Regierungskonferenz
Vertragsverhandlungen findern in Regierungskonferenzen statt
Die Entscheidungsregel ist Einstimmigkeit
Vertrag von Rom
Vertrag von Rom (1957): Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Politikzuständigkeit:
• Gemeinsamer Markt
• Gemeinsame Agrarpolitik
• Ziel: supranationale Zolllunion
• Ziel: Binnenmarkt
(Freier Personen- , Dienstleistungs-, Kapital- und Warenverkehr)
Entschiedungfindung:
• Gemeinschaftsmethode
• Kommission als Motor der Integration, Initativrecht im Binnenmarkt
• Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat auf Vorschlag der Kommission
• Versammlung: Vorläufer des Europäischen Parlaments, nicht gewählt, nur konsuliert
• Gerichtshof
Einheitliche Europäische Akte
1986
Vertrag von Maastricht
1992
Säluenpolitik Abbildung:
Entscheidungsfindung:
• Mitentscheidungs- verfahren in Politik- bereichen mit Gemein- schaftsmethode
→ Vetorecht für das EP
Vertrag von Amsterdam
1997
Politikzuständigkeit
Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts (Migration, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit)
→ Opt-out: UK, IRL, DNK
• Schengen Abbkommen in Eu Verträgen = offene Binnengrenzen
• Sozialpolitische Kompetenzen
• Ausweitung der Gemeinschaftsmethode und des Mitentscheidung- verfahrens für das EP
Aber = keine grundsätzliche Lösung bei institutionellen Fragen angesichts Erweiterung
Vertrag von Nizza
2001
Gemeinsame Verteidigungs- und Sicherheitspolitik
Ausweitung der neu definierten qualifizierten Mehrheit im Rat der EU (weitere BEreiche kommen hinzu = mehr Effizienz)
ABER: qualifizierte Mehrheit wird neu difiniert und ist schwieriger zu erreichen als zuvor
Vertrag von Lissabon
2009
Inhaltliche Themen der Konvent Ideen/ Verfassungsämderung
Verbindliche Grundrechtecharta
Europäischer Auswärtiger Dienst
• Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
• Europäische Bürgerinitiative
• Neues Amt: Präsident des Europäischen Rates
• Konvent für zukünftige Vertragsänderungen
Kein Referendum (bis auf Irland)
Europäischer Konvent
2002-2003
Plan einer Einrichtung eines Europäischen Konvents
weiterer Vetospieler bei Gesteztesgebung etc:
Bestehend aus Nationalen Regierungen + Vertreter der natioanlen PArlamente, Euro Parlament, Euro Kommision, Beobachter/Ziilgesellschaft
AUfagben= Mehr Transparenz, Demokratie
= Verfassung scheiterrt in der Ratifikationsphase
Luxemburger Kompromiss
1966:
Ergebnis: Einstimmigkeitsprinzip bleibt erhalten. Veto trotz Qualifizierter Mehrheitsregel möglich, wenn ein Land „sehr wichtige Interessen” geltend macht
• Auswirkung: zwei Jahrzehnte zwischenstaatlicher Verhandlungen zwischen den Regierungen, Binnenmarktziel wird nicht umgesetzt
Prozess der Vertragsänderung
Verabschiedung völkerrechtlicher Verträge, in denen die Mitgliedsstaaten sich dazu verpflichten in bestimmten Politikbereichen zu kooperieren und dazu Souveränitätsrechte an die supranationale Ebene (EU Ebene) abzutreten.
• Verhandlungen finden in Regierungskonferenzen statt. Die Entscheidungsregel ist Einstimmigkeit.
• Seit dem Vertrag von Lissabon: Zusätzlich Europäischer Konvent
• Notwendigkeit der Ratifikation (Parlament, Referendum, Bsp: Irland)
= kann passieren, dass Verträge in Ratifizierung fehlschlagem, innerländliche Kontrolle)
Opt-outs/Differenzierte Integration
Opt-outs und differenzierte Integration sind Mechanismen, die es EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, sich von bestimmten EU-Regelungen oder -Politiken auszuschließen oder ihnen nicht beizutreten. Dies ermöglicht eine flexible Integration und berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Präferenzen der Mitgliedstaaten.
Opt-outs: Ein Mitgliedstaat kann entscheiden, bestimmte EU-Politiken nicht anzuwenden. Beispiele:
Dänemark hat Opt-outs in der Währungsunion, der gemeinsamen Verteidigungspolitik und im Bereich Justiz und Inneres.
