Aufbau der Prüfung zur Stellvertretung
Vertretungsmacht kraft Rechtsschein
-> Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht
Beispiel zur Prüfung
Fall: Kunst kommt vom können
Da in der Musikbranche nicht mehr viel Geld zu verdienen ist, sucht Musikproduzent Fuchs (F) nach einem zweiten Standbein. Dabei hat F festgestellt, dass die Kunstbranche ein sehr ertragreiches Geschäft ist. F's erfolgreichster Sänger Hase
(H) unterstützt das Geschäft des F, in dem er (H) in der Vergangenheit schon öfter im Namen des F Bilder beim Galeristen Wolf (W) kauft. W schickte dabei die Rechnung immer direkt an F, der diese immer sogleich beglich. Im Rahmen eines Streits erklärt F dem H, dass er sich fortan allein um das Kunstgeschäft kümmern werde. Kurze Zeit später, entdeckt H bei Wein tolles Bild. H ist der Meinung, es handle sich dabei um ein noch unbekanntes Werk des Malers Ziege (Z), und bietet dem W 200,- € für das Bild. Dem W sagt er, das Bild sei wie sonst auch für F bestimmt, der auch den Kaufpreis aufbringen werde. W akzeptiert, und händigt dem H das Bild aus. Die Rechnung schickt er wie üblich an F. Als H stolz dem F die neueste Erwerbung präsentiert (in der Hoffnung den Streit beizulegen), ist F davon nicht begeistert. Nach Erhalt der Rechnung erklärt F gegenüber W, dass er sich weigere, das Bild zu bezahlen. Er (F) habe den H gar nicht beauftragt.
Von wem kann W Zahlung verlangen?
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Anspruchsgrundlage: § 433 Abs. 2
! Immer nur einen Anspruch prüfen, ansonsten 2. Prüfung eröffnen
Beispiel zur Prüfung: Ausführung 1
Beispiel zur Prüfung: Ausführung 2
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