Buffl

Lernstörung

JW
by Julia W.

• Probleme im Zusammenhang mit der Definition “Lernbehinderung“ kennen


Lernbehinderung

1. Erhebliches und domänenübergreifendes Schulleistungsversagen: Leistungsrückstand von i.d.R. mehr als zwei Schuljahren

2. Erhebliche Defizite in der allgemeinen Intelligenz: IQ Werte ≤ 70 (~untere 2%) – Liberaleres Kriterium ≤ 85 (~untere 16%)

3. Ein überdauernder Zustand, der nicht auf mangelnde Beschulung zurückzuführen ist (z.B. lange Krankenzeiten)


• Auf etwa 3-6 % der Schüler*innen eines Jahrgangs trifft die Definition „Lernbehinderung“ zu

• Diese Schüler*innen werden in der Regel in speziellen Schulen (Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt) unterrichtet

• Übergang in diese Schulen ist sehr umstritten

• Gründe (u.a.):

○ Definition von Lernbehinderung

○ Diagnostische Praxis in den Schulen

• Diagnostik von „Lernbehinderung“ hängt ab von ihrer Definition

• Aus schulsystemischer Sicht wird Behinderung pragmatisch bestimmt

• Lernbehinderung ist gegeben, wenn ein Kind dem Bildungsgang der Regelschule nicht zu folgen vermag


Definition des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Kultusministerkonferenz, 1994): Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.


Deutschland: Differenziertes System

• Schulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Hörgeschädigte, Körperbehinderte

○ In Analogie zum Regelschulwesen

○ Prinzipiell Erwerb der Hochschulreife möglich

• Schulen für Schüler*innen mit Verhaltensstörung oder Sprachbehinderung

○ Ziel ist Rückführung in die Regelschule

• Schule für Schüler*innen mit Lernbehinderung

○ Eigener Abschluss

• Zum Teil Bemühungen für integrative Beschulung


• Kritische Auseinandersetzung mit Diagnostik von Lernbehinderung

Schulische Rahmenbedingungen

• Sonderpädagogisch-psychologische Untersuchung wird von Sonderschullehrkräften durchgