Umsatzsteuer
3.1 Umsatzsteuer
3. BUCHUNGEN DES WARENVERKEHRS NACH HGB
geregelt durch Umsatzsteuergesetz (UStG)
Steuergegenstand:
Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer, der die Lieferung oder Leistung ausführt.
Bemessungsgrundlage ist das Entgeld = Nettobetrag
Steuersätze
Regulär 19%
ermäßigt 7%
Steuerschuld
jeder Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraumes (üblicherweise monatlich) eine Voranmeldung abgeben und dann die errechnete Steuerschuld begleichen.
Der Unternehmer muss die in seinen Ausgangsrechnungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen
Vorsteuer
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird.
Der Unternehmer ist berechtigt, sich die von ihm für Eingangsleistungen an Lieferanten entrichtete Umsatzsteuer – also die Vorsteuer – vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Aus Sicht des Unternehmens ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, also erfolgsneutral.
Effektive Besteuerung (“Differenzbesteuerung”)
Effektiv wird also nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert.
Differenz als „Mehrwert“ bezeichnet = Mehrwertsteuer
Konten
Wegen der Verrechnung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer werden beide auf getrennten Konten erfasst.
Umsatzsteuerkonto
ist ein passives Bestandskonto, da es sich wirtschaftlich gesehen um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt handelt.
Vorsteuerkonto
ist aufgrund seines Charakters als Forderung gegenüber dem Finanzamt ein aktives Bestandskonto.
Weitere benötigte Konten können sein: Waren, Umsatzerlöse, Verbindlichkeiten aus LL, Forderungen aus LL
Umsatzsteuerbuchungen
Da die Mehrwertsteuer erfolgsneutral ist, sind auf den Warenkonten die Netto-Rechnungsbeträge zu buchen.
Auf den Lieferanten- und Kundenkonten (Verbindlichkeiten aus LL, Forderungen aus LL) sind jedoch die Bruttobeträge (einschl. USt.) zu buchen, weil die Steuer mit dem Rechnungspreis zu entrichten ist.
Abschluss der Steuer-Konten
2 Möglichkeiten
Direktabschlusses wird der Saldo des Vorsteuerkontos bzw. der Vorsteuerkonten in das Umsatzsteuerkonto (Oberkonto) übernommen.
Umsatzsteuerverrechnungskonto dient der Zusammenfassung aller Salden der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten
In der Bilanz ausgewiesen
Umsatzsteuerschuld als sonstige Verbindlichkeit
Vorsteuerguthaben als sonstiger Vermögensgegenstand .
Bsp Direktabschluss
Buchungssatz: Umsatzsteuer 95 € an Schlussbilanzkonto 95 € (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt)
BSP Umsatzsteuerverrechnungskonto
Buchungssatz: Umsatzsteuerverrechnungskonto 95 € an Schlussbilanzkonto 95 € (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt)
Vorräte
Einkauf
3.2 Sachkonten beim Einkauf und Verkauf
Vorräte sind Bestandteil des Umlaufvermögens und umfassen gem. § 266 Abs. 2 HGB:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
finden Eingang in den Produktionsprozess
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
befinden sich am Bilanzstichtag noch im Produktionsprozess
Fertige Erzeugnisse und Waren
Waren sind Güter, die vom Unternehmen eingekauft und ohne wesentliche Bearbeitung weiterverkauft werden
Bezugskosten
Bezugskosten sind gem. § 255 Abs. 1 HGB Bestandteil der Anschaffungsnebenkosten, mit denen die Waren zu bilanzieren sind (zu aktivierenden Anschaffungskosten).
dürfen unmittelbar auf dem Bestandskonto „Waren“ erfasst werden
Einrichtung von Unterkonten allerdings zweckmäßiger
Materialaufwand
Einkauf von Waren ist nicht mit einem Aufwand gleichzusetzen!
Aufwand entsteht erst, wenn die Ware dem Lager entnommen und weiterverkauft wird (bzw. bei Rohstoffen, wenn der Rohstoff entnommen und verbraucht/verarbeitet wird).
Abgänge aus dem Lager werden als Materialaufwand verbucht
Der tatsächliche Warenbestand wird durch die Inventur bestimmt.
Das Warenwirtschaftssystem erfasst systematisch Mengenbewegungen im (Waren-)Lager.
Sollte eine Differenz zwischen dem Ergebnis der Inventur und dem Bestand laut Warenwirtschaftssystem entstehen, ist diese ebenfalls als Materialaufwand zu erfassen.
Dienstleistungen
unmittelbarer Aufwand und können sofort als solcher verbucht werden.
Befundrechnung
In kleineren Unternehmen wird häufig lediglich der Waren- oder Materialeinkauf, nicht aber die Entnahme bzw. der Verbrauch aus dem Lager festgehalten.
