Neue 4 A Regel (AAAAKI-Regel)
Abstand halten
Aufenthaltsdauer begrenzen
Abschalten / Abdichten
Abschirmen / Deckung nutzen
Kontamination vermeiden
Inkorporation ausschließen
Körperschutzform 1
Schützt vor Kontamination mit festen Stoffen
Eingeschränkter Spritzschutz
Weder Flüssigkeitszufuhr- noch Gasdicht
Besteht aus: Schutzkleidung zur Brandbekämpfung und einer Schutzhaube mit Kragen zur Abdeckung freier Stellen im Hals/Kopf-Bereich
Körperschutzform
Schutz gegen Kontamination fester Stoffe
Eingeschränkter Schutz gegen flüssige Stoffe
Nicht Gasdicht
Körperschutzform 3
Schützt vor Kontamination mit festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen
Atemluftversorgung innerhalb oder außerhalb möglich
Ausführung als Einmalschutzanzug nicht zulässig
Nur unzureichender Schutz gegen hohe bzw. tiefe Temperaturen. Flammhemmende Unterbekleidung je nach Lage notwendig
Regenerationsgeräte dürfen in Verbindung mit Chemikalienschutzanzügen nicht eingesetzt werden
Gefahrengruppen
I - Ohne Sonderausrüstung, jedoch mit Atemschutz
II - Mit Sonderausrüstung, besondere Überwachung und Dekon/Hygiene
III - Mit Sonderausrüstung, besondere Überwachung, Hygiene und fachkundiger Person
Erstmaßnahmen bei GABC Einsätzen, Reihenfolge beachten
Gefahr erkennen
Absperren —————> Standart 50m
Menschenrettung durchführen
Sezialkräfte alarmieren ——> GABC Zug
Lagefeststellung GABC
EIMER-Regel
Ereignis
Identifikation
Menge
Expansion
Richtigkeit
Informationgewinnung
Eigene Wahrnehmung
Informationsquellen (z.B Fahrer, fachkundige Person, Kennzeichnungen, Begleitpapier etc.)
Gefahrstoffnachweis an der Einsatzstelle
Fahrzeugaufstellung
Fahrzeuge müssen einsatzfähig und ungefährdet bleiben
Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen
Bei unklarer Lage mind. 50m Sicherheitsabstand zum Objekt
Fahrzeuge nicht in Senken aufstellen
Möglichst mit dem Wind anfahren
Auf Windrichtungsänderung achten
Auf Gefälle im Gelände achten
Der ungehinderte Zugang und die Aufstellung für die Spezialkräfte an der Einsatzstelle sind sicherzustellen
Gefahren- und Absperrbereiche
Standard / Explosivstoffe
Standard: 50m Gefahrenbereich
100m Absperrbereich
Explosivstoffe: 500 m Gefahrenbereich
1000 m Absperrbereich
Menschenrettung GABC
erhöhte Eigengefährdung
Vorgehen zunächst ohne vollständige Sonderausrüstung möglich
mind. mit Isoliergerät als Atemschutz
Betreten der Gefahrengruppe III ohne fachkundige Person erlaubt, außer Bereiche mit besonderen Bedingungen (FwDV 500)
Dekontaminationskonzept
Dekon-Stufe I
Sofort Dekontamination von Personen
Dekon-Stufe II
Standard-Dekontamination
Erweiterte-Dekontamination
Zuständige Behörden 7.Stück
Regierungspräsidium
(Emission in Luft und Boden, Strahlenschutz, Kampfmittelräumdienst)
Gesundheitsamt
( Krankheiten und Infrktionen für Menschen)
Veterinäramt
(Krankheiten und Seuchen für Tiere)
Untere Wasserbehörde
(Gewässer und Grundwasser)
Straßenbaulastträger
(Sicherheit von Verkehrsflächen)
Ordnungsamt
(Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verkehrsflächen innerorts)
Abfallbehörde
(Abfallentsorgung (Sonderabfall)
Spezialkräfte
ATF
(Analytische Task Force)
TUIS
(Transport Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem)
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