Buffl

Vertrag

RJ
by Rebecca J.

Erbe E bietet dem professionellen Oldtimersammler O seinen Porsche 356 für € 70.000 an. O ist sehr interessiert, hält den Preis auch insgeheim für fair, versucht aber noch zu handeln, um einen besseren Preis zu erreichen und erklärt dem E, dass er den Porsche für € 60.000 sofort kaufen würde. E wendet sich verärgert ab und will gehen. O hält in fest, weil er fürchtet, dass E den Porsche an seinen Intimfeind XY verkaufen wird und sagt, dass er mit dem ursprünglichen Preis einverstanden ist und das Angebot des E annimmt. Hat O einen Anspruch auf Übereignung des Porsche?

O hat einen Anspruch auf Übereignung, wenn zwischen ihm und E ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist.

? Voraussetzung: Angebot/Annahme

+ Angebot des E in Höhe von € 70.000

− Annahme des O in Höhe von € 60.00; sondern § 150 Abs. 2 BGB Ablehnung und neues Angebot

− Vertrag


Angebot des E in Höhe von 60.000

− Annahme des O − Vertrag

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O hat einen Anspruch auf Übereignung, wenn zwischen ihm und E ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen ist.

? Voraussetzung: Angebot/Annahme

+ Angebot des E in Höhe von € 70.000

− Annahme des O in Höhe von € 60.00; sondern § 150 Abs. 2 BGB Ablehnung und neues Angebot

− Vertrag


+Angebot des E in Höhe von 60.000

− Annahme des O

− Vertrag

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+ Angebot des O in Höhe von € 70.000

− Annahme des E

− Vertrag

Im Ergebnis ist zwischen E und O kein Kaufvertrag zustande gekommen. O hat also keinen Anspruch auf Übereignung des Porsche

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Rebecca J.

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