Definition Recht
Recht regelt Verhältnisse:
○ Der Menschen untereinander
○ Der Unternehmen untereinander
○ Der Menschen zu übergeordneten Organen (Hoheitsträger) und Unternehmen
○ Der Hoheitsträger untereinander
Hoheitsträger: Gemeinden, Land, Bund
Rechtsnormen
Regeln, die schriftlich fixiert sind z.B. Gesetzestexte
§ BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
HGB (Handelsgesetzbuch)
Gewohnheitsrecht
○ Bildet sich aus der gefestigten Anwendung schriftlich nicht festgehaltener Verhaltensweisen der Mitglieder einer Gemeinschaft ohne Widerspruch zu geschriebenem Recht
○ Nicht schriftlich fixiert, sondern mündlich abgesprochen
○Kann man sich im Rechtsfall trotzdem drauf berufen
Rechtsobjekte
○ Sind körperliche Gegenstände (Sachen) und keine körperlichen Dinge (Rechte)
Rechte
□ Patent
□ Lizenzen
□ Forderungen
Sachen
□ Unbewegliche Sachen
® Haus
® Grundstück
□ Bewegliche Sachen
® Handy
® Fernseher
® Fahrrad
□ Nicht vertretbare Sachen
® Speziesware
® Originalgemälde
□ Vertretbare Gegenstände
Gattungsware (Ware gleicher Gattung)
Rechtssubjekte
Natürliche Personen
○ Alle Menschen
○ Beginn mit Vollendung der Geburt
○ Endet mit dem Tod
○ Freie Berufe werden wie natürliche Personen behandelt
□ Rechtsanwälte, Steuerberater
□ Beginnt mit der Gründung
Juristische Personen
○ Geschaffene Rechtspersönlichkeit
○ Beginn mit Eintragung:
○ Endet mit Löschung der Eintragung oder der Auflösung
□ Öffentliches Recht
® Staatliche Verleihung per Gesetz
□ Privates Recht
® Eintragung in ein öffentliches Register z.B. Handelsregister oder Vereinregister
Rechtsfähigkeit
Vermögen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
Beginnt mit der Geburt
□ Rechte
®Grundrechte z.B. Recht auf Meinungsfreiheit
□ Pflichten
® Schulpflicht, Steuern zahlen
Geschäftsfähigkeit
0 bis 6 Jahre
□ Geschäftsunfähige Person
□ Verträge sind unwirksam, gelten als nicht abgeschlossen
7 bis 17 Jahre
□ Beschränkt geschäftsfähige Person
□ Verträge sind schwebend unwirksam
® Verträge können durch Erlaubnis des rechtlichen Vertreters wirksam werden
□ Ausnahmen, bei denen Verträge trotzdem wirksam sind
® Taschengeldparagraf: Geld, welches zur freien Verfügung steht
® Schenkung stellt rechtlichen Vorteil dar
® Verträge, die im Rahmen eines Arbeitsvertragsgeschlossen werden
18 Jahre bis zum Tod
□ Voll geschäftsfähig
□ Verträge sind rechtswirksam
Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen zur Herbeiführung einer
Rechtswirkung (Begründung, Änderung und Aufhebung von Rechtsverhältnissen).
Rechtsgeschäfte kommen durch Willenserklärungen zustande.
Willenserklärungen sind Äußerungen, die mit der Absicht vorgenommen werden, eine rechtliche Wirkung herbeizuführen.
Willenerklärungen
können auf folgene Arten geschlossen werden
schriftlich
mündlich
Mimik/Gestik
Schlüssiges Handeln
Schweigen
Einseitige Rechtsgeschäfte
benötigt nur die WE einer Person
z. B. Testament
-> einseitige nicht empfangsbedürftige Willenserklärung
z.B. Kündigung
z.B. Mahnung
-> einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung
mehr/zweiseitige Rechtsgeschäfte
benötigt die WE von min. 2 Personen
WE müssen übereinstimmen
z. B. Kaufvertrag
z.B. Mietvertrag
z.B. Kreditvertrag
-> zweiseitig verpflichtende Willenserklärung
z.B. Schenkung
->einseitig verpflichtende Willenserklärung
Gesetzliche Formvorschriften
Textform
Verwendung lesbarer Schriftzeichen
Angabe der Person des Erklärenden
Datierung, Grußformel und Nachbildung der
Namensunterschrift
Keine Unterschrift erforderlich!
Bsp.:
1. Widerruf bei
Verbraucherverträgen
per Email
2. Vermieter teilen eine
Mieterhöhung per FAX
mit
Gesetzliche Schriftform
Eigenhändige Unterschrift des Erklärenden
1. Bürgschaftserklärung
2. Privates Testament
3. Schuldversprechen
4. Kündigung
5. Zeugniserteilung
Option zur Schriftform:
Elektronische Form mit
qualifizierter elektronischer
Signatur oder Post-ID-
Verfahren
Gesetzliche Formvorschrift
Beglaubigung
Öffentliche Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift durch eine öffentliche Institution (z.B. Rechtsanwalt, Schule, Pastor usw.)
Notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift durch einen Notar.
Es wird bestätigt, dass die Unterschrift des
Erklärenden tatsächlich von diesem stammt.
(Kopie stimmt mit dem Original überein. =
Identitätsnachweis)
Notarielle Beglaubigung: Anmeldung zur
Eintragung ins Handelsregister
Öffentliche Beglaubigung: Kopien der Zeugnisse
werden beglaubigt.
Notarielle Beurkundung
Beurkundung der gesamten Urkunde
durch einen Notar:
Es wird bestätigt, dass
• die Beteiligten an diesem Tag
vor dem Notar erschienen sind
• die in der Urkunde
niedergelegten Erklärungen
abgegeben haben
• der Inhalt ihnen vorgelesen
wurde und
• sie ihn durch ihre Unterschrift
genehmigt haben
1. Ehevertrag
2. Grundstückskauf
3. Erbvertrag
4. Schenkungsversprechen
Besitz und Eigentum
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