidet diesen Streit?
Wer kann es starten?
Aus welcher rechtlichen Grundlage
Was ist es? → Streit über Rechte und Pflichten staatlicher Organe.
Wer entscheidet? → Das Bundesverfassungsgericht.
Wer kann es starten? → Bundesorgane oder Teile davon, z. B. Bundestag, Bundespräsident oder Fraktionen.
Fraktionen sind möglich, weil Art. 94 GG davon spricht, dass auch andere Beteiligte es initiieren können, wenn diese mit eigenen Rechten ausgestattet sind.
Art. 94 Abs. 1 Nr.1 GG
abstrakte Normenkontrolle
Was ist es ? Was wird geprüft?
Wer darf es beantragen ?
Wo ist es gesetzlich geregelt?
Was ist es? → Prüft, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wer kann es starten? → Bundesregierung, Landesregierung oder ¼ der Bundestagsabgeordneten.
Das Verfahren ist in Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Der Bundestag hat ein Gesetz mit 2/3 Mehrheit beschlossen, könnte dieses Gesetz auf Vereinbarkeit mit dem GG geprüft werden, wenn nur eine Fraktion das beantragt?
Ja, wenn die Fraktion 1/4 der Mitglieder des Bundestages ausmacht.
___________________________________________________________________
Art. 94 GG
Nr. 2: bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;
Ausschüsse kontrollieren und überprüfen die Regierung und ihre Arbeit, wer kontrolliert denn die Ausschüsse?
Man kann überprüfen ob das Einsetzen eines Ausschusses z.B. eines Untersuchungsausschusses formell und materiell rechtmäßig war.
Diese Überprüfung können 1/4 der mitglieder (z.B. eine große Fraktion) oder Mehrhat des Bundestages beantragen
Grundlage: Art. 44 GG da steht drinn unter welchen Voraussetzungen ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden darf
Die Bundesregierung
Wie wird sie gewählt? Bzw. demokratisch legitimiert?
= Exekutive
Art 62 : Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Wahl:
Bundestagswahl → Der neue Bundestag wird gewählt.
Bundespräsident nach Gesprächen mit den Fraktionen → Schlägt einen Kandidaten für das Kanzleramt vor.
Bundestag → Wählt den Bundeskanzler. mit absoluter Mehrheit (Kanzlermehrheit) das heißt mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages.
Bundeskanzler → Schlägt die Bundesminister vor.
Bundespräsident → Ernennet den Kanzler und die Minister.
Bundesregierung → Nimmt ihre Arbeit auf.
Was passiert wenn bei Wahl des Bundeskanzlers keine absolute Mehrheit erreicht wird?
Phase 1: Erster Wahlgang
Der Bundestag stimmt über den Vorschlag des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ab. Wird die absolute Mehrheit nicht erreicht, bleibt der Vorschlag erfolglos.
Phase 2: Zweiter Wahlgang
Der Bundestag hat nun vierzehn Tage Zeit, einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Hier sind mehrere Wahlgänge möglich, jedoch bleibt die absolute Mehrheit erforderlich.
Phase 3: Dritter Wahlgang
Falls auch nach vierzehn Tagen kein Kanzler oder keine Kanzlerin gewählt wurde, findet eine sofortige Abstimmung statt. In dieser dritten Phase reicht eine relative Mehrheit. Das heißt, gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Was bedeutet: Die Bundesregierung ist ein Kollegialorgan?
→ Die Bundesregierung besteht aus mehreren Mitgliedern, die gemeinsam Entscheidungen treffen.
Kurz: Kanzler + Bundesminister = gemeinsame Entscheidungen.
was ist unter Richtlinienkompetenz zu verstehen?
→ Der Bundeskanzler bestimmt die politischen Grundlinien der Bundesregierung.
Die Bundesminister müssen sich grundsätzlich daran halten.
Grundlage: Art. 65 GG S. 1
Kurz: 👉 Der Kanzler gibt die politische Richtung vor.
Außerdem Leitung und Einberufung der Sitzungen der Bundesregierung z.B. Merz zu Beginn seiner Amtszeit zur Asyl- und Migrationspolitik
Was ist unter Ressortenverantwortung zu verstehen?
→ Jeder Bundesminister leitet sein Ministerium selbstständig und ist dafür verantwortlich.
Er entscheidet in seinem eigenen Aufgabenbereich.
Grundlage: Art. 65 GG S.2
Kurz: 👉 Jeder Minister ist für sein Ressort selbst verantwortlich.
Was ist zu beachten wenn Richtlinienkompetenz mit Ressortkompetenz im Konflikt steht?
Ressortprinzip: Minister entscheidet selbstständig innerhalb seines Ressorts.
Aber: Er darf nicht gegen die politischen Richtlinien des Bundeskanzlers handeln.
Die Richtlinienkompetenz des Kanzlers steht über dem Ressortprinzip.
Das Ressortprinzip gibt dem Minister keine Eingriffsbefugnis gegen den Kanzler.
Kurz: 👉 Der Minister hat Entscheidungsfreiheit innerhalb der Kanzler-Richtlinien, aber darf sich nicht über den Kanzler stellen.
Die Ressortkompetenz ist nicht als Eingriffsgrundlage zu sehen sondern rein organisatorischer Natur.
Konkretes Beispiel Richtlinienkompetenz und Ressortkompetenz Merz und Dobrindt
Merz gibt die politische Richtung vor: Die Bundesregierung will die irreguläre Migration stärker begrenzen.
