Des Juristen
Gesetze
Literatur
Rechtsprechung
Erkenntnisquelle: die Literatur
Die Literatur (,Das rechtswissenschaftliche Schrifttum")
Fundstellen:
Kommentare
Hand- und Lehrbücher
Monographien
Aufsätze
Erkenntnisquelle: die Rechtsprechung
Art. 92 GG: Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut
Art. 97 GG: Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet.
Die rechtsprechende Gewalt wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte (Art. 95 GG) und die Gerichte der Länder ausgeübt.
Urteile des BVerfG haben z.T. Gesetzeskraft
§ 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG
Exkurs: Gerichtszweige
Erkenntnisquelle: das Gesetz
-> formeller und materieller Sinn
Gesetze im formellen Sinn:
Form und Verfahren maßgeblich
Verabschiedung durch ein Parlament (Legislative = gesetzgebende Gewalt) im förmlichen Gesetzgebungsverfahren
nur formell = keine unmittelbare Wirkung gegenüber dem Bürger (z. B. Zustimmungsgesetze zum Völkerrecht Art. 59 || GG, Haushaltsgesetz Art. 110 || GG)
Gesetze im materiellen Sinn:
Inhalt maßgeblich
jede abstrakt generelle Rechtsnorm eines Trägers hoheitlicher Gewalt, die Rechte und Pflichten für den Bürger und sonstigen Rechtsunterworfenen begründet, ändert oder aufhebt
Art. 2 EGBGB: Gesetz im Sinne des Bürgerliches Gesetzbuches und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. D. h. materielle Gesetze können auch Gewohnheitsrecht (ungeschriebenes Recht), Verordnungen, Satzungen etc. sein.
nur materiell = von der Exekutive (ausführende Gewalt) als hoheitliche Anordnung (Rechtsverordnung oder Satzung) für einen unbestimmten Personenkreis (Allgemeinverbindlichkeit) erlassen (z. B. StVO)
Gesetze im formellen und materiellen Sinn (Regelfall):
formelle Gesetze, die die Voraussetzungen im materiellen Sinne ebenfalls erfüllen
Von der Legislative im förmlichen (von der Verfassungen vorgesehenen) Gesetzgebungsverfahren erlassene allgemeinverbindliche abstrakt generelle Regelungen
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