Welche Fristen für ins Polas
Straftaten innerhalb 24 Stunden übermitteln
Datenstation muss innerhalb 72 Stunden Stunden die Daten in Polas eingetragen haben
Welche Daten werden in Polas übermittelt
4
Fällen (Polas Fällen)
Personen (Polas Person)
Personenfahndungen
Vermisstenfahndungen
- Sachfahndungen: manuell zu übermitteln; Üblicherweise geschieht dies durch Comvor- Ersuchen, per Email oder Fax
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen
Vorgang einer der Kategorien: ST , ASY, VER, VUS sein
Im Vorgang : Objekt Sachverhalt ausgefüllt sein
Mind 1 polasrelevantes Dokument in Vorgang einfügen und ausfüllen
Datenlieferung
Wie läuft es ab
Was ist zu beachten
Sobald ein polasrelevantes Foemular erstellt bzw. befällt wird: erfolgt automatische Datenlieferung an CVPO Schnittstelle
Mehrfaches befolgen, ändern, abspeichern führt zu: jeweils neuen Datenlieferung an Schnittstelle
Kenner “Erstsachbearbeitung abgeschlossen”
Ablauf wenn Vorgang an andere OE abgegeben wird
sobald Polas Daten durch Vorgangsbesitzer vollständig erfasst wurden, setzt er bei Vorgangseigenschaften: “Erstsachbearbeitung abgeschlossen” auf”ja”
Info wird automatisiert an Datenstation übermittelt und signalisiert dort: Daten liegen vollständig vor und können erfasst werden
Funktion “Weiterleiten”, dann erscheint im Dialogfeld : “Erstsachbearbeitung abgeschlossen”
Was tun bei nachträglichen Änderungen
Und in welchen Fällen insbeondere
Die Polas Daten unter Nutzung des gleichen Kenners an Datenstation übermitteln
Zusätzlich Datenstation per Email unter Nennung der VorgangsNr über Art der Änderung in Kenntnis zu setzen
insbesondere in Fällen wie:
Täter wurde nachträglich ermittelt
Straftat hat sich nicht bestätigt zb Geldbörse war nur verlegt aber Anzeige schon erstattet
in dem Fall: Erfassungsbeleg im Vorgang löschen
Welche sonstigen Informationen
Vorgänge mit Satzschutz ebenfalls an CVPO Schnittstelle geschickt
Sammel- und Untervorgänge unter o.g Voraussetzungen übermittelt
Fehlerfasste Vorgänge NICHT an Schnittstelle übermitteln
Sonderfäll (zb nachträglich festgestellte Polas Relevanz, Straftaten in anderen Vorgangskategorien), siehe Anlage 8 Dienstanweisung zu behandeln
Anlage 8 dienstanweisung
Regelungen zur Speicherfrist
Gem 75(3) PolG (neu)
Speicherung personenbezogener Daten: 2 Jahre, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde
Verdacht besteht nicht, wenn: Betroffene Person im Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen wurde, Eröffnung Hauptverfahren unanfechtbar abgelehnt oder verfahren ergibt, dass die betr Person die Straftat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat
über zwei Jahre: nur wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person in Zukunft eine Straftat begeht wird
lagen solche Anhaltspunkze zum Zeitpunkt der Speicherung nicht vor, dürfen diese nur über zwei Jahre hinaus gespeichert werden, wenn: aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht besteht, dass Person während des Laufs dieser 2 Jahre eine weitere Straftat begangen hat/wird
Weitere Regelung
§98 c StPO
Personenbezogene Daten, die aus
Strafverfahren stammen
Zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung eines Aufenthaltsortes, nach der für Zwecke eines Strafverfahrens gefahndet wird, mit anderen Personen gespeicherten Daten zur Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder zur Gefahrenabwehr maschinell abgeglichen werden
LAGEBILD
Was dient es ?
Ist eine datenbankanwendung
Dient der präventiven und repressiven Kriminalitätsbekämpfung
-
Polas speicherfrist
2 Jahre
Bei Wiederholungstäter
(Negativ Prognose ankreuzen)
Jugendliche bis zu 5 Jahre
Kinder bis 2 Jahre
Welche Daten stehen vor?
Was beachten
Daten aus Comvor, die automatisiert übernommen werden
daher immer: aktueller und umfassender Recherchedatenbestand für polizeiliche Auswertungen zur Verfügung
Beachte: da Datenübernahme automatisiert erfolgt, keine Qualitätssicherung
Daher: immer mit sachbearbeitenden Dienststelle Rücksprache halten
Daten
Wann aktualisiert
Welche gelangen nicht direkt in Cv?
alle vier Minuten aktualisiert
Anwender keine Möglichkeit mehr im LAGEBILD Änderungen an Daten der Vorgänge durchzuführen
Ausnahmen
Fehlerfassungen
Vorgänge mit Satzschutz
Anonymisierung
sv des Einzelvorgangs Anonymisiert
Vorhandene Namen: durchnummeriert um Zuordnung der Beteiligten zu ermöglichen
daher: im Personenobjekt erfassen
Polizeibeamte im Vorgang als Zeuge erfasst: werden nicht angezeigt
Datenlöschung
nicht personenbezogene Daten : unterliegen keiner Löschung
Personenbezogene Daten nach zwölf Monaten gelöscht
Welche zwei Funktionen
Lageentwicklung
unterschiedl Ereignisse bezogen auf Tatort zahlenmäßig in Ergebnistabelle dargestellt
Nach kriminalistischen Gesichtspunkten zusammengestellt
Enthalten statistische Daten
Lagebildrecherche
Einzelauswertungen individuell nach folgendem Kriterien möglich:
Personalien, kfz Kennzeichen, nicht personenbezogene Suchbegriffe, Ereignis, Ort, Datum
Kriterien einzeln Abfragen oder miteinander kombinieren
Aufbau des Lagebildes
Umfasst landesweiten “LAGEBILD Land”
Und lokalen “LAGEBILD-Lokal”
A LAGEBILD Land
Zugriffsberechtigt: MA der Zia sowie PVD der Führungs und Lagezentren
Recherchierbar: alle Straftaten, verdächtiges Ansprechen von Kinder und Verdächtige Wahrnemungen in Bawü
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