Landratspräsident von Düsseldorf
Dr. Olaf Gericke
Bürgermeister von Neuss
Reiner Breuer
Landrat Neuss
Hans Jürgen Petrauschke
Bürgermeister Grevenbroich
Klaus Krützen (seit 2020)
Robert Heyes
Personalmanager bei der Kreisverwaltung im Rhein-Kreis-Neuss
Frage: Wie würden Sie Entscheidungen über wasserrechtliche Erlaubnisse treffen, insbesondere in Bezug auf Erdwärmepumpen oder die Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer?
Antwort: Für die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen würde ich zunächst die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien sorgfältig prüfen. Anschließend würde ich die spezifischen Anträge und Unterlagen der Antragsteller eingehend prüfen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei würde ich auch die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die Wasserressourcen berücksichtigen und gegebenenfalls Expertenmeinungen einholen, bevor ich eine fundierte Entscheidung treffe.
Ines Willner
Leiterin des Umweltamtes bei der Kreisverwaltung im Rhein-Kreis-Neuss.
Wasserrechtliche Bestimmungen
Dies umfasst Gesetze und Verordnungen, die sich mit dem Schutz und der Nutzung von Wasserressourcen befassen, wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Landeswassergesetze.
Erdwärmepumpenverordnung
Die Verordnung über die umweltgerechte Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Anlagen zum Einbringen von Wärme in den Untergrund und Entnehmen von Wärme aus dem Untergrund (Erdwärmepumpenverordnung - EWPV) könnte relevant sein.
Abwasserrechtliche Bestimmungen
Dies umfasst Gesetze und Verordnungen, die die Abwasserentsorgung und -behandlung regeln, wie z.B. das Abwasserabgabengesetz (AbwAG) und das Landeswassergesetz.
Ersatzbaustoffverordnung
Dies ist die Verordnung über die Verwertung von Ersatzbaustoffen und Bodenmaterial im Bauwesen und könnte bei der Prüfung von Anzeigen auf Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung relevant sein.
Planungs- und Baugesetze
Dies umfasst Gesetze und Vorschriften im Bereich Bau- und Raumplanung, die bei der Erstellung von wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen zu Bau- und Planungsvorhaben relevant sein könnten.
Frage: Wie würden Sie die Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern angehen?
Antwort: Die Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern erfordert eine sorgfältige Prüfung der technischen Aspekte sowie eine Bewertung der Auswirkungen auf die Gewässerökologie. Ich würde eng mit den Antragstellern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt sind. Darüber hinaus würde ich mögliche Umweltauswirkungen analysieren und geeignete Maßnahmen zur Minimierung oder Kompensation vorschlagen, um den Schutz der Gewässer zu gewährleisten.
Für das Interview könnten Sie gefragt werden, wie Sie geeignete Maßnahmen zur Prüfung von Anzeigen und Genehmigungen von Abwasseranlagen entwickeln würden. Hier sind einige mögliche Antworten:
Risikoanalyse: Sie könnten betonen, dass Sie eine umfassende Risikoanalyse durchführen würden, um potenzielle Umweltauswirkungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln.
Kooperation mit Fachexperten: Sie könnten betonen, dass Sie eng mit Fachexperten zusammenarbeiten würden, um technische Aspekte zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zu identifizieren.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen: Sie könnten darauf hinweisen, dass Sie sicherstellen würden, dass alle Maßnahmen zur Prüfung von Anzeigen und Genehmigungen von Abwasseranlagen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften stehen.
Transparenz und Kommunikation: Sie könnten betonen, dass Sie transparent über den Genehmigungsprozess kommunizieren würden und Antragsteller und Anlagenbetreiber aktiv in den Prozess einbeziehen würden, um eine umfassende Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
Bei größeren Abwasseranlagen könnten Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sein, um die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen zu entwickeln.
Frage: Wie würden Sie mit Antragstellern umgehen, die eine wasserwirtschaftliche Stellungnahme für ihre Bau- und Planungsvorhaben benötigen?
Antwort: Ich würde die Antragsteller umfassend über die Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer wasserwirtschaftlichen Stellungnahme informieren. Dabei würde ich ihre Fragen beantworten, sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen unterstützen und ihnen klare Richtlinien geben, um sicherzustellen, dass ihre Vorhaben den geltenden Umweltstandards entsprechen.
WHG !!!
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
§ 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
(1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel:
1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften, 2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, 3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen, 4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen, 5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen, 6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen,
1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften
2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen
3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen
4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen
5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen
6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen
7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen
Was macht die untere Wasserbehörde?
Die untere Wasserbehörde beschäftigt sich mit Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und dem Grundwasser. Insbesondere regelt und überwacht sie Gewässerbenutzungen und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Was wären meine Aufaben?
Entscheidungen über die Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen, insbesondere für Erdwärmepumpen, Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer und für die Förderung von Grundwasser
Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern
Prüfen von Anzeigen und Genehmigungen von Abwasseranlagen
Prüfen von Anzeigen auf Grundlage der Ersatzbaustoffverordnung
Abgabe von wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen zu Bau- und Planungsvorhaben
fachliche Beratung der Antragssteller/innen, Anlagenbetreiber/innen und Gewässerbenutzer/innen
Überwachung der Gewässer und ihrer jeweiligen Benutzung sowie insbesondere Anlagen in und an Gewässern sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Teilnahme am Bereitsschaftsdienst nach dem Umweltalarmplan
Umweltalarmplan
Auf der Grundlage dieser Pläne werden unverzüglich Gegenmaßnahmen bei einem Schadens- oder Gefahrenfall getroffen. Darunter fallen Unfälle, Betriebsstörungen und sonstige Ereignisse, bei denen umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht (oder bestehen könnte).
