KFS
&
weitere Führungsgrundsätze
Delegation
Beteiligung
Transparenz
Repräsentation
Zielorientierte Kontrolle
Leistungsfeststellung
Vertrauen ist Voraussetzung
Weitere Grundsätze
Ohne Kommunikation kein Erfolg
Fürsorge ggü deinen MA bestimmt dein Handeln
Führen mit Auftragstaktik
Überwachung
Beobachten eines bestimmten Raums, Objekts oder Vorgangs, um Gefahren für die öff Si/O oder Störungen zu erkennen und ggf Maßnahmen einzuleiten
Keine taktische Maßnahme
Grds kein Grundrechtseingriff
Grds schlicht hoheitliches Tätigwerden
Aufklärung
Zielgerichtetes, systematisches Sammeln von Infos und Erhebung von Daten über Personen, Sachen,… die zur Aufgabenerfüllung insbesondere für die BeL sowie die Einstellung und Aktualisierung des lagebilds, erforderlich sind.
Takt. Maßnahme gem PDV 102 (Akl)
Eingriff in die inform. Selbstbestimmung—>Art 2 I i.V.m. Art 1 GG
—>Art 2 I i.V.m. Art 1 GG
Befugnisnorm zur Datenerhebung —> 21-28 BPOLG
—> 21-28 BPOLG
Dokumentationspflicht
Präventiv und repressiv möglich
Einsatzlehre
Ist die Lehre vom planmäßigen, zielgerichteten, rechtlich zulässigen, taktisch und psychologisch richtigen Einsatz von POLKräften und von deren Führung unter angemessener Berücksichtigung technischer, politischer, interkultureller und ökonomischer Aspekte.
Führung
Ist die zielorientierte, soziale Einflussnahme auf Andere zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben.
Aktenplan
Ist eine systematische, hierarchisch gegliederte Zusammenstellung der Aufgaben einer Institution
Polizeiliche Strategie ist das
Ist das vorausschauende Planen polizeilicher Maßnahmen und Verhaltensweisen.
Orientierung an gesellschaftlicher Entwicklung
Analyse der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen
Beobachtung
In der Regel defensives, optisches Verbindung halten zu bestimmten polizeilich relevanten Personen und Objekten, um, ohne Auftrag zur selbständigen Einleitung von Maßnahmen, Erkenntnisse über die Lageentwicklung zu bekommen.
Keine takt. Maßnahmen im engeren Sinne
Beeinträchtigtes RG info. Selbstbestimmung
Dokumentationspflichtig
Einsatzgrundsätze Sind die gemäß PDV 100 taktischer Grundregeln zu verstehen, deren Beachtung grundsätzlich Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung jeder polizeilichen Lage ist.
Sind die gemäß PDV 100 taktische Grundregeln zu verstehen, deren Beachtung (grundsätzlich) Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung jeder polizeilichen Lage ist.
Besondere Einsatzgrundsätze
Sind taktische Grundregeln, deren Beachtung (grundsätzlich) Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einzelner taktischer Maßnahmenist.
Observation
Gezielte, grundsätzlich verdeckte Informationserhebung, insbesondere durch Beobachtung.
Takt. Maßnahme gem PDV 102 (Obs)
Eingriff in informationelle Selbstbestimmung
Befugnisnorm —> 28 BPOLG, 163f StPO, 100ff StPO
—> 28 BPOLG, 163f StPO, 100ff StPO
Weitere Massnahmen erfolgen grds durch andere Kräfte
Längerfristige Massnahmen durch speziell ausgebildetes Personal
Zeuge
Ist eine Beweisperson, die in einem nicht gegen ihn selbst gerichteten Strafverfahren, Auskunft über die Wahrnehmung von Tatsachen geben kann.
Geregelt in 48ff StPO
Tatverdächtiger
Ist derjenige, der objektiv der Beteiligung an einer Straftat verdächtig ist. Es besteht die durch Tatsachen begründete Annahme, daß durch die Handlung der Person ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt wurde.
Anfangsverdacht 152 II StPO
Beschuldigter
Ist eine Person, gegen die aufgrund eines konkretisierten Tatverdachts Ermittlungsmaßnahmen entweder schon getroffen wurden oder zumindest bevorstehen.
Taktische Bindung
-Bindende Vorgabe des Polizeiführers
-abweichen von der Auftragstaktik
-Einschränkung des Handlungsspielraums
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