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Schema
I. Ehegatten im gesetzlichen Güterstand
II. Verfügungsgeschäft eines Ehegatten
III. Verfügungsgegenstand: das Vermögen im Ganzen
hM: Einzeltheorie
10 % (bei mittleren und großen Vermögen) bzw. 15 % (bei kleinen Vermögen)-Grenze hinsichtlich des verbleibenden Vermögens
Grenze von kleinem zu mittlerem Vermögen liegt bei ca. 250.000€
IV. Bei Einzelgegenständen: Kenntnis des Vertragspartners von Vermögenslage
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