* Frage 14
Von welchen zwei Voraussetzungen hängt die derivative Steuerbilanzierungspflicht ab?
§ 5 EStG
Kurze Lösung
Gewerbebetrieb und Buchführung
Ausführliche Lösung
y Der Steuerpflichtige muss Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.
y Er muss buchführungspflichtig sein oder freiwillig Bücher führen.
* Frage 15
Die Kittler-GmbH ist auf den Bau und Vertrieb von Elektromaschinen spezialisiert. Wie und wo ist die Buchführungspflicht des Unternehmens geregelt?
Die Kittler-GmbH hat gemäß § 140 AO Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die sie nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zu erfüllen hat und die für die Besteuerung von Bedeutung sind, auch für die Besteuerung zu erfüllen.
Nach § 6 HGB ist die Kittler-GmbH Kaufmann und damit buchführungspflichtig.
** Frage 16
Was versteht man unter einer originären Steuerbilanz?
§§ 140 und 141 AO
Die originäre Steuerbilanz wird nur zu Besteuerungszwecken erstellt.
Nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ergibt sich der Gewinn als Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Entnahmen und Einlagen sind dem Vermögen wieder hinzuzurechnen (Entnahmen) bzw. von diesem abzuziehen (Einlagen). Erstellt der Unternehmer seine Bilanz nach Handelsrecht, so ist diese maßgeblich für die (derivative) Steuerbilanz. Ist der Unternehmer nicht nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet, sondern erstellt seine Bilanz nur unter Berücksichtigung des Steuerrechts, so spricht man von einer originären Steuerbilanz.
** Frage 17
Was versteht man unter einer derivativen Steuerbilanz?
Maßgeblichkeitsgrundsatz
Die Steuerbilanz wird aus der Handelsbilanz abgeleitet.
Der Gewinnbegriff nach § 5 Abs. 1 EStG entspricht im Grundsatz dem Gewinnbegriff nach § 4 Abs. 1 EStG (originäre Steuerbilanz). Der Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsformen liegt darin, dass die Steuerbilanz im Fall einer Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG aus der Handelsbilanz abgeleitet wird (derivative Steuerbilanz).
*** Frage 18
Die Weingut-GmbH mit Sitz in Cochem an der Mosel ist auf den Anbau, der Produktion und den Vertrieb von erlesenem Rotwein spezialisiert. Die Größenkriterien nach § 13a EStG werden nicht überschritten. Wie sind die steuerlichen Regelungen für die Weingut-GmbH hinsichtlich ihrer Gewinnermittlung?
Achten Sie auf die Rechtsform.
Die Weingut GmbH erzielt keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Eine Kapitalgesellschaft erzielt grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, auch wenn sie sich in der Landwirtschaft betätigt. Damit ist sie zur Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG verpflichtet.
* Frage 19
Was versteht man unter dem Begriff des „Maßgeblichkeitsprinzips“?
Die Handelsbilanz ist maßgeblich für die Steuerbilanz.
Das Maßgeblichkeitsprinzip soll für eine Verknüpfung von Handels- und Steuerbilanz sorgen. Das ursprüngliche Motiv dieser Verknüpfung war die Idee, dem Bilanzierenden die Möglichkeit zu geben, eine Einheitsbilanz zu erstellen. Die Maßgeblichkeit entfaltet sich in einer materiellen und einer formellen Dimension.
* Frage 20
Was versteht man unter formeller Maßgeblichkeit?
Handelsbilanz und Steuerbilanz sollen übereinstimmen, soweit dies zulässig ist.
Die formelle Maßgeblichkeit meint die Maßgeblichkeit der konkret erstellten Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Demnach sind die konkreten handelsbilanziellen Ansätze und Werte in die Steuerbilanz zu übernehmen, soweit dies steuerlich zulässig ist.
** Frage 21
Welche Regelungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) hinsichtlich der Bilanzierung im Rahmen der materiellen Maßgeblichkeit beschlossen?
