Verfassungsgeschichte
Verfassungsrecht
Rahmensetzung: Festlegung der „Spielregeln" für politische und gesellschaftliche Entwicklungen
Einflussnahme: Bestimmte Grundentscheidungen und festgelegte Ziele staatlichen Handelns
Zeitlichkeit - ambivalentes Verhältnis:
a) Stabilisierungsfunktion des Verfassungsrechts
a. Wenn man an den Grundregeln Veränderungen vornimmt, können grundsätzliche Änderungen passieren
b) Erfordernis einer aktuellen und relevanten Verfassung: Reformerfordernisse
Verfassung im materiellen Sinne
=> Konstituierung der rechtlichen Grundordnung des Gemeinwesens (einschließlich einfacher Gesetze etc.)
Verfassung im formellen Sinne
=> Gesetz (Verfassungsurkunde), das in einem besonderen Verfahren erlassen wird (und rglm. Staatsorganisation und Grundrechte regelt)
Ursprünge
Schon in Antike, Mittelalter, Früher Neuzeit: rechtlich-gesellschaftliche Grundordnungen (z.B. Magna Charta von 1205)
Im eigentlichen Sinne
beginnt Verfassungsgeschichte aber mit der Verfassung im modernen Sinn
D.h. mit Revolutionen und nachfolgenden Verfassungsgebungen in USA + Frankreich
In Deutschland verspätet: zunächst nur in Einzelstaaten (v.a. in Süddeutschland)
Verfassungsgebung
Verfassungsgebende Gewalt
= Volk ist die staatsgebende Gewalt, steht auch so in der Präambel
Es gibt keine Regeln, außer die sie sich selbst machen (blinder Fleck), irgendwann gibt es „dahinter“ keine regeln
Die Rechtsordnung kommt aus dem nichts
Verfasste Gewalt/Gewalten
Erst durch die Verfassung kommt es in Existenz
Dürfen auch die Regeln ändern, die für sie selbst gelten
Regeländerung erfolgt über bereits existierenden Regeln
Urprung der Verfassung
1815: Gründung des Deutschen Bundes; Gründungsurkunde: Deutsche Bundesakte
1848/49: Paulskirchenversammlung, Paulskirchenverfassung (nie in Kraft getreten)
1867: Norddeutscher Bund; Norddeutsche Bundesverfassung
1871: Deutsches Reich; Neue („Bismarcksche") Reichsverfassung
1919: Weimarer Republik; Weimarer Reichsverfassung (vgl. Art. 140 GG)
1933-24: NS-Regime; Faktische Außerkraftsetzung der Weimarer Reichverfassung
1945: Potsdamer Abkommen
1948: Frankfurter Dokumente: „Empfehlung" der Westalliierten zur Bildung eines westdeutschen Teilstaats, Bedingungen für Verfassung
1948: Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee
1948/49: Erarbeitung durch den Parlamentarischen Rat: gewählte Vertreter der Länder
8.5.1949: Verabschiedung des GG; 12.5.: Genehmigung durch Militärgouverneure, Zustimmung der Bundesländer, (Ausnahme Bayern - aber Anerkennung bei Ratifizierung durch 2/3 der anderen Länder)
23.5.1949: In-Kraft-Treten
Wandel der Verfassung
Grundlegende Veränderungen im Laufe der Zeit:
· Einfügung der „Wehrverfassung", 1956
· Einfügung der „Notstandsverfassung", 1968
· Beitritt der neuen Bundesländer, 1990
· Föderalismusreform 2006
· Änderungen anlässlich der europäischen Integration
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