Vereinigtes Königreich (vor dem Brexit) und Irland hatten Opt-outs in Bezug auf den Schengen-Raum.
Differenzierte Integration: Mitgliedstaaten können sich in bestimmten Bereichen unterschiedlich stark integrieren. Beispiele:
Eurozone: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten haben den Euro übernommen.
Schengen-Raum: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten sind Teil des grenzkontrollfreien Schengen-Raums.
Neofunktionalismus
− Ursprung: Theorie der regionalen Kooperation
− Theorie mit Fokus auf Europäische Integration
− Ausgangspunkt: nicht-staatliche Eliten möchten mehr
wirtschaftliche Kooperation
− Steigende Interdependenz → weitere Kompetenzübertragung
in andere Bereiche auf supranationaler Ebene
− Folge: Eigendynamik der Integration
− Mechanismen:
1. Funktionaler Spillover
2. Politischer Spillover
− Zentrale Akteure: Kommission, EuGH, Parlament, Rat,
Interessengruppen → Supranationale Entrepreneure
Liberaler Intergouvernemenatlismus
− Moravcsik: Integration als „a series of rational choices made
by national leaders.“ → Wichtig: Nationale Präferenzbildung
− Liberale Theorie der nationalen Präferenzbildung: Nationale
ökonomische Interessen stehen im Vordergrund
− Verhandlungsmacht der MS ist entscheidend
− Prinzipal-Agent-Logik→ „credible commitments“ werden
gemacht
− Folgen: Keine unerwarteten Konsequenzen, keine Spillover-
Effekte
Institutionalismus
Zusammenführung zentraler Annahmen des
Neo Funktionalismus/Supranationalismus
(Supranationale Akteure verfolgen eigenständige Interessen, bsp: KOM, EuGH
&
Intergouvernemenatlismus (Präferenzen/Verhandlungsmacht der MS von zentraler BEdeutung z;B Rat, Europäischer Rat)
Comparative Turn: Untersuchung aller Akteure
EU: kein „sui generis“-System → vergleichbar mit
föderalem System
Politikergebnisse zwischen Akteuren hängen maßgeblich
von Entscheidungsregeln/-verfahren (Institutionen) ab
• Unabhängige Variable: EU-Institutionen
• Abhängige Variable: Politikergebnisse
Europäische Integration als Staatenbildung
Vetospielertheorie
− Vetospieler: Akteure, die politische Entscheidungen
blockieren können
− AV: Stabilität politischer Entscheidungen
− UV: Vetospielerkonfiguration → Entscheidungsregeln
− Blockadeintervall: Es enthält alle Politikalternativen, die
nicht mehr geändert werden können
→ Indikator für Politikwandel bzw. Reformstau
− UV: Welche Entscheidungsregel haben wir?
• Konsultationsverfahren: Rat als Vetospieler
• OGV: EP und Rat als Vetospieler
Die EU als politisches System
1. Exekutive(ausführendeGewalt)
2. Legislative(gesetzgebendeGewalt)
3. Judikative(rechtsprechendeGewalt)
4. Bürger_innen,Parteien,Interessengruppen
1. Komplexes Institutionengefüge (mehrere, die miteinander arbeiten)
2. Gruppierungen (Parteien, Interessengruppen)
versuchen Einfluss zu nehmen
3. Politische Entscheidungen der EU sind bedeutsam,
EU Recht hat prinzipiell Anwendungsvorrang
gegenüber nationalem Recht
4. Politische Prozesse sind ein fester Bestandteil der
EU (Gipfeltreffen, Gesetzgebung, Wahlen, etc.)
Prinzipal-Agenten-Beziehung in der EU
Delegation an supranationale Institutionen dient der Erfüllung bestimmter Funktionen, die Staaten nicht allein ausüben können oder wollen (Prinzipal-Agent Modell)
Blockadenintervall
Blockadeintervall: Alle Politikalternativen, die unter einer bestimmten Abstimmungsregelnicht geändert werden können (auch genannt, Kern oder Paretoset).
Ein Indikator für Potential für Politikwandel/Reformstau.
Qualifizierte Mehrheit
Qualifizierte Mehrheit in der EU bedeutet, dass ein bestimmter Anteil der Stimmen der Mitgliedstaaten erforderlich ist, um Beschlüsse zu fassen, die nicht mit einer einfachen Mehrheit entschieden werden können.
Seit der Einführung des Vertrags von Lissabon 2009 gelten folgende Regeln für die qualifizierte Mehrheit:
55% der Mitgliedstaaten müssen zustimmen. Das bedeutet, mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten (nach dem Brexit).
Diese 55% der Mitgliedstaaten müssen gleichzeitig mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Beitrittskriterien/Kopenhagener Kriterien
Kriterien, die ein Staat erfüllen muss, welcher der
EU beitreten möchte:
– institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische
und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von
Minderheiten
– funktionsfähige Marktwirtschaft
– Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen zu erfüllen (inkl. Euro)
Prinzipal-Agenten Beziehung in der EU
Die Delegation von Machtbefugnissen an einen Agenten erlaubt es dem Prinzipal effizienter gemeinsame Ziele zu erreichen.
➢ Glaubwürdige Bindung an politische Entscheidungen
➢ Expertise
Abbildung:
Doppelte Exekutive der EU
Exekutive: Ausführende Gewalt
1. Europäische Kommission
2. Regierungen der Mitgliedsstaaten
Europäische Rat
Rat der Europäische Union
Europäischer Rat
Rolle des Europäischen Rates
- Höchstes intergouvernementales EU-Organ
- Zuständig für Vertragsreformen, Erweiterung und Außenpolitik - Ernennung: Vorschlag für Kommissionspräsident*in,
Außenbeauftragte und EZB-Ratsmitglieder - Mehrjähriger Finanzrahmen
- Strategische Ausrichtung: Agendasetzung - Keine formale Gesetzgebungsrolle!
Aufbau des Rates
- Europäischer Rat bestehend aus:
• Staats- und Regierungschef*innen → Stimmberechtigt
• Präsident*in der Kommission
• Präsident*in des Europäischen Rates
• Hohe Vertreter*in für Außen- und Sicherheitspolitik
- Er trifft sich in der Regel viermal jährlich. - Er entscheidet in der Regel im Konsens.
Präsident des Europäischen Rates:
- Momentan: Charles Michel
- Amtszeit: 2,5 Jahre → Einmal erneuerbar
- Er darf kein einzelstaatliches Amt ausüben.
- Keine administrative Rolle
- Vorbereitung und Vorsitz der Treffen des Europäischen Rates mit
dem Ziel von Konsens und Kohäsion
- Er muss dem EP Bericht über die EU-Gipfel erstatten.
Europäische Kommission als Agendasetzerin
Geteilte Rolle der Kommission:
Legislative
Alleiniges Initativrecht —> Agendasetzungsmacht!
Supranationale Exekutive der EU
Geteilte Rolle der europäischen Kommission:
1. Legislative:
Alleiniges Initiativrecht → Agendasetzungsmacht
2. Exekutive:
Sie stellt den Haushalt auf.
Hüterin der Verträge
Vertretung der EU nach außen in manchen Politikbereichen (v. a. Handelspolitik)
Festgelegt in Artikel 17 des EUV
Aufbau der Kommission
Kabinett: Kollegium aus 27 Mitgliedern
Präsident*in der EU-Kommission mit Richtlinienkompetenz
→ First among equals 26 Kommissar*innen
Politische Führung
Hohe*r Vertreter*in der EU für Sicherheits- und Außenpolitik
Bürokratie: Beamt*innen in Generaldirektionen Insgesamt circa 40.000 Mitarbeiter*innen
Arbeit der Kommission
- Prinzipien der Entscheidungsfindung:
Kollegialprinzip
In der Regel keine Abstimmung, sondern Beschlussfassung im Konsens Entscheidungen können mit Mehrheit getroffen werden (14/27).
Kollektive Verantwortung
Beschlüsse werden als einheitliche Position der Kommission nach außen vertreten.
Beschlüsse werden gemeinsam vom Kollegium der Kommissar*innen gefasst, das sich vor dem europäischen Parlament dafür verantworten muss.
Jedes der 27 Kommissionsmitglieder ist in diesem Beschlussfassungsverfahren gleichberechtigt und in gleichem Maße verantwortlich.
- „Verpflichtung der Mitglieder eines Gremiums, die der Meinung der Mehrheit intern entsprechenden Beschlüsse nach außen gemeinschaftlich zu vertreten“
Europäische Kommission als Hüterin der Verträge
Exekutive
Stellt den Haushalt
Hüterin der Verträge
Vertretung der EU nach außen in manchen Politikbereichen (v.a. Handelspolitik)
—> Festgelegt in Artukel 17 des EUV
Parlamentarisches System
Präsidentielles System
Zentrale Frage: Ist die Regierung dem Parlament veranntwortlich?
Drei Möglichkeiten
Parlamenatarisches System: Gegensetige Abhängigkeit von Exekutive & Legislative
Präseidentielles System: Gegenseitige Unabhängogkeit zwischen Exekutive & Legislative
Semipräsidentielles System: Regierung hängt von der parlamentarischen Mehrheit und von derdem unabhängig gewählten Präsidentin ab.
Qualifizierte Mehrheitsregel
Aktuell: Form der doppelten Mehrheit
Vorschlag wird angenommen, wenn 55% (15/27) des rates zustimmen, sofern diese mind. 65% der EU-Bevölkeurng ausmachen
Enthaltungen zählen als Gegenstimme
Sperrminorität:
Verhindern eines Beschlusses
Mind. 4 Mitglieder, die mind. 35% der Gesamtbevölerung repräsentieren
82% der Abstimmungen sind trotz Mehrheitsregel einstimmig.
Europäisches Parlament
einzig direkt gewähltes EU-Organ (seit 1979)
Plenarsitzungen auch in Straßburg (12Xjährlich), in der Praxis arbeitet EP in Brüssel
Mehrsprachiges Parlament, mit einer Vielzahö an Übersetzern
Aufgaben:
Gesetzgebung - Legislative:
Rechtsetzung im OGV —> Vetospieler
Zustimmung zu Erweiterung, Austritt, internationalen Abkommen —> Veto Recht
Own-initiative reports, um Kommission zu Gesetzesinitative aufzufordern
Kontrolle über andere EU-Organe:
Wahl des Kommissionspräsident*in und des Kommissionskollegiums
Befragung von Kommission, Rat und anderer EU-Agenturen (bsp. EZB)
Misstrauentsantrag gegen KOM
Augestaltung des Haushalts
Fraktion im Europaparlament
mind. 25 Abgeordnete, min 1/4 (7/27) der MS
ZUsammenschlüsse von Abgeordneten nach der Wahl aus unterschiedlichen MS
Organisatorische Vorteile als Anreiz
Avstimmungsverhalten im Europaparlament
Statistische Analyse namentlicher Abstimmungen (2004-2009)
Links rechts Positionen dominieren Abstimmungsverhalten der MEPs.
die EU Abgeordneten handeln eher für Nationale Partei als für EU Partei
—> Extrem linke und extrem rechte Abegordnete sind EU-kritischer als moderate.
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren
Beteiligung: Fast alle Politikbereiche wie z.B.:
• Landwirtschaft, Fischerei
• Freiheit, Sicherheit und Recht
• Handelspolitik
• Umwelt
• Verkehr
• Binnenmarkt und die Freizügigkeiten
• Arbeit und Soziales
• Bildung und Ausbildung
• Verbraucherschutz
Keine Beteiligung: Besteuerung, Sozialsystem, Außenpolitik
→ Themen, die die nationale Souveränität berühren.
Abbildung in Praxis OGV:
BBikameralismus in der EU
Bikamerales System
Legislative mit zwei Kammern
• Erste Kammer repräsentiert die Bevölkerung.
• Zweite Kammer repräsentiert die regionalen Einheiten: Provinzen, Länder, etc.
In der EU:
• Europäische Parlament repräsentiert die europäische Bevölkerung.
• Rat der EU repräsentiert die Interessen der Mitgliedsstaaten.
• Nach Lijphart’s Typologie: Beispiel für starken Bikameralismus
→ 2. Kammer hat Vetorecht.
→ Ideologische Zusammensetzung der beiden Kammern ist nicht kongruent.
Europäische Parteien
• Gewählt werden nationale Parteien
• Diese schließen sich zu europäischen Parteien zusammen
• Fraktionen: Mind. 25 Abgeordnete, min. ¼ (7/27) der MS
– Zusammenschlüsse von Abgeordneten
nach der Wahl aus unterschiedlichen MS
– Organisatorische Vorteile als Anreiz
Rechtsakte: Verodnungen
Verordnungen
• Verbindlicher Rechtsakt für alle Mitgliedsstaaten
• Unmittelbare Wirksamkeit nach Inkrafttreten
• Geeignet z. B. für Binnenmarkt- Vorschriften und wenn keine
nationalen Regeln bestehen
Rechtsakte: Richtlinien
Richtlinien
• Rechtsakt mit einem für alle EU- Länder verbindlichen Ziel
• Mitgliedsstaaten erlassen eigene Vorschriften.