Ein handelsrechtliches Aktivierungsgebot führt zu einem steuerrechtlichen Aktivierungsgebot.
y Ein handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht führt zu einem steuerrechtlichen Aktivierungsgebot.
y Ein handelsrechtliches Aktivierungsverbot führt zu einem steuerrechtlichen Aktivierungsverbot.
y Ein handelsrechtliches Passivierungsgebot führt zu einem steuerrechtlichen Passivierungsgebot.
y Ein handelsrechtliches Passivierungswahlrecht führt zu einem steuerrechtlichen
Passivierungsverbot.
y Ein handelsrechtliches Passivierungsverbot führt steuerrechtlich zu einem Passivierungsverbot.
** Frage 22
Was besagt der § 5 Abs. 1 S. 1 EStG?
Hierbei handelt es sich um den Maßgeblichkeitsgrundsatz, genauer gesagt um die materielle Maßgeblichkeit. Hiernach hat der Steuerpflichtige auch bei der Erstellung der Steuerbilanz den handelsbilanziellen GoB zu folgen.
Erläutern Sie die Unterschiede zwischen „notwendigem Betriebsvermögen“, „gewillkürtem Betriebsvermögen“ und „notwendigem Privatvermögen“.
Notwendiges Betriebsvermögen kann nur im Betrieb genutzt werden. Notwendiges Privatvermögen kann nicht im Betrieb genutzt werden. Gewillkürtes Betriebsvermögen könnte vom Unternehmer sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden. Es wird wegen seiner faktischen Nutzung aber dem Betriebsvermögen zugeordnet.
y Notwendiges Betriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten, die
objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Beispiel:
der LKW eines Speditionsunternehmens.
y Gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die zwar objektiv dazu geeignet
sind, den Betrieb zu fördern, aber eine weniger intensive Verbindung zum Betrieb aufweisen als notwendiges Betriebsvermögen. Der Steuerpflichtige hat – möchte er eine
Zuordnung zum Betriebsvermögen erreichen – die Eignung der Wirtschaftsgüter zur Förderung des Betriebs nachzuweisen. Beispiel: Wertpapiere des Speditionsunternehmens.
y Zum notwendigen Privatvermögen gehören Wirtschaftsgüter und Verbindlichkeiten,
die keinen Zusammenhang zum Betrieb aufweisen. Beispiel: der tragbare Fernseher
des Einzelkaufmanns, den er im Büro seines Speditionsunternehmens aufstellt.
Inwiefern liegt beim Ansatz des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts eine Durchbrechung der Maßgeblichkeit vor? Bitte geben Sie auch relevante Gesetzesverweise an
Die handelsrechtliche Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre (§ 253 Abs. 1 S. 3 und 4 HGB). Steuerrechtlich sind die Abschreibungen dagegen auf 15 Jahre zu verteilen.
Welche Bedeutung haben Drohverlustrückstellungen beim Erstellen einer Steuerbilanz? Wie wirkt sich das Vorliegen einer Drohverlustrückstellung auf die Steuerbilanz aus im Vergleich zur Handelsbilanz?
§ 5 Abs. 4a EStG
Im Steuerrecht werden keine Drohverlustrückstellungen gebildet. Hierdurch erhöht sich der Gewinn im Vergleich zur Handelsbilanz.
Drohverlustrückstellungen erfassen am Bilanzstichtag eingetretene Vermögensminderungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen, deren Geschäfte aber noch nicht abgewickelt wurden.
Drohverlustrückstellungen dürfen nach § 5 Abs. 4a EStG steuerlich nicht gebildet werden. Gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 HGB besteht hingegen eine Passivierungspflicht. Somit erhöht eine Drohverlustrückstellung das Steuerbilanzergebnis, da die Drohverlustrückstellung in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt wird und der Gewinn dort dadurch höher ausfällt.
Was ist ein Disagio? Wie unterscheidet sich der Ansatz eines Disagios in der Steuerbilanz im Vergleich zur Handelsbilanz? Nennen Sie relevante Gesetzesparagrafen.
Ein Disagio wird über die gesamte Laufzeit des Kredits verteilt.
Das Disagio ist ein Abschlag des Nennwerts, der z. B. bei der Gewährung eines Kredits einbehalten wird. Das Disagio wird als Zinsvorauszahlung angesehen.