Dobrindt setzt das konkret um: Als Innenminister ordnet er verstärkte Kontrollen an den deutschen Grenzen an.
Aufgaben der Bundesregierung
Gesetzesinitiativen: Die Bundesregierung kann Gesetzentwürfe beim Bundestag oder Bundesrat einbringen (Art. 76 Abs. 1 GG). [1, 2]
Ausführung von Gesetzen: Als oberste Verwaltungsebene sorgt die Regierung dafür, dass die Bundesgesetze umgesetzt und ausgeführt werden. [1]
Erlass von Rechtsverordnungen: Die Regierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen können durch Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen (Art. 80 Abs. 1 GG
Erlass von Verwaltungsvorschriften Art. 84 II GG
Die Überwachung des Gesetzesvollzuges durch die Bundesregierung – verfassungsrechtlich als Bundesaufsicht bezeichnet – regelt, wie der Bund kontrolliert, ob die 16 Bundesländer Bundesgesetze ordnungsgemäß ausführen
Landeseigene Verwaltung (Art. 84 GG)
Führen die Länder Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus (der Regelfall), hat die Bundesregierung lediglich eine Rechtsaufsicht
Bundesauftragsverwaltung (Art. 85 GG)
Führen die Länder Gesetze im Auftrag des Bundes aus (z. B. bei Bundesautobahnen oder der Kernenergie), besitzt der Bund eine umfassende Fachaufsicht. [1, 2]
Richtlinien festlegen (Richtlinienkompetenz Kanzler), Ministerien im eigenen Saft regeln (Ressortkompetenz), Streitigkeiten zwischen den Ministern schlichten (Kollegialprinzip)
Erlass der Geschäftsordnung Art. 65 s. 4 GG
Was ist das Kollegialprinzip der Bundesregierung?
Kollegialprinzip: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet die Bundesregierung als Ganzes (Art. 65 Satz 3 GG
Was macht der Bundesrat
Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan in Deutschland. Über ihn wirken die 16 Bundesländer bei der Gesetzgebung, der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Er vertritt die Interessen der Länder auf Bundesebene
Gesetzgebung: Zustimmung, Einspruch und eigene Gesetzesinitiativen
Verwaltung: Mitwirkung bei Rechtsverordnungen und Umsetzung von Gesetzen
EU: Mitwirkung bei EU-Angelegenheiten
Personal: Wahl eines Teils der Bundesverfassungsrichter
Der Bundespräsident
Aufgaben, Was bedeutet Repräsentation und Integrationsfunktion?
Repräsentationsfunktion: Vertritt Deutschland nach außen und innen, z. B. bei Staatsbesuchen.
Integrationsfunktion: Verbindet und vereint die Gesellschaft und steht für die Einheit Deutschlands. Ausfertigung von gesetzen Art. 82 I, völkerrechtliche Vertretung Art. 59 I GG, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Minister Art. 63 II und 64 I
Reservefunktion: wenn Verfassungsorgane funktionsunfähig geworden sind, z.B. bei einer Auflösung des Bundestages Art. 63 II Art. 64 I
Völkerrecht: Verträge mit anderen Staaten abschließen
Gesetzgebung: Gesetze ausfertigen und unterzeichnen, nachdem sie ordnungsgemäß zustande gekommen sind
Ernennungen: Bundeskanzler, Bundesminister, Bundesrichter und Bundesbeamte ernennen
Begnadigung: Begnadigungsrecht für den Bund
Krisen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Bundestag auflösen (Vertrauensfrage)
Grundsätzlich hat der Bundespräsident keine aktive gestaltende Mitwirkung an der Staatsgewalt weil in Zeiten der Weimarer Republik hatte der Reichspräsident zu viel Macht, weswegen es zum Nationalsozialismus kam, so konnte er durch Notverordnungen das Gesetzgebungsverfahren einfach umgehen
Kann sich Bundespräsident weigern gesetz zu unterzeichnen? Kann er gezwungen werden?
Ja, aber nur in bestimmten Fällen.
Der Bundespräsident prüft, ob ein Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob es offensichtlich verfassungswidrig ist.
Bei einem klaren Verfassungsverstoß kann er die Ausfertigung verweigern.
Er darf aber nicht einfach aus politischen Gründen die Unterschrift verweigern.
👉 Kurz: Ja, bei einem Verfassungsverstoß kann er die Unterzeichnung verweigern.
Wenn der Präsident ein Gesetz blockiert, kann im Streitfall das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um die Verfassungsmäßigkeit zu klären. [1]
Wenn er selbst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Ausfertigung weiterhin verweigern würde, wäre das eine schwere Verletzung seiner Amtspflichten.
Das Bundesverfassungsgericht kann ihn nicht einfach „zur Unterschrift zwingen“ wie einen normalen Behördenmitarbeiter.
Eine vorsätzliche, dauerhafte Missachtung der verfassungsrechtlichen Pflichten könnte aber ein Verfahren wegen Präsidentenanklage nach Art. 61 GG auslösen.
Im äußersten Fall könnte das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten des Amtes für verlustig erklären.
👉 Kurz: Erst Gericht → bei weiterer Weigerung → mögliche Präsidentenanklage → Amtsverlust.
Und dann?
Amtsverlust → Bundesratspräsident übernimmt → Gesetz kann ausgefertigt werden.