• Geeignet, um nationale Vorschriften in Einklang zu bringen
Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (OGV)
EU-Haushalt
− Finanzierung:
• Hauptfinanzierungsquelle: Beträge der Mitglieder auf Grundlage des
Bruttonationaleinkommens
• Zudem: Zölle, Mehrwertsteuereigenmittel, Beitrag auf nicht recycelbaren
Kunststoffabfällen etc.
− In Zukunft auch Einnahmen durch:
• CO2-Grenzausgleichsystem
• EU-Emissionshandel
Wie wird der Haushalt bestimmt?
− Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
• Ausgabenobergrenzen
• Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat; Parlament muss zustimmen (besonderes Gesetzgebungsverfahren)
• Gilt für mindestens 5 Jahre
• 2021 – 2027: 1074,3 Mrd. € + 750 Mrd. € Aufbauinstrument „Next Generation EU“
− Jahreshaushaltsplan
• Kommissionsvorschlag
• Zustimmung im Ministerrat und EP
Wirtschafts-und Währungsunion
− Erste Ansätze in 1970er-Jahren: Angleichung der Wechselkurse
− 1999: Gründung der EZB
− 2002: Einführung des Euro als Bargeld
− 2023: Kroatien tritt als 20. Land der Eurozone bei.
− Der Beitritt kann erst nach Erfüllen der Konvergenzkriterien
erfolgen: Keine großen Kursschwankungen, Schuldengrenze etc.
− Nach Beitritt wird vor allem das Staatsdefizit überwacht.
➢ Stabilitäts- und Wachstumspakt
− Gemeinsame Geldpolitik → Zinssatz
➢ Festgelegt durch die EZB
− Gemeinsame Währung → Euro
➢Wegfall geldpolitischer Maßnahmen einzelner MS
− Koordinierte Wirtschaftspolitik
EU-Binnenmarkt
− Ziel seit dem Vertrag von Rom 1957
− Verwirklicht 1993 mit dem Vertrag von Maastricht
− Nach der Wirtschaftsleistung der größte Binnenmarkt der Welt
− Vier Grundfreiheiten:
• Warenverkehr
• Personenverkehr
• Dienstleistungsverkehr
• Kapitalverkehr
Politikstile (regulativ, distributiv, redistrributiv)
Distributive Politik
Dient einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe
Regulative Politik
Legt Verhaltensstandards für Marktteilnehmer fest
Redistributive Politik
Ressourcen werden durch den Staat umverteilt
Zuständigkeiten der EU
Abbildung Tabelle
Euroskeptizismus der Bürger*innen und Parteien
Parteien:
Harter und weicher Euroskeptizismus (Paul Taggart)
o Harter Euroskeptizismus: Partei lehnt die Integration als Ganzes ab.
o Weicher Euroskeptizismus: Partei lehnt bestimmte Aspekte der
Integration ab, z.B. Erweiterung, kulturelle Integration etc.
• Gewählt werden nationale Parteien.
• Diese schließen sich zu europäischen Parteien zusammen.
Fraktionen: Mind. 25 Abgeordnete, min. ¼ (7/27) der MS
– Zusammenschlüsse von ideologisch nahstehenden Abgeordneten
– Die Fraktionen werden durch die europäischen Parteien strukturiert.
– Mitglieder derselben nationalen Partei können in verschiedenen
europäischen Fraktionen sitzen!
EU als nationales Wahlkampfthema
• Theorie des Themenwettbewerbs (issue competition): Betonung von Themen, von denen sich Parteien einen Vorteil in der Wählergunst versprechen
Herausforderer- und etablierte Parteien in der EU
Neue Herausforderer (challenger parties ohne Regierungserfahrung) gegen etablierte Parteien (mainstream parties mit Regierungserfahrung)
• Erfolg wenn elektorale Nischen besetzt werden können, die etablierte Parteien hinterlassen. Herausforderer politisieren neue Themen und nehmen oftmals extreme Positionen ein. EU: recht geringe Politisierung durch etablierte Parteien
Sekundärwahlen
− 27 separate Wahlen: Nationale Themen dominieren.
