Förderalismus als Bundesstaatsprinzip
—> Ein politischer Grundsatz, bei dem den einzelnen Gliedern eines Bundesstaates größtmögliche Eigenständigkeit zugestanden wird.
Im Grundgesetz festgeschrieben: GG Art 20 (1) —> Gliederung der Bundesrepublik in Länder
—>Ewigkeitsklausel soll verhindern, dass die Unterteilung in Bund und Länder nie aufgehoben werden kann.
Gliederung der Bundesrepublik in Bundesländer
Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das GG keine andere Regelung trifft. (GG Art 30)
Länder sind Staaten geblieben, sie verfügen über:
“Staatsgebiet”: Behörden und Dienststellen
“Staatsvolk”: Menschen, die in dem Staatsgebiet leben
Staatsgewalt und Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Länder sind nur teilsouverän; Beispiel: Länder verfügen über Innenministerium mit Zuständigkeit für Sicherheit, aber nicht über ein Außer-/ Verteidigungsministerium
ABER: Bund hat Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, den Ländern Weisungen zu erteilen (Bsp. Corona-Krise, Bundesgesundheitsministerium)
Föderalistische Aufgabenverteilung
Bundesregierung: hat übergeordnete Aufgaben… z.B. Verteidigung, Außenpolitik
16 Bundesländer: vertreten von den relativ „unabhängigen“ Landesregierungen z.B. Kultur, innere Sicherheit, Naturschutz, Justiz & Bildung —> Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern
Kommunen (Städte und Landkreise): kümmern sich um Aufgaben direkt vor Ort z.B. Feuerschutz, Kindergärten, Nahverkehr,… und sind der Gesetzgebung der Länder unterstellt.
Gesetzgebungskompetenz für Bund und Länder nach GG
—> sind im GG geregelt
Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 GG): z.B.: Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Zivilschutz, Staatsangehörigkeit und Passwesen, Währungswesen, Bundesbahn und Luftverkehr, Post- und Fernmeldewesen
Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72 GG): Länder haben die Befugnis zur Gesetzgebung, wenn der Bund von seinen Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. z.B.: Bürgerliches Recht, Strafrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer, Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken.
=> Bundesrecht bricht hierbei Länderrecht Art. 31 GG(bei Nutzung der Gesetzgebung von Bund und Land)
Ausschließliche Gesetzgebung der Länder (Art. 83 GG): Kultur, Polizeiwesen, Schul- und Bildungswesen, Gesundheitswesen
Der Bundesrat
Vertretung der Länder
starken Einfluss auf die Gesetzgebung des Bundes
Zustimmungsgesetzen (= Gesetze, welche die Länder stark betreffen) —> Das Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn der Bundesrat mit absoluter Mehrheit zustimmt.
Der Bundesrat kann gegen alle übrigen Gesetze der Bundesregierung Einspruch erheben (Art. 7
Auswikrungen auf die Schule:
Kulturhoheit der Länder
Eigenständige …
- Kultur-, Schul und Bildungspolitik
- Schul- und Unterrichtsgesetze und -verordnungen: BayEUG, BaySchO, MSO, GrSO, VSO-F, …
- Lehrerbildung
Bayern:
▪ 3-gliedriges Schulsystem, keine Gesamtschule
▪ Formen der Inklusion: Koop-Klassen, Schulprofil Inklusion, Außenklassen, geöffnete Klassen, Einzelintegration
▪ oberste Bildungsziele in BV
▪ Kopftuchverbot für Lehrkräfte
▪ Beschluss der Schulschließung wg. Corona
Vorteile und Nachteile des Föderalismus
+ Stärkung der Demokratie
+ Mehr Chancen für politisches Engagement
+ Vielfältigere Entscheidungen; besserer Bevölkerungsbezug durch Landesregierungen
+ Verbesserte Gewaltenteilung; Ebenen können sich gegenseitig kontrollieren
+ Chancen der Opposition werden verstärkt
+ stärkeres Heimatbewusstsein
- Unflexiblere Entscheidung, kompliziert und zeitraubend
- Reibungsverluste durch Entscheidungen auf mehreren Ebenen
- Verschiedene Lösungsansätze
- größere Unzufriedenheit z.B. unterschiedliche Lebensqualität innerhalb der Bundesländer (arm vs. reich)
- höhere Kosten
Auswirkungen auf die Schule:
Beispiel Digitalpakt Bund
Digitalpakt Bund
Der Bund unterstützt Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur.
Gleichzeitig verpflichten sich die Länder, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und -weiterbildung umzusetzen.
Sie verpflichten sich gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur.
➔ Wurde zunächst als zu starke Einflussnahme in die Kulturhoheit der Länder angesehen und insbesondere von Bayern abgelehnt
➔ Bedurfte einer GG-Änderung (Art. 104c GG)
Beispiel “Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder” (KMK)
Zusammenschluss der einzelnen Kultusminister in der KMK → Mindestmaß an Einheitlichkeit im Schul- und Hochschulwesen
Beschlüsse bedürfen der Umsetzung in Landesrecht durch die Länderregierungen/-parlamente z.B. bundesweite Anerkennung der Bildungsabschlüsse der Lehrer
Empfehlungen zu Fächern und Lernbereichen: inhaltliche Vorgaben, die in den Lehrplänen der Länder umgesetzt werden.
Qualitätssicherung durch Bildungsstandards → Vergleichsstudien gemäß GG Art. 91b (z.B. PISA, IGLU, TIMSS) → Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
regelmäßige Bildungsberichterstattung
Auswirkungen auf die Schule
Aktuelle Beispiele
Corona-Krise
Bayern ruft Notstand aus (Gefahrenabwehr ist Ländersache)
Bayern beschließt als erstes das Schließen der Schulen (Kulturhoheit der Länder)
Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene erlassen – Ausführung ist wiederum Ländersache
Bayerische Polizei verkürzt Ausbildung für Polizisten, um diese früher in Einsatz bringen zu können
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