Was sind wassergefährdete Stoffe?
Wassergefährdende Stoffe sind Substanzen, die eine potenzielle Gefahr für die Qualität von Gewässern darstellen, wenn sie unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Diese Stoffe können unterschiedliche Eigenschaften und Ursprünge haben, aber sie haben gemeinsam, dass sie bei Freisetzung in Gewässer eine Verschmutzung verursachen können.
Typische Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind:
Chemikalien: Dazu gehören beispielsweise Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Pflanzenschutzmittel und andere chemische Substanzen, die bei Freisetzung in Gewässer eine Verschmutzung verursachen können.
Mineralöle und Kraftstoffe: Dies umfasst Öle, Treibstoffe und andere Produkte auf Mineralölbasis, die bei Leckagen oder Unfällen an Tankstellen, in Industrieanlagen oder beim Transport in Gewässer gelangen können.
Schwermetalle: Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören auch Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom, die bei Freisetzung in Gewässer toxisch wirken können und langfristige Umweltauswirkungen haben.
Biologische Stoffe: Dies sind beispielsweise Krankheitserreger, Keime oder biologische Abfälle, die bei Einleitung in Gewässer zu einer Verschmutzung führen und die Wasserqualität beeinträchtigen können.
Wie schreibt man ein Gutachten?
Das Schreiben eines Gutachtens erfordert Sorgfalt, Genauigkeit und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte klar und verständlich darzustellen. Hier sind einige Schritte, die Ihnen helfen können, ein Gutachten zu verfassen:
Analyse des Sachverhalts: Beginnen Sie damit, den Sachverhalt gründlich zu analysieren und alle relevanten Informationen zu sammeln. Stellen Sie sicher, dass Sie den Auftrag oder die Fragestellung genau verstehen und alle relevanten Fakten und Daten berücksichtigen.
Gliederung des Gutachtens: Überlegen Sie sich eine klare Gliederung für Ihr Gutachten, um die Struktur und den Aufbau festzulegen. Typischerweise umfasst ein Gutachten eine Einleitung, eine Darstellung des Sachverhalts, die Analyse der relevanten Fakten, Schlussfolgerungen und Empfehlungen.
Einleitung: Beginnen Sie mit einer prägnanten Einleitung, die den Zweck des Gutachtens erläutert und einen Überblick über den Sachverhalt gibt. Geben Sie auch an, auf welcher Grundlage Sie Ihre Schlussfolgerungen und Empfehlungen treffen werden.
Darstellung des Sachverhalts: Beschreiben Sie den Sachverhalt objektiv und umfassend. Geben Sie alle relevanten Fakten und Informationen wieder und erläutern Sie die Zusammenhänge verständlich.
Analyse der Fakten: Führen Sie eine gründliche Analyse der vorliegenden Fakten durch. Bewerten Sie die Informationen kritisch und identifizieren Sie relevante Zusammenhänge, Ursachen und Auswirkungen.
Schlussfolgerungen: Ziehen Sie auf der Grundlage Ihrer Analyse klare Schlussfolgerungen. Fassen Sie die wichtigsten Ergebnisse zusammen und zeigen Sie auf, welche Erkenntnisse sich aus den vorliegenden Fakten ergeben.
Empfehlungen: Basierend auf Ihren Schlussfolgerungen, geben Sie konkrete Empfehlungen oder Handlungsempfehlungen ab. Erläutern Sie, welche Maßnahmen Ihrer Meinung nach ergriffen werden sollten, um die vorliegende Situation zu verbessern oder zu lösen.
Was macht das Umweltamt in Grevenbroich?
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
—> Diese Behörde ist für die Umsetzung von abfallrechtlichen Vorschriften auf lokaler oder regionaler Ebene zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Überwachung der Abfallentsorgung, die Erteilung von Genehmigungen für Abfallanlagen, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in abfallrechtlichen Fragen und die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften.
Untere Bodenschutzbehörde
—> Diese Behörde ist für den Schutz des Bodens vor Verschmutzung und anderen Schädigungen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung und Bewertung von Bodenbelastungen, die Erteilung von Genehmigungen für bestimmte bodenbezogene Aktivitäten, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in bodenschutzrechtlichen Fragen und die Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung belasteter Standorte.
Untere Immissionsschutzbehörde
—> Diese Behörde ist für den Schutz vor Luft- und Lärmbelastungen sowie anderen Immissionen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung und Bewertung von Immissionen, die Erteilung von Genehmigungen für emissionsrelevante Anlagen, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in immissionsschutzrechtlichen Fragen und die Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung von Immissionen.
Untere Naturschutzbehörde
—-> Diese Behörde ist für den Schutz und die Pflege von Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie für den Artenschutz zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Ausweisung und Verwaltung von Schutzgebieten, die Beratung von Bürgern und Unternehmen in naturschutzrechtlichen Fragen, die Förderung von Naturschutzprojekten und die Überwachung der Einhaltung der Naturschutzvorschriften.
(Untere Wasserbehörde)
Wald- und Forstwirtschaft
—> Diese Abteilung befasst sich mit der nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen und Forstbetrieben. Zu den Aufgaben gehören die Planung und Durchführung von Forstarbeiten, die Waldpflege, die Holzernte, die Waldbrandprävention, die Förderung der Artenvielfalt im Wald und die Erhaltung ökologischer Funktionen des Waldes.
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