→ Wichtige Entscheidungen müssen vom Parlament selbst durch ein Gesetz geregelt werden und dürfen auch nicht einfach über Ermächtigungsverordnungen an die Exekutive deligiert werden
Besonders wichtig bei Grundrechtseingriffen.
Die Regierung darf solche grundlegenden Entscheidungen nicht allein treffen.
Grundlage ist das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
👉 Kurz: Je wichtiger eine Entscheidung, desto eher muss das Parlament entscheiden.
Aus dem Demokratieprinzip abgeleitet
Bsp: Auslandseinsatz der Bundeswehr
Was ist die FDGO ?
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne von Art. 20 III GG ist der grundlegende Kern des Verfassungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Sie umfasst die wesentlichen Prinzipien der politischen Ordnung und Wertvorstellungen. Dabei stützt sie sich auf die Strukturprinzipien aus Art. 20 GG, die Achtung der Menschenwürde gemäß Art. 1 GG und die Grundrechte.
Wann darf eine Partei verboten werden?
Nach Art. 21 Abs. 2 GG kann eine Partei verboten werden, wenn sie:
darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
👉 Wichtig: Eine Partei wird nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten.
Merksatz: Nicht jede verfassungsfeindliche Partei ist automatisch verboten – es braucht eine Entscheidung des BVerfG.
Fragt der Sachverhalt "Darf die Regierung diese Partei verbieten?"
Fragt der Sachverhalt "Darf die Partei sich mit einer Verfassungsbeschwerde wehren?"
Welche Artikel sind einschlägig ? Wie und Wo wird das geprüft?
1. In der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (wichtigster Fall!)
Wenn eine Partei Verfassungsbeschwerde einlegt (weil ihr z. B. eine Stadthalle verweigert wurde), prüfen Sie in der Zulässigkeit die Beschwerdebefugnis.
Wo genau? Bei der Frage, welches Grundrecht die Partei überhaupt verletzt haben könnte (Trägerschaft von Grundrechten / "Jedermann"-Eigenschaft). [1, 2]
Die Argumentation in der Klausur:
Sie stellen fest: Eine Partei ist eine juristische Person des privaten/öffentlichen Rechts (Sonderstatus) und kann Träger von Grundrechten sein.
Sie fragen sich: Kann sie sich auf die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) berufen?
Hier kommt die Begründung: Sie schreiben, dass Art. 21 GG zwar die speziellere Norm für Parteien ist (Lex Specialis). Allerdings gewährt Art. 21 GG nur einen staatsorganisationsrechtlichen Status und ist kein Grundrecht. Würde Art. 21 GG den Art. 9 GG im Rechtsschutz vollständig verdrängen, stünde die Partei schutzlos da (sie könnte keine Verfassungsbeschwerde erheben).
Ergebnis in der Klausur: Für den Grundrechtsschutz verdrängt Art. 21 GG den Art. 9 GG nicht. Die Partei ist aus Art. 9 Abs. 1 GG beschwerdebefugt (i.V.m. Art. 21 GG). [1, 2, 3, 4, 5]
2. In der Begründetheit einer Klage gegen ein Vereinsverbot
Wenn das Innenministerium eine Organisation verboten hat (z. B. nach dem Vereinsgesetz) und diese Organisation klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht.
Wo genau? In der Materiellen Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung (oft direkt beim Prüfungspunkt "Ermächtigungsgrundlage" oder "Formelle Rechtmäßigkeit/Zuständigkeit"). [1]
Die Behörde hat das Verbot auf Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. § 3 VereinsG gestützt.
Sie prüfen, ob dieses Gesetz überhaupt auf den konkreten Kläger angewendet werden durfte.
Hier kommt die Begründung: Sie stellen fest, dass der Kläger die Kriterien einer politischen Partei (nach § 2 PartG) erfüllt. Sie argumentieren, dass Art. 21 Abs. 2 GG für Parteien eine abschließende Sonderregelung enthält. Art. 21 GG entfaltet eine Sperrwirkung und verdrängt Art. 9 Abs. 2 GG hier vollständig (Parteienprivileg). Die Exekutive besitzt schlicht keine Kompetenz für ein Verbot.
Ergebnis in der Klausur: Das Verbot auf Basis von Art. 9 GG ist rechtswidrig. Die Klage der Partei hat Erfolg
Kann eine Partei Verfassungsbeschwerde einlegen?
Ja, grundsätzlich können Parteien Verfassungsbeschwerde einlegen, aber nur, wenn sie in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen sind.
👉 Wichtig: Parteien können sich nicht auf jedes Grundrecht berufen, weil sie als juristische Personen nicht Träger aller Grundrechte sind.
Kurz: Partei → Verfassungsbeschwerde möglich, wenn eigene Rechte betroffen sind.
konkretes Beispiel: BSW-Fall zur ARD-Wahlarena 2025
Das BSW wurde nicht zur ARD-Wahlarena eingeladen und sah darin eine Verletzung seiner Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG.
Das BVerfG sagte nicht, dass das BSW grundsätzlich keinen Anspruch auf gleiche Chancen habe.
Das Problem war vielmehr: Das BSW konnte nicht schlüssig darlegen, dass die Entscheidung des WDR bzw. der Verwaltungsgerichte seine verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit tatsächlich verletzte.
