Zusammenarbeit Elternhaus Schule
BayEUG Art. 74
gemeinsame Erziehungsaufgabe
Pflichten der Schule
BayEUG Art. 75
Verpflichtung der Benachrichtigung bei absinkendem Leistungsstand oder wesentlichen Vorgängen
Rechte der Erziehungsberechtigten
Einsicht in Probearbeiten und Notenauskunft
rechtzeitige schriftliche Benachrichtigung bei Anordnung von Nacharbeit
Mitteilung über Sexualerziehung
Einverständnis Teilnahme am Religionsunterricht für Kinder ohne Konfession
Gelegenheit, sich bei Ordnungsmaßnahmen im Disziplinarauschuss zu äußern
Pflichten der Erziehungsberechtigten
Schulanmeldung
Kenntnisnahme schulischer Mitteilungen
Sorge für den regelmäßigen Schulbesuch
Betreuung des Schulkindes (z.B. Materialbeschaffung)
Beteiligung am Schulleben
KESCH
Kooperation Elternhaus - Schule
Unterstützung der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten
Leitlinie zur qualitätsorientierten Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Leitlinien
Gemeinschaft
Kommunikation
Kooperation
Mitsprache
wissenschaftlich gestützt durch die Studie von Vodafone Deutschland
Leitlinie Gemeinschaft
Ziele:
wertschätzende Atmosphäre
gegenseitiger Respekt
gemeinsames Selbstverständnis
Beispiele Maßnahmen:
Wilkommenskultur pflegen
Wertschätzung zeigen
einander entgegenkommen
Kontakte pflegen
Leitlinie Kommunikation
regelmäßiger Informationsaustausch
klare innerschulische Zuständigkeiten für die Kommunikation
Nutzen vielfältiger Kommunikationswege- und formen
Gelegenheiten für Gespräche anbieten
Ansprechpartner benennen
Erreichbarkeit sicherstellen
Einbeziehen des Umfelds
Leitlinie Kooperation
systematische und koordinierte Zusammenarbeit mit den Eltern
Beteiligung der Eltern am schulischen Geschehen
Vernetzung der Eltern untereinander, der Schulgemeinschaft mit Erziehungs- und Bildungspartnern
Beispiele für Maßnahmen
gemeinsame Vereinbarung von Zielen
Impulse für zuhause geben
Vernetzung im Umfeld
Einbeziehen von Elternexperten
Leitlinie Mitsprache
Information der Eltern über Mitspracherechte und -möglichkeiten
Vertretung von Eltern aller Schichten und Gruppen in Elterngremien
Beteiligung an Schulentwicklungsprozessen
Mitwirken von Elternvertretern
Ermutigung zur Mitgestaltung
Ausbau der Netzwerke
Unterstützung der Elternvertreter
Wahrnehmen von Gremienarbeit
Welche Mitwirkungsmöglichkeiten/ Gremien gibt es an der Schule?
Elternsprecher
Elternbeirat
Schulforum (Schulleiter, 3 gewählte Lehrkräfte, Elternbeiratsvorsitzender, 2 Gewählte aus dem Elternbeirat, Schülersprecher, Vertreter des Sachaufwandsträgers) -> treffen sich mind. 1x im Halbjahr, Themen sind bspw. Namensänderung Schule, Änderung der Pausenzeiten
Landesschulbeirat (gemeinsamer Elternbeirat)
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