Fundamentale Funktionen
Gewährleistung von Frieden und Sicherheit
Konfliktvermeidung (verschiedener Art)
Konfliktbearbeitung und -lösung
Rechtssicherheit als Element von menschlicher und gesellschaftlicher Planbarkeit
Gewährleistung menschlicher Freiheit
Als Freiheit von staatlichem (und privatem) Zwang
Als faktisch ausübbare Freiheit (soziale Existenzsicherung)
1) Niemand kann uns zu etwas zwingen
2) Freiheit zu tun was wir wollen
-> RECHT MUSS KOMPROMISSE SCHLIESSEN
Ordnung (rechtserheblicher) Handlungsformen und sozialer Prozesse (kooperieren auf zuverlässige Weise)
Integration der Gesellschaft - gemeinsame Verfahren und Werte (alle gleiche Werte, gleiche Weisen
Legitimation. Kontrolle und Ordnung staatlicher Herrschaft (Volkssouveränität, Legitimation gegenüber Beherrschten)
(die Relativität der Funktionen - das westliche, liberal-demokratische (europäische?) Staats- und Rechtsverständnis)
Konflikte
(Widerstreit zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, Interessen)
„Die Gerechtigkeit ist die zweite große Aufgabe des Rechts, die erste aber ist die Rechtssicherheit, der Friede." (Gustav Radbruch, Aphorismen zur Rechtsweisheit)
Widerstreit zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit?
§ 195 BGB: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
§ 325 | ZPO: „Das rechtskräftige Urteil wirkt für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind [...]."
Bestandskräftige Verwaltungsakte:
a) § 74 | VWGO: Die Anfechtungsklage muß [...] innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden."
b) § 43 III VwVfG: „Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam."
c) Folge: Rechtswidrige (!) Verwaltungsakte, die nicht nichtig sind (= an sehr schweren Mängeln leiden), werden bei Fristversäumung bestandskräftig und können prinzipiell auch vollstreckt werden
=> Meist: Rechtssicherheit > als Gerechtigkeit, um weiterer Ungerechtigkeiten zum vermeiden
Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf." (Rudolf von Jhering, Der Kampf um's Recht)
Wir wollen Frieden und setzen auf Kampf
Recht = Schutz von Interessen, ausgleichen, Konflikte minimieren
„Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann." (Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten)
Interessen können kollidieren, obwohl (oder gerade weil) beide legitim sind
HAUPTAUFGABE des Rechts:
Diese Interessen in Ausgleich zu bringen
Juristische Gerechtigkeit: Fairness und Ausgleich
Recht und Herrschaft
„Nimm das Recht weg - was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“ (Augustinus)
„Die Rechtsordnung ist [...]) niemals eine neutrale Größe, die nur aus sich selbst verstanden werden kann, sondern stets Produkt und Gegenstand der politischen und sozialen Kämpfe." (Wolfgang Abendroth, Arbeiterklasse, Staat und Verfassung, 1975, 155)
„Ich habe ja nichts gegen die Klassenjustiz. Mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und daß sie noch so tut, als sei das Zeug Gerechtigkeit - das ist hart und bekämpfenswert." (Kurt Tucholsky)
Recht -> Grenzen aufzeigen
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