Deshalb wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Für die Prüfung wichtig:
👉 Das BVerfG hat also nicht inhaltlich entschieden: „Das BSW hat kein Recht.“
👉 Es sagte vielmehr: „Das BSW hat eine mögliche Verletzung seines Rechts nicht ausreichend begründet.“
Rechtlich spricht man hier von fehlender Substantiierung der Verfassungsbeschwerde.
Die Entscheidung war außerdem unanfechtbar.
Merksatz: Partei hat eigenes Recht auf Chancengleichheit → kann Verfassungsbeschwerde erheben → muss aber konkret darlegen, wie dieses Recht verletzt wurde.
wann und warum entscheidet das BVerfG als Beispiel, dass eine Partei weniger Gelder erhalten soll
Das BVerfG kann über die staatliche Parteienfinanzierung entscheiden, wenn es um die Frage geht, ob eine Partei die gesetzlichen Voraussetzungen für staatliche Mittel erfüllt.
Beispiel: → Eine Partei wird wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen bzw. erhält keine entsprechenden staatlichen Mittel mehr.
Das ist in Art. 21 Abs. 3 GG geregelt. Ein Ausschluss kann vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden.
Das ist kein Parteiverbot, das wird in einem Verbotsverfahren gemacht
Der Bundespräsident äußert sich öffentlich “Die AFD ist verfassungsfeindlich” Was kann die AFD nun tun?
Die Partei AFD kann selbst ein Organstreitverfahren anstoßen. Warum? Weil die Voraussetzung ist: Art. 94 Abs. 1 Nr. 1 “…oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;”
Politische Parteien gelten im deutschen Verfassungsprozessrecht als „andere Beteiligte“ im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, sofern sie durch das Grundgesetz (insbesondere in Art. 21 GG) mit eigenen Rechten – wie dem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb – ausgestattet sind und diese vor dem Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren geltend machen
Rechtgrundlage für das Parteiverbotsverfahren
Wer ist Antragsberechtigt?
Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), ergänzt durch das formelle Verfahrensrecht in den Paragrafen 43 bis 47 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) sowie § 13 Nr. 2 BVerfGG
Antragsberechtigt
Bundestag,
der Bundesrat
die Bundesregierung
Was wird geprüft und was ist die Konsequenz?
Ob die Partei aktiv gegen die FDGO arbeitet und darauf ausgerichtet ist sie zu zerstören
Wnen das BVerfG feststellt, dass das bei der Partei vorliegt erklärt es die Auflösung der Partei, 2/3 der Richter müssen dafür stimmen
Echte und unechte Vertrauensfrage ! Was ist das Problem bei der unechten Vertrauensfrage und wann ist sie dennoch zulässig?
Eine echte Vertrauensfrage zielt darauf ab, dass der Bundeskanzler tatsächlich das Vertrauen des Bundestages sucht, um weiterzuregieren.
Eine unechte (oder taktische) Vertrauensfrage wird absichtlich mit dem Ziel gestellt, keine Mehrheit zu erhalten, um dem Bundespräsidenten die Auflösung des Parlaments und vorgezogene Neuwahlen vorzuschlagen.
Problem:
Der Kanzler provoziert absichtlich eine Niederlage (entgegen dem reinen Wortlaut des Art. 68 GG, der vom Erbeten des Vertrauens ausgeht), um Neuwahlen herbeizuführen
Verfassungsrechtlicher Status: Laut Bundesverfassungsgericht ist eine unechte Vertrauensfrage nur zulässig, wenn tatsächlich eine politische Instabilität vorliegt und keine stabilen Mehrheiten für die Gesetzgebung mehr da sind. Sie darf kein reines Machtkalkül bei funktionierender Mehrheit sein.
Erklären Sie Fraktionszwang in Abgrenzung zur Fraktionsdisziplin !
Fraktionsdisziplin ist die freiwillige Einigung einer Gruppe im Parlament, mit gleicher Meinung zu stimmen, während ein echter Fraktionszwang bedeutet, dass der Abgeordnete unter dem Zwang seiner Fraktion z.B. immer so abstimmen müsste, wie es seine Fraktion macht.
Freies Mandat: Laut Grundgesetz sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen und an keine Aufträge gebunden. Deshalb wäre der Fraktionszwang verfassungswidrig.
Fraktionsdisziplin steht dem entgegen, da man erwartet als Fraktion geschlossen aufzutreten und dass sich die Mitglieder der Meinung anschließen. Der Abgeordnete darf nicht sein Mandat verlieren, nur weil er anders abstimmt, wenn er es aber wiederholt macht, und sich immer wieder gegen seine Fraktion stellt dann kann es zum Fraktionsausschluss kommen!
Was sind die materiellen Voraussetzungen für den Fraktionsausschluss?
Wichtiger Grund: Ein Ausschluss darf nicht willkürlich erfolgen, sondern setzt einen triftigen, parlamentsbezogenen Grund voraus.
Zerrüttung des Vertrauens: Meist ist ein schwerwiegender Vertrauensbruch nötig. Dieser kann durch fortgesetztes vereinsschädigendes Verhalten, illoyales Handeln oder die nachhaltige Störung der Zusammenarbeit entstehen.
Toleranzgrenze: Bloße sachliche Meinungsverschiedenheiten oder gelegentlich abweichendes Stimmverhalten reichen in der Regel nicht aus, da Abgeordnete dem freien Mandat unterliegen.
