Wassergewinnungsmöglichkeiten
Quellfassungen
Grundwasserentnahme durch Brunnen
Seewasserentnahme
Entnahme von Talsperrenwasser
Uferfiltrat
Grundwasseranreicherung
Flusswasserentnahme
Meerwasserentnahme
Wassergewinnung in Baden-Württemberg
mit Abstand am häufigsten Quellfassungen und Vertikalfilterbrunnen
Rechtliche Grundlagen für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten
Wasserhaushaltsgesetz
§ 50 Öffentliche Wasserversorgung
§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
> allg. anerkannte Regeln der Technik sind DVGW
Gliederung eines Trinkwasserschutzgebietes
Folgene Schutzzonen:
Fassungsbereich (Zone I)
Engere Schutzzone (Zone II)
Weitere Schutzzone (Zone III, ggf. Aufteilung in Zone III A und III B)
Trinkwasserschutzzone I
= Fassungsbereich
muss den Schutz der Wassergewinnungsanlage und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen gewährleisten
Ausdehnung muss von einem Brunnen allseitig mind. 10m, von einer Quellfassung oder Sickerleitung in Richtung des zuströmenden Grundwassers mind. 20 m betragen
Trinkwasserschutzzone II
= Engere Schutzzone
muss den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (zB Viren, Bakterien, Parasiten und Wurmeiern) sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Wassergewinnungsanlage gefährlich sind
muss von der Fassungsanlage mind. bis zu der Linie reichen, von der aus das genutzte Grundwasser eine Fließzeit von 50 Tagen benötigt
Zustrombereich darf eine Mindestreichweite von 100m zur Fassung nicht unterschreiten
Trinkwasserschutzzone III
=Weitere Schutzzone
sollte den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oderr vor radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten
Gefährdung des zu fördernden Grundwassers nimmt bei zunehmender Verweilzeit und Mächtigkeit des Grundwasserleiters durch Verdünnungs-, Abbau- und Rückhalteprozesse ab
je nach Standortbedingungen wird die weitere Schutzzone III in IIIA und IIIB eingeteilt und die Nutzungsbedingungen abgestuft
Ausbreitung des Wasserschutzgebietes
umfasst in der Regel das gesamte unterirdische Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage, ggf. auch das oberirdische Einzugsgebiet
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