− Keine Regierung und Opposition im EP
− Schwache Wahlkampagnen der Parteien
− Auswirkungen:
• Geringe Wahlbeteiligung
• Gelegenheit nationale Regierungsparteien abzustrafen
• Distanz zwischen Abgeordneten und Bürger:innen → Lange
Delegationsketten
− Aber: In Deutschland hohes Interesse an der Europawahl!
Demokratiedefizit in der EU und in den Motgliedsstaaten
1. Zu viel Exekutivmacht in der EU
− Europäische Rat, Rat der EU und Kommission entscheiden.
− Geringe Kontrolle durch nationale Parlamente
− Zwei Sichtweisen auf Mehrheitsentscheidungen im Rat:
• Demokratiedefizit wird größer: Kein nationales Vetorecht, Schwächung der
Konsensdemokratie, Probleme bei der Umsetzung von Vorgaben nationaler Parlamente
• Demokratiedefizit wird kleiner: Mehrheitsdemokratie, höhere Effizienz des Rates
2. Schwaches Europäisches Parlament
− Kein Initiativrecht
− Keine Regierungs-Oppositionslogik
− Fragmentierte Parteienlandschaft
3. Keine funktionierende europäische Wahldemokratie
− Niedrige Wahlbeteiligung
− Keine Regierungskonsequenz bei EP-Wahlen
− Keine europäischen Elemente bei EP-Wahlen
− Parteien stellen Europa nicht zur Wahl
4. Die EU ist zu komplex für ihre Bürger:innen → Unklare
Zuständigkeiten
− Doppelte Exekutive, Intransparenz des Europäischen Rats
− Spielraum für die Kommission als Hüterin der Verträge
− Technischer, regulativer Politikstil
➢ Folge: Wenig Partizipation und Kontrolle durch die Bürger:innen
Eurobarometer Umfrage
− Erstmals 1973
• 2 mal pro Jahr, circa 1000 Befragte pro Staat
• In MS als auch in Kandidatenländern durchgeführt
− Häufig in Forschung und Medien verwendet
− Frei erhältlich unter dbk.gesis.org
➢ Nützlich für Haus- und Bachelorarbeiten
− Im Auftrag der Europäischen Kommission
• Kommission selbst Gegenstand einiger Fragen
➢ Potentiell problematisch (Höpner und Jurczyk, 2012)
− Wiederkehrende und aktuelle Fragen
➢ Langfristige Trends
➢ Grundlage für politische Entscheidungen
Nutzenbezogenen Erklärung der öffentlichen Meinung zur EU
− Fokus auf Wirtschaftsaspekte der EU
− Utilitarismus: Sozioökonomischer Nutzen entscheidend
− Individuelle Kosten-Nutzen-Kalkulation:
• Profiteure der Integration: Hoher Bildungs- und Qualifikationsgrad, hohes Einkommen und große Mobilitätsbereitschaft (Vergleich: Gewinner der Globalisierung)
➢ Empirischer Zusammenhang: Profiteure haben eine eher proeuropäische Einstellung.
− Kosten-Nutzen-Kalkulation auf nationalem Level:
• These: Staaten, die von der EU-Mitgliedschaft wirtschaftlich profitieren, haben eine eher proeuropäische Einstellung.
➢ Problem: Länder mit Nettoempfängerstatus sind nicht unbedingt europafreundlicher.
Identitätsbezogene Erklärung der öffentlichen Meinung zur EU
− Fokus auf Souveränitätsverlust durch (politische) Integration
− Angst vor dem Verlust nationaler Identität
− Wie sehen sich die EU-Bürger:innen selbst?
• Deutsche*r, Europäer*In oder beides
➢ Personen mit exklusiver nationaler Identität haben eine eher negative Einstellung zur EU.
− Korrelation von Europaskeptizismus und Xenophobie
Hinweisreize durch Eliten und öffentliche Meinung zur EU
− EU als komplexes System → „Information Short-Cut“
➢ Befolgung von Hinweisreizen vertrauenswürdiger Akteure: Medien, nationale Parteien und Politiker → Eliten
➢ Heuristik: Mithilfe begrenzter Informationen und Mutmaßungen meist praktikable Entscheidungen treffen, Fehler und Abweichungen möglich
− Effekte empirisch schwer messbar:
• Selektionseffekte
• Richtung der Kausalität
− Medien: Darstellung Europa nur moderater Effekt
− Nationale Parteien: Stärkerer Effekt
• Proeuropäische Parteien Proeuropäische Anhänger:innen
• Linke europaskeptische Parteien betonen wirtschaftliche Probleme der EU und der Integration (z.B. Syriza).
