Was ist ein Kredit und was gibt es für Arten?
=> Darlehensvertrag
Arten:
Gelddarlehen §§ 488 ff
Sachdarlehensvertrag §§ 607 ff
Verbraucherdarlehensvertrag §§ 491 ff
Was ist die Kreditsicherung? Was sind Real- und Personalsicherheiten?
Instrument, um ein Darlehen abzusichern, bei z.B. Kreditausfall)
➤ Das Recht der Kreditsicherheiten befasst sich mit den Rechtsverhältnissen, die entstehen, wenn ein Kredit (idR ein Gelddarlehen) durch ein Sicherungsmittel (z.B. Bürgschaft, Hypothek, Pfandrecht, Sicherungsübereignung etc.) abgesichert wird.
Die Sicherheit besteht darin, dass dem Gläubiger der gesicherten Forderung ein besonderes Haftungsobjekt (bei Realsicherheiten)
Oder
ein zusätzliches Haftungssubjekt (bei Personalsicherheiten)
verschafft wird, aus dem der Gläubiger Befriedigung erlangen kann, wenn das primäre Haftungssubjekt (also derSchuldner) auf die Forderung nicht leistet.
Schaubild: Warum wird gesichert?
Was sind z.B. Akzessorische Sicherungsmittel?
=> Bürgschaft, Hypothek
Was sind z.B. Nicht-akzessorische Sicherungsmittel?
=> Sicherungsübereignung, Grundschuld
Kreditsicherung: Was sind Personalsicherheiten?
Bürgschaft
Schuldbeitritt
Patronatserklärung
Kreditsicherung: Was sind Realsicherheiten?
Fahrnis (bewegliche Sachen)
Eigentumsvorbehalt
Sicherungsübereignung
Pfandrecht
Grundstücke
Hypothek
Grundschuld
Rechte
Sicherungsabtretung
Was ist ein Darlehensvertrag?
Gelddarlehen, § 488: zeitlich begrenzte Überlassung (i.d.R. Eigentumsverschaffung) von Geld
Sachdarlehen, § 607: Überlassung von vertretbaren Sachen (§ 91) zu zeitlich begrenzter Nutzung
Da unvertretbare Sachen nicht in gleicher Art, Güte und Menge zurückgegeben werden können, ist darüber auch kein Darlehen möglich.
Es müssen nur Sachen gleicher Art zurückgegeben werden.
Der Darlehnsnehmer ist folglich nicht nur zum Gebrauch, sondern auch zum Verbrauch berechtigt.
Was ist Miete/Leihe in Bezug auf die Rückgabe?
=> Bei Miete (§§ 535 ff.) und Leihe (§§ 598 ff.) ist die (identische) Sache selbst zurückzugeben
Was sind Personalsicherheiten?
gesetzlich geregelt:
Bürgschaft (§ 765 ff)
nicht gesetzlich geregelt:
Garantie
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