Was ist bei Reparaturtätigkeiten von Labor fremden Personen des gleichen Betriebs zu beachten?
Sie werden genauso behandelt wie externes Personal. Tätigkeiten von Laborfremden sind in Laboratorien nur zulässig, wenn entweder vor Aufnahme der Beschäftigung die von einem Laboratorien ausgehenden Gefahren vorher beseitigt oder geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt wirden.
Im Falle eines Unfalls in Bezug auf Gefahrstoffe sind der zuständigen Behörde welche Angaben zu machen?
1. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die der Beurteilung zu Grunde liegenden Informationen einschließlich der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
2. die Tätigkeiten, bei denen Versicherte tatsächlich oder möglicherweise gegenüber Gefahrstoffen exponiert worden sind und
3. die Anzahl dieser Versicherten,
4. die nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen
5. die durch Schutz – und Versorgemaßnahmen einschließlich der Betriebsanweisung
Nennen Sie drei in der DGUV 213/850 angegebenen explosionsgefährlichen Substanzenklassen
Knallsilber
Perchlorate
Acetylide
Nennen Sie fünf Tätigkeiten im Labor, die in den speziellen Betriebsbestimmungen der DGUV 213/850 festgehalten sind
1. Umgang mit ionisierende Strahlung
2. Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen
3. Tätigkeiten mit selbst entzündlichen Stoffen
4. arbeiten im Vakuum
5. trocknen von Lösungsmittel
Wie ist eine Acetylenflasche bzw. Argonflasche farblich gekennzeichnet?
Acetylenflasche: grün mit Kastanienbrauner Schulter Argonflasche: leuchtend grün mit dunkelgrüner Schulter
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