Verhältnismäßigkeit: Der Ausschluss muss das letzte Mittel (ultima ratio) sein; mildere Mittel (wie eine Rüge) müssen ungeeignet oder ausgeschöpft sein
Was sind sogenannte “Warnfälle” Worum geht es da?
Es geht um die Diskussion des Ressortprinzips als Eingriffsgrundlage (Grundrechte)
Art. 65 s.2 GG als Ermächtigungsgrundlage
In einer GR-Klausur kann ein solcher Sachverhalt kommen.
Der Bundesgesundheitsminister warnt vor dem Verzehr von Glykolwein und benennt eine Region, in der einige Weinbauer verbotenerweise ihren Wein mit Glykol versetzen. A ist auch Winzer in dieser Region, stellt seinen Wein jedoch nach den Regeln der Kunst her. Die Warnung sieht wie folgt aus: „Trinken von Wein mit Glykol ist schlecht und gesundheitsschädlich. Ziel der Warnung ist es, glykolhaltigen Wein vom Markt zu drängen. Folge der Warnung ist, dass niemand mehr Wein aus dieser Region kauft. A geht in die Insolvenz und möchte gegen die Warnung des Ministers vorgehen. Es stellt sich somit die Frage, ob die Warnung des Ministers rechtmäßig ist.
GR Eingriff = Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht / Unternehmen): Gilt hilfsweise als Schutzbereich für den Ruf von Betrieben
Fraglich ist, ob eine solche Warnung gestützt auf die Regierungsverantwortung in Gestalt des Ressortprinzips nach Art. 65 S. 2 GG ausgesprochen werden kann, ob diese Norm also eine Ermächtigungsgrundlage darstellt.
Eine Ansicht spricht Art. 65 S. 2 GG die Qualität einer Ermächtigungsgrundlage zu. Dies wird mit dem Sinn und Zweck begründet. Vornehmste Aufgabe des Ministers sei es, tätig zu werden, wenn Missstände auftreten, die sein Ressort beträfen. Der Minister müsse insofern handlungsfähig sein und auch Warnungen aussprechen können. Art. 65 S. 2 GG stelle somit eine Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in Grundrechte dar.
Die herrschende Meinung geht hingegen davon aus, dass diese Norm keine Ermächtigungsgrundlage sei. Als Argument wird die Systematik angeführt. Art. 65 S. 2 GG stehe im Grundgesetz im Abschnitt über die Bundesregierung. Er sei daher nur eine innerorganisatorische Norm, die die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung regle. Art. 65 S. 2 GG stelle somit lediglich eine Zuständigkeitsvorschrift dar, die nur dann greife, wenn anderweitig eine Ermächtigungsgrundlage begründet sei. Art. 65 S. 2 GG können jedoch nicht selbst die Ermächtigungsgrundlage sein.
Warum scheiterte damals das NPD Verbotsverfahren 2017
Weil es nicht nur das Bestreben gegen die FDGO braucht, sondern auch Anhaltspunkte für die erfolgreiche Durchsetzung dieses Kampfes
Was passiert wenn eine Partei durch das Parteiverbotsverfahren verboten wird? Was für einen Schwerpunkt/ Meinungsstreit gibt es da?
Die Abgeordneten verlieren ihre Mitgliedschaft im Bundestag/ ihr Mandat §46 Bundeswahlgesetz
Ob dieser automatische Verlust uneingeschränkt verfassungskonform ist oder im Spannungsverhältnis zum freien Mandat (Art. 38 des Grundgesetzes) bzw. zu völkerrechtlichen Vorgaben der EMRK steht, ist umstritten
Art. 38 GG
“Die Abgeordneten ….. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen”
Kritiker und manche Verfassungsrechtler argumentieren daher, dass ein kompletter Mandatsverlust das freie Mandat verletzen könnte
Die Kritik und Gegenansicht (EGMR & Literatur)
Verhältnismäßigkeit: Ein automatischer Verlust ohne individuelle Schuldprüfung ist ein zu harter Eingriff in das Wahlrecht.
EGMR-Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stuft pauschale Mandatsverluste als Verletzung der Meinungs- und Wahlfreiheit ein.
Einzelfallprüfung: Gefordert wird, dass Mandate nur entzogen werden, wenn der Abgeordnete selbst aktiv gegen die Verfassung gehandelt hat.
Die Position des Automatismus (BVerfG & h. M.)
Direkte Folge: Das Mandat erlischt unmittelbar mit der Verbotsentscheidung (ipso jure).
Kein Schutz: Es ist unlogisch, Vertretern verfassungsfeindlicher Parteien die Arbeit im Parlament zu erlauben.
Wählerwille: Der Schutz des freien Mandats greift hier nicht, da das Ziel der Partei verfassungswidrig ist
Außerdem: Wenn Abgeordneter noch vor dem Antrag auf das Vebrotsverfahren austritt, darf er seinen Sitz behalten.
Das Republikprinzip (zieht man manchmal zur Argumentation heran, eher selten Klausurfall)
Das Republikprinzip ist ein grundlegendes Verfassungsprinzip, das besagt, dass der Staat eine „öffentliche Sache“ ist, die Macht vom Volk ausgeht und das Staatsoberhaupt auf Zeit gewählt sowie absetzbar sein muss (keine Monarchie auf Lebenszeit). In Deutschland ist es in Artikel 20 und Art.28 GG verankert
Keine Monarchie: Das Prinzip verbietet erbliche Herrschaft, Königshäuser oder Ämter auf Lebenszeit.