Ein Disagio, welches der Kaufmann bei einer Darlehensaufnahme in Anspruch nimmt, kann handelsrechtlich als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden und ist über die Laufzeit der Verbindlichkeit abzuschreiben (§ 250 Abs. 3 HGB). Steuerlich besteht hingegen eine Aktivierungspflicht (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
** Frage 28
Die Decker-GmbH schließt mit der Baumann-AG im November 2014 einen Kaufvertrag über das Liefern von 100 Metallplatten zu je 120 € pro Stück ab. Der Gesamtpreis beträgt somit 12.000 €. Die Lieferung erfolgt im Januar 2015. Zum Abschlussstichtag ist der Tageswert der Metallplatten auf 110 € pro Stück gesunken.
Welche Rückstellung muss zum Bilanzstichtag gebildet werden und wie hoch ist diese?
Drohverlustrückstellung 1.000 €
Wegen des gesunkenen Tagespreises müssen wir davon ausgehen, dass die Platten nur mit einem Verlust zu verkaufen sind. Wir bilden daher eine Drohverlustrückstellung i. H. v. 1.000 € (§ 249 HGB i. V. m. § 253 HGB). Steuerrechtlich ist dies hingegen nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG).
*** Frage 29
Der handelsrechtliche Gewinn der Doering-GmbH beträgt am 31.12.20 240.000 €. Die Doering-GmbH macht von handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechten stets Gebrauch. Während des Geschäftsjahres wurden u. a. folgende Sachverhalte gebucht:
y selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens: 80.000 €,
y Aufnahme eines Disagios: 10.000 €,
y Bildung einer Drohverlustrückstellung: 30.000 € und
y Erwerb eines GoF am 01.01.18: 150.000 €.
Wie hoch ist der Steuerbilanzgewinn?
HR-Gewinn
240.000 €
SR-Korrekturen:
SR: Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle VG
– 80.000 €
SR: Passivierungsverbot Drohverlustrückstellung
+ 30.000 €
HR-Abschreibung GoF
+ 15.000 €
SR-Abschreibung GoF
– 10.000 €
Disagio im HR: Aufwand, im SR: RAP
+ 10.000 €
SR-Gewinn
= 205.000
* Frage 30
Was versteht man unter „Wertaufholung“? Inwiefern wird bei einer „Wertaufholung“ im Rahmen eines Geschäfts- oder Firmenwerts (GoF) die Maßgeblichkeit durchbrochen?
Die Wertaufholung ist die Zuschreibung im Handels- und Steuerrecht für die Werthö- hung eines Wirtschaftsguts, z. B. infolge einer Marktpreiserhöhung oder wenn der Grund für eine außergewöhnliche Abschreibung nicht mehr besteht.
Handelsrechtlich ist eine durchgeführte Wertminderung stets insoweit rückgängig zu machen, als die Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen (§ 253 Abs. 5 S. 1 HGB). Dies gilt nicht für den derivativen GoF (§ 253 Abs. 5 S. 2 HGB). Hier ist der niedrigere Wert beizubehalten. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gilt dies auch steuerrechtlich.
Was versteht man unter dem Begriff „Teilwert“? Welche sogenannten Teilwertvermutungen gibt es?
Der Teilwert ist ein rein steuerlicher Begriff und „der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde.“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).
Da es bei der Ermittlung des Teilwerts zu Unklarheiten kommen kann, gibt es folgende Teilwertvermutungen:
y Der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung und an einem kurz darauffolgenden
Bewertungsstichtag entspricht den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
y Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht der Teilwert auch für die späteren Bewertungsstichtage den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
y Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht der Teilwert
den unter Anwendung der linearen AfA ermittelten fortgeführten Anschaffungsoder Herstellungskosten.
y Bei Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens entspricht der Teilwert den Wiederbeschaffungskosten.
Die Weimar-GmbH setzt für ihre Angestellten im Veranlagungszeitraum 2020 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 20.000 € an. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Der Marktzins der Deutschen Bundesbank ist auf 4,5 % festgesetzt worden. Wie hoch sind die Bewertungsansätze der Rückstellung in der Handelsbilanz, wie hoch in der Steuerbilanz?
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