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Anästhetika

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by linda P.

Sie beabsichtigen bei einem 84 Jahre alten Mann, der wegen eines hochschmerzhaften akuten Abdomens und vorangegangenen Erbrechens dringlich laparoskopiert und evtl. laparotomiert werden soll, eine Blitzeinleitung (RSI; Rapid Sequence Induction) der Narkose durchzuführen. Bei der Durchsicht des Anästhesieprämedikationsbogens lesen Sie, dass Ihr Kollege neben der besonderen Art der Narkoseeinleitung auch die Anlage eines zentralen Venenkatheters sowie eines arteriellen Zugangs mit dem Patienten vereinbart hat. Der Patient ist für die Einleitung vorbereitet. Die Anästhesiepflegeschwester berichtet jedoch, dass das Legen des i. v. Zuganges am Rücken der linken Hand nicht möglich gewesen sei. Sie habe mehrfach punktieren müssen. Schließlich, so jedenfalls meint sie, sei es ihr dann gelungen, eine kleine Venenverweilkanüle (20 G) an der Unterarminnenseite links radial zu legen. Allerdings „laufe“ dieser Zugang „nicht“. Auf Ihre Frage, ob der Zugang anspülbar war, bejaht die Schwester dies und Sie entscheiden sich, mit der Blitzeinleitung zu beginnen. Nach Applikation von Fentanyl 0,3 mg lassen Sie in rascher Folge das Hypnotikum und das Muskelrelaxans injizieren. Noch bevor der Patient das Bewusstsein verliert, versucht er, seinen Unterarm samt dem Zugang wegzureißen, und schreit vor Schmerzen heftig auf. Die Hand wird augenblicklich blass. Sie stellen die Verdachtsdiagnose einer versehentlichen intraarteriellen Injektion von Thiopental.

Welche therapeutische Maßnahme ist am ehesten angebracht?

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linda P.

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