Wählbarkeit: Das Staatsoberhaupt (in Deutschland der Bundespräsident) wird für eine begrenzte Zeit gewählt.
Gemeinwohlorientierung: Staatliche Macht dient der Öffentlichkeit und dem Wohl aller Bürger, nicht privaten Interessen einer Herrscherfamilie.
Unabänderlichkeit: Nach Artikel 79 des Grundgesetzes (Ewigkeitsklausel) darf das Republikprinzip niemals abgeschafft werden
Das Republikprinzip besagt unter anderem, dass das Staatsoberhaupt auf Zeit gewählt sowie absetzbar sein muss, wer ist das bei uns?
wird gem. Art. 54 Abs. 1 GG von der Bundesversammlung gewählt
gem. Art. 54 Abs. 2 GG für die Dauer von fünf Jahren
er darf einmal wieder gewählt werden
Was sind die beiden Schwerpunkte in den Klausuren wenn es um den Bundespräsidenten geht?
Der Bundespräsident äußert sich öffentlich z.B über eine Partei
-> Organstreitverfahren, Chancengleichheit
Der Bundespräsident weigert sich ein Gesetz zu unterzeichnen
-> Organstreitverfahren, Verpflichtung des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident verweigert seine Unterschirft bei einem beschlossenen Gesetz. Darf er formelle/ materiell prüfen ?
Aus Art. 82 I GG folgt:
“Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.”
Aus dem Wortlaut geht hervor, dass unstrittig ein formelles Prüfungsrecht besteht.
Er darf prüfen, ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist (z. B. ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat oder das Verfahren im Parlament eingehalten wurde)
Politisches Prüfungsrecht: Ein Verweigern aus rein politischen, zweckmäßigen oder moralischen Gründen (wenn ihm der Inhalt missfällt) ist ihm untersagt
Hat er ein materielles Prüfungsrecht? -> Meinungsstreit
A.A. : Nein er hat keine materielle Prüfungskompetenz
Der BP soll eine viel schwächere Stellung haben als der Reichspräsident damals hatte, wenn er nun materiell prüfen dürfte, hätte er die Macht von Bundesrat und Bundestag zusammen.
Das BVerfG ist schon dafür zuständig zu prüfen, ob Bundesrecht verfassungswidrig ist
Bundespräsident steht systematisch am Ende des Gesetzgebungsverfahrens, das ist nur noch der Abschnitt der sich mit Formalia beschäftigt (Zuständigkeiten, Verfahren und Form)
Der Amtseid des Präsidenten ist nicht konstitutiv, er begründet keine Rechte sondern setzt diese voraus
A.A.: Ja, er hat ein uneingeschränktes Prüfungsrecht
Der Präsident schwört in seinem Amtseid Art. 56 GG “das GG und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen” er schwört “Schaden vom deutschen Volke abzuwehren” dem gegenüber widersprüchlich ein verfassungswidriges Gesetz zu unterschreiben
Verfassungsorgane sind an Recht und Gesetz gebunden Art. 1 III GG - Art. 20 III GG
“nach den Vorschriften des GG zustande gekommen” schließt nicht sicher aus, dass nicht auch materielles Recht gemeint ist
h.M. Evidenztheorie
findet ein Gleichgewicht dazwischen
der Bundespräsident hat ein materielles Prüfungsrecht in evidenten (offensichtlichen) Fällen
Wer ist der Vertreter des Bundespräsidenten ?
Art. 57 GG = Präsident des Bundesrats
Sachverhalt: sogenannte ”Äußerungsfälle”
Der Bundespräsident sagt zur NPD in aller Öffentlichkeit: “Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Ich bin stolz, Präsident eines Landes zu sein, in dem die Bürger ihre Demokratie verteidigen”
Welches Verfahren mit welchem inhalt wird die NPD anstreben?
Die Partei NPD ist ein “anderer Beteiligter” im Sinne des Art. 94 GG mit eigenen Rechten ausgestattet. Sie wird also das Organstreitverfahren anstreben um seine Chancengleichheit nach Art. 21 GG geltend zu machen.
Wie das BVerfG schon bestätitgt hat “Die Chancengleichheit kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken”
Was hat das BVerfG zu öffentlichen Äußerungen des Bundespräsidenten gesagt und ist das auch auf die Bundesregierung übertragbar?
“Äußerungen des Bundespräsidenten, die die Chancengleichheit der Parteien berühren (können) gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn er mit ihnen unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsaufgabe und damit willkürlich Partei ergreift”
“Werturteile sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der FDGO grundsätzlich zulässig”
=> Das ist nicht unmittelbar für die Bundesregierung (Kanzler/ Minister) übertragbar
Bei der Äußerung von Politikern, den sogenannten Äußerungsfällen, gibt es ein dreistufiges Prüfverfahren, wie sieht das aus? Was wird da geprüft?
Stufe: Wurde in amtlicher oder parteipolitischer Funktion geäußert?
Staatsorgane müssen im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren
diese sind meist aber auch einer Partei angehörig (Kanzler z.B. CDU) und als einfaches Mitglied ihrer Partei dürfen sie sich natürlich auch entsprechend unneutral verhalten, aber eben nicht wenn sie ihre Staatsorgan-Amt wahrnehmen
Beispiel: Frau Merkel auf einer Dienstreise gegenüber der Südafrikanischen Regierung (Äußerung im Amt der Bundeskanzlerin)
Stufe: War die Äußerung wirklich geeignet in die Chancengleichheit einzugreifen (Intensität) ?
