Unterschied zwischen Kommunalverfassungsstreitigkeit und gewöhnliche Klagen
Unterschied zwischen einer interorganschaftlicher und intraorganschaftlicher Streitigkeit
Klageart zur prossualen Durchsetzung einer Kommunalverfassungsstreitigkeit
grundsätzliche Bedenken gegen die Annerkennung einer Klageart “sui generis” (Klage eigener Art)?
Grund für das Ausscheiden der Klageart “sui generis” bei der Situation der Kommunalverfassungsstreitigkeit
Klageart, die vom BayVGH befürwortet wird, bei der Klage auf Aufhebung eines Beschluss aus dem Gemeinderat im Rahmen der Kommunalverfassungsstreitigkeit
Grund für das Bevorzugen des BayVGH der sog. “allgemeinen Leistungsklage mit kassatorischer Wirkung” (allgemeine Leistungsklage mit atypischem Aufhebungsantrag) gegenüber der “normalen” allgemeinen Leistungsklage i.F.d. Vornahmeklage
Stütze der Kritik der Lehre an der vom BayVGH vertretenen Klageart der sog. “allgemeinen Leistungsklage mit kassatorischer Wirkung” (allgemeine Leistungsklage mit atypischem Aufhebungsantrag)
Vor- und Nachteil i.S.d. Art. 49 I GO
Grund, warum mit unmittelbarem Vor- und Nachteil nicht “direkte Kausalität” gemeint sein kann
Unmittelbarkeit von Vor- und Nachteilen
Rechtsnatur des Ausschlusses eines Gemeinderatmitglieds von der Sitzung wegen fortgesetzter erheblicher Störung der Ordnung
Rechtsnatur des Ausschlusses eines Zuhörers von der Gemeinderatssitzung
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