• Rechte europaskeptische Parteien betonen die kulturelle Bedrohung der Identität (z.B. Rassemblement National, AfD)
Leistungsvergleich (Benchmarking) & öffentliche Meinung zur EU
Europäische Kommison als Hüterin der Verträge
Europäischer Gerichtshof
− Sitz: Luxemburg
− Gründung: 1952 mit dem Vertrag von Paris
− Unabhängig, aber seine Entscheidungen sind im politischen Kontext zu sehen und
können politikwissenschaftlich eingeordnet werden.
− Ein:e Richter:in pro Mitgliedsstaat: Ernannt durch einstimmigen Beschluss der
Regierungen der MS für 6 Jahre; Wiederernennung möglich
− Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, abweichende Meinungen werden nicht aufgezeichnet.
Zuständigkeiten:
Durchsetzung des Rechts: Vertragsverletzung
Rechtskontrolle der Tätigkeit der EU-Organe
Auslegung des Rechts: Vorabentscheidungsverfahren
Vertragverletzungsverfahren
− Die Kommission (Hüterin der Verträge) überwacht die
Umsetzung von EU-Recht.
− Sie kann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn sie das
EU-Recht durch einen Mitgliedsstaat verletzt sieht.
− Seltener: Auch Mitgliedsstaaten können Verstöße eines anderen
Mitgliedsstaats geltend machen.
− Insbesondere bei Richtlinien besteht das Risiko einer
unvollständigen oder inkorrekten Umsetzung.
__________________________
− Vertragsverletzungsverfahren erfolgen erst nach Prüfung durch
Kommission → Ermessensspielraum!
− Beispiel: Grenzkontrollen im Schengenraum
− Seit 2015 von Deutschland und Österreich durchgeführt, obwohl nur in
Ausnahmefällen und maximal 6 Monate erlaubt
− Urteil des EuGH dagegen in einem Vorabentscheidungsverfahren 2022, aber
bislang kein Verfahren durch die Kommission
− Strategisches Verhalten der Kommission und des Gerichtshofs gegenüber bestimmten Mitgliedsländern?
− Institutionalismus: Supranationale Akteure berücksichtigen Präferenzen der MS.
− Schwieriger für Kommission und für Gerichtshof gegen einzelne Mitgliedsstaaten
zu entscheiden, wenn alle anderen MS diesen unterstützen.
Vorabentscheidungsverfahren
− Nationale Gerichte haben die Möglichkeit, dem EuGH direkt
(z.B. an den nationalen Verfassungsgerichten vorbei) Fragen zur
Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europäischem Recht
vorzulegen.
− Wichtigstes und häufigstes Verfahren vor dem EuGH
− Hohe Relevanz für die Entwicklung und Konstitutionalisierung
des EU-Rechts
Ablauf:
1. Klage vor nationalem Gericht
2. Nationales Gericht reicht Rechtsfrage weiter an EuGH
3. Auslegung durch den EuGH
4. Weiterleitung der Ergebnisse zurück an nationales Gericht
5. Urteilsverkündung im spezifischen Fall am nationalen Gericht
unter Berücksichtigung der EuGH-Auslegung
Rechtskontrolle der EU-Organe
− Nichtigkeitsklage: Kläger:in beantragt Nichtigerklärung einer
Handlung eines Organs.
− Klagen können von den Mitgliedstaaten, den Organen selbst und
von jeder natürlichen oder juristischen Person erhoben werden.
− Beispiel: EuGH erklärt einen Beschluss für nichtig, da das
Parlament nicht im erforderlichen Maße in die Beschlussfassung
eingebunden wurde.
Vorrang von EU-Recht
Negative vs. positive Integration
Prospektives und retrspektives Wählen
Mythos einer 80% Europäisierung
• Projektion von Jacques Delors (1988):
„In 10 Jahren werden 80% der Wirtschaftsgesetzgebung, vielleicht auch der steuerlichen und sozialen, gemeinsamen Ursprungs sein.
➢ Folge: Entstehung des 80%-Mythos
• Annahme: Die fortschreitende Integration beeinflusst die Staatlichkeit der Mitgliedsstaaten bei der Gesetzgebung,
dem Parteienwettbewerb, etc
Zuständigkeiten der Eu
Interessengruppen
Insode vs. Outside Lobbying
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