Stufe: Kann die Äußerung vielleicht gerechtfertigt werden
z.B. weil das Ansehen der BRD im Ausland gefährdet wäre, wenn sich Kanzler NICHT äußern würde
Bundesstaatsprinzip
legt fest, dass die BRD ein Bundesstaat aus teilsouveränen Gliedstaaten ist.
= Aufteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern + die Mitwirkung der Länder am Bund + Gebot der Bundestreue.
Die Ewigkeitsklausel schützt dieses Prinzip vor jeder Änderung.
Grundlagen und Schutz
Verankerung: In Artikel 20 des Grundgesetzes als Staatsstrukturprinzip festgeschrieben.
Ewigkeitsgarantie: Nach Artikel 79 des Grundgesetzes ist die Gliederung des Bundes in Länder unaufinanzierbar und unantastbar.
Teilstaatlichkeit: Die 16 Bundesländer besitzen eigene Staatsqualität und Hoheitsrechte, sind völkerrechtlich jedoch nicht souverän. (jedes Land erfüllt 3-Elemente Lehre)
Kompetenzen und Zusammenarbeit
Gewaltenteilung: Verhindert Machtkonzentration durch vertikale Teilung zwischen Gesamtstaat und Regionen.
Aufgabenverteilung: Grundsätzlich liegt die Ausführung staatlicher Aufgaben bei den Ländern (Artikel 30 des Grundgesetzes), es sei denn, das Grundgesetz weist sie dem Bund zu.
Bundestreue: Verpflichtet Bund und Länder zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kooperation im Interesse des Gesamtstaates
Bundesstaatsprinzip:
Verfassungsautonomie vs. Homogenitätsprinzip aus Art 28 I GG
Die Verfassungsautonomie gibt den Ländern das Recht auf eine eigene Verfassung, während das Homogenitätsprinzip nach Art. 28 Abs. 1 GG diese Freiheit durch grundlegende Vorgaben des Bundesstaates einschränkt
Verfassungsautonomie der Länder
Eigene Verfassung: Jedes Bundesland darf sich eine eigene Landesverfassung geben.
Eigenstaatlichkeit: Die Länder besitzen eigene Staatsgewalt, sind aber nicht völkerrechtlich souverän.
Gestaltungsfreiheit: Sie bestimmen ihre innere Organisation und Verwaltung selbst.
Grenzen: Die Landesverfassung darf dem Grundgesetz nicht widersprechen.
Homogenitätsprinzip (Art. 28 Abs. 1 GG)
Inhalt: Die Ordnung der Länder muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entsprechen. [1, 2]
Keine Kopie: Es ist kein striktes Gleichförmigkeitsgebot. Die Länder müssen die Grundsätze wahren, nicht jede Regel des Bundes kopieren. [1, 2]
Beispiel: Elemente direkter Demokratie (Volksentscheide) sind in Landesverfassungen erlaubt, obwohl das Grundgesetz diese auf Bundessebene kaum vorsieht. [1]
Das Spannungsverhältnis
Ausgleich: Die Verfassungsautonomie sichert die föderale Vielfalt. Das Homogenitätsprinzip garantiert den gemeinsamen Verfassungskern.
Schranke: Kein Land darf etwa die Monarchie einführen oder die Demokratie abschaffen.
Wirkung: Es entsteht ein harmonischer Rahmen, der den Bundesstaat zusammenhält, ohne die Gliedstaaten zu entwerten.
Was ist ein Einheitsstaat?
Ein Einheitsstaat (auch Zentralstaat) ist ein politisches System, bei dem die gesamte Staatsgewalt zentral von einer einzigen nationalen Regierung und einem zentralen Parlament ausgeübt wird. Es gibt keine eigenstaatlichen Gliedstaaten oder eigene regionale Gesetzgebungen wie in einem Bundesstaat
Zentrale Macht: Die Gesetze und die Rechtsprechung gelten einheitlich im ganzen Land.
Verwaltung: Untergeordnete Verwaltungseinheiten (wie Gemeinden oder Provinzen) führen die Aufgaben nur aus. Sie haben keine eigene politische Souveränität.
Beispiele: Frankreich und Italien
Was ist ein Staatenbund/ Staatenverbund?
Ein Staatenbund ist ein fester Zusammenschluss selbstständiger Länder, die ihre eigene Macht und Eigenständigkeit behalten.
Ein Staatenverbund ist eine speziellere, engere Form dazwischen, die in Deutschland oft genutzt wird, um die Europäische Union (EU) zu beschreiben.
Der Staatenbund
Eigene Macht: Jedes Land bleibt in sich völlig frei und selbstständig.
Regeln: Die Länder machen Verträge miteinander.
Entscheidungen: Wichtige Dinge werden oft nur gemeinsam und einstimmig beschlossen.
Beispiel: Der Deutsche Bund im 19. Jahrhundert war ein solcher Bund.
Der Staatenverbund
Engere Hilfe: Die Länder arbeiten enger zusammen als in einem einfachen Staatenbund.
Volle Macht bleibt: Die beteiligten Länder behalten trotzdem ihre eigene staatliche Macht und Souveränität.
Rechtsbegriff: Das Wort wurde von Gerichten erfunden, um die EU genauer zu erklären. Sie ist mehr als ein loser Bund, aber kein eigener fester Bundesstaat.