Um den Bestand und den Verbrauch (und damit den Materialaufwand) sachgerecht ermitteln zu können, muss eine Inventur durchgeführt werden.
Der in der Inventur ermittelte tatsächliche Warenbestand entspricht dann dem Schlussbestand auf dem Warenkonto.
Da das Warenkonto ein aktives Konto ist, wird der (per Inventur ermittelte) Schlussbestand auf der Habenseite eingetragen. Nun kann die Differenz zwischen Materialeinkäufen (zuzüglich eines etwaigen Anfangsbestands) und dem Schlussbestand ermittelt werden. Diese Differenz entspricht dann dem Materialaufwand.
Sehr oft wird die Befundrechnung in der umgekehrten Richtung durchgeführt.
In diesem Fall werden dann die Wareneinkäufe unmittelbar auf dem Konto „Materialaufwand“ verbucht. (Es wird also so getan, als ob die eingekauften Waren sofort verbraucht wurden.)
Am Periodenende wird dann eine Inventur durchgeführt, im Rahmen derer der tatsächliche Warenbestand ermittelt wird.
Anschließend wird der Materialaufwand um den in der Inventur ermittelten Endbestand gemindert.
Umsatzerlöse
Verkauf
Erträge aus Verkäufen werden Umsatzerlöse genannt.
Umsatzerlöse entstehen erst, wenn der Besitz an den Waren auf den Kunden übergeht bzw. wenn die Dienstleistung erbracht ist.
Eine Bestellung durch den Kunden allein löst noch keine Buchung aus!
Erst die Übergabe der Ware an den Kunden muss buchhalterisch erfasst werden.
Der Ertrag muss also nicht nur in Aussicht stehen (Bestellung), sondern er muss realisiert sein (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB: Realisationsprinzip).
Umsatzerlöse sind nach Abzug von Erlösschmälerungen (gewährte Nachlässe) und der Umsatzsteuer auszuweisen
Umsatzerlöse sind nach § 277 Abs. 1 HGB Erlöse aus dem Verkauf/der Vermietung/der Verpachtung von Produkten und aus der Erbringung von Dienstleistungen
Gewinnauswirkung ergibt sich aus Differenz zwischen dem Umsatzerlös (Nettoverkaufspreis) und dem Materialaufwand (Nettoeinkaufspreis).
Verkauf auf Ziel
Beim Verkauf auf Ziel wird dem Kunden ein Zahlungsziel eingeräumt.
Das entspricht der Gewährung eines Kredites für den Zeitraum zwischen Lieferung und Bezahlung der Waren.
Beim Verkauf entsteht eine Forderung in Höhe der Umsatzerlöse zuzüglich der Umsatzsteuer.
Bei Bezahlung der Rechnung ist eine gesonderte Buchung notwendig.
Kreditoren- und Debitorenkonten
Aus dem Konto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ bzw. „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ im Hauptbuch ist zwar die aktuelle Gesamthöhe der Verbindlichkeiten bzw. Forderungen ersichtlich, aber es ist nicht erkennbar, wie hoch die Beträge der einzelnen Lieferanten (Kreditoren) bzw. Kunden (Debitoren) sind.
Aus diesem Grund Kreditorenkonten als Nebenbücher eingerichtet. Hier wird der Zahlungsverkehr mit Lieferanten (Kreditoren) und Kunden (Debitoren) erfasst.
Die Debitoren- und die Kreditorenkonten liefern Detailinformationen über die Entwicklung bei einzelnen Lieferanten bzw. Kunden. So dienen beispielsweise die offenen Salden zur Überwachung der Zahlungstermine.
3.3 Lieferanten- und Kundenskonti, Rabatte und Boni
Rechnug wird nicht sofort, sondern erst später unter Einräumung einer Zahlungsfrist, gezahlt
buchhalterisch werden 2 Vorgänge erfasst
Wareneingang beim Einkauf bzw. Umsatzerlös beim Verkauf
Später —> Bezahlung der Rechnung.
Skontoabzug
Preisnachlass bei Zahlung einer Rechnung innerhalb einer vereinbarten Frist
Umsatzerlöse sind nach Abzug von Erlösschmälerungen auszuweisen
Erlöskorrekturen
Einrichtung von Unterkonten
Berichtigung der Umsatzsteuer !!!
Rabatte
Preisnachlässe, die bereits bei der Erstellung der Rechnung gewährt werden
Nettomethode
kann also sofort der geminderte Betrag eingebucht werden.
Problem: Rabatte nicht ersichtlich
Bruttomethode
um Rabatte buchhalterisch zu erfassen
Führung eines gesonderten Rabattkontos
Boni
Preisnachlässe, die bei der Rechnungserstellung noch nicht bekannt sind
z.B bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, wie etwa Überschreitung festgelegter Abnahmemengen
Erteilung mittels einer Gutschrift
Last changeda year ago