Normen
§§ 124 ff. VwGO
Berufungszulassungsantrag - Schema
§ 124a IV 1 VwGO
Zulässigkeit
Rechtswegseröffnung: Muss nicht gesondert gepürft werden, da Verhandlung in erster Instanz bereits stattgefunden hat, vgl. § 17a I GVG
Statthaftigkeit: Endurteil, in dem die Berufung nicht zugelassen wurde § 124a IV 1
Antragsberechtigung: Beteiligte gem. § 63 VwGO
Form: Antrag gem. §§ 125, 81, 82 VwGO u. Postualtionsfähigkeit gem. § 67 IV VwGO
Frist: Für Antrag und Begründung § 124a IV
Beschwer: Materielle Beschwer -> Rechtsinteresse könnte sich verbessern o. verschlechtern
Begründetheit: Vorliegen eines Berufszulassungsgrund § 124 II VwGO -> in Betracht kommt nur Nr.1 -> Zulässigkeit u. Begründetheit des Ausgangsrechtsbehelfs
Berufung - Schema
Statthaftigkeit § 124 I VwGO
Form § 124a II 2 VwGO u. § 67 IV VwGO
Frist § 124a II 1 u. § 124a III 1
Beschwer: Berechtigtes Interesse an der erneuten Überprüfung des Sachverhalts, d.h. wenn der Klage nicht (ganz) entsprochen wurde
Zuständigkeit
Begründetheit: Berufungsgrund muss tatsächlich vorliegen -> §§ 124 II Nr.1
-> Begründetheit des Ausgangsrechtsbehelfs
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