Die Unterschiede im kurzen Überblick
Im Staatenbund behalten alle Länder das alleinige Sagen.
Im Bundesstaat (wie Deutschland heute) gibt es eine feste Regierung für alle, und die kleineren Teile geben Macht ab.
Der Staatenverbund liegt genau in der Mitte dieser beiden Formen
Könnte man die Anzahl der 16 Bundesländer auf 3 reduzieren?
Es ist im GG keine feste Anzahl vorgeschrieben, über Art. 29 GG wäre sogar eine Neugliederung möglich
Aber Art. 29 GG sagt auch: “Bei einer Neugliederung müssen laut Verfassung die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Raumordnung berücksichtigt werden”
regionale Besonderheiten SIND zu berücksichtigen, daher ist man sich einig, dass es mindestens die Unterteilung Nord, Ost, Süd und West geben muss.
Die Kompetenzverteilung im Bundesstaat wird auf Staatsfunktionen aufgeteilt, welche sind das mit Gesetzesgrundlage !
Gesetzgebung (Legislative) = Art. 70 ff. GG
Verwaltung (Exekutive) = Art. 83 ff. GG
Rechtsprechung (Judikative) = Art. 92 ff. GG
Was ist der Grundsatz für die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern in Deutschland?
Artikel 30 GG
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse ist Sache der Länder.
Der Bund hat nur dann Befugnisse, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich erlaubt oder anordnet.
Mit anderen Worten: Es sind grundsätzlich die Länder zuständig, es sei denn der Bund hat sich die Gesetzgebungskompetenz zurückgeholt
Was bedeutet: Der Bund hat die Kompetenz-Kompetenz?
Der Bund kann durch eine Änderung des Grundgesetzes neue Aufgaben und Befugnisse an sich ziehen
Der Bund hat die Kompetenz (Macht), sich selbst mehr Kompetenzen (Macht/ Zuständigkeiten) zu geben
Was hat die abstrakte Normenkontrolle mit der Gesetzgebungskompetenz zu tun?
Die abstrakte Normenkontrolle prüft, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit prüft, kontrolliert es im Rahmen der formellen Verfassungsmäßigkeit als Erstes, ob das Parlament die Gesetzgebungskompetenz nach dem Grundgesetz besaß. Fehlt diese Befugnis, ist das Gesetz formell verfassungswidrig und nichtig
Es wird immer geprüft: Gesetzgebungskompetenz, Verfahren und Form
Wenn ich wissen will, ob ein gerade beschlossenes Gesetz gegen eine der Staatsstrukturprinzipien verstößt, welches Verfahren?
Die abstrakte Normenkontrolle nach der formellen Verfassungsmäßigkeit kommt nämlich die materielle !
Was muss immer zuerst geschrieben werden, wenn man in der Prüfung der Gesetzgebungskompetenz ist (Bundesgesetz) ?
Nach Art. 70 I GG sind grundsätzlich immer die Länder zuständig, es sei denn der Bund hat sich die alleinige Gesetzgebungsmacht zurückgeholt zum Beispiel über ausschließliche Gesetzgebung/ konkurrierende Gesetzgebung
Abgrenzung ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung
Die Abgrenzung zwischen ausschließlicher (Art. 71, 73 GG) und konkurrierender Gesetzgebung (Art. 72, 74 GG) regelt die Kompetenzverteilung im Bundesstaat.
Bei der ausschließlichen Gesetzgebung besitzt nur der Bund das Recht zu Gesetzen, während bei der konkurrierenden Gesetzgebung die Länder solange Gesetze erlassen dürfen, wie der Bund nicht aktiv wird
Ausschließliche Gesetzgebung (Art. 71, 73 GG)
Alleinzuständigkeit: Nur der Bund darf Gesetze erlassen.
Länderbefugnis: Länder sind komplett ausgeschlossen, außer sie werden durch ein Bundesgesetz ausdrücklich dazu ermächtigt.
Beispiele: Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Währungs- und Geldfragen, Staatsangehörigkeitsrecht
Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72, 74 GG)
Grundsatz: Bund und Länder können nebeneinander gesetzgeberisch tätig werden.
Subsidiarität der Länder: Die Länder haben das Recht zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Zuständigkeit durch Gesetz keinen Gebrauch gemacht hat (Bundesrecht bricht Landesrecht).
Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs. 2 GG): In bestimmten Bereichen (z. B. Wirtschaft, Lebensverhältnisse) darf der Bund nur eingreifen, wenn eine bundeseinheitliche Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist.
Abweichungsbefugnis (Art. 72 Abs. 3 GG): Für bestimmte Sachbereiche (z. B. Naturschutz, Hochschulzulassung) können Länder trotz Bundesregelung abweichende Gesetze erlassen (jüngeres Gesetz geht vor).
Beispiele: Strafrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkeh
Es gibt auch ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
Wann greifen sie? Welche drei Arten gibt es?
Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im deutschen Verfassungsrecht (Art. 70 ff. GG) sind juristische Hilfskonstruktionen für Ausnahmefälle. Sie greifen, wenn eine Materie nicht ausdrücklich im Grundgesetz steht, aber zwingend dem Bund zusteht.
Man unterscheidet zwischen der
Kompetenz kraft Natur der Sache,
dem Sachzusammenhang und
der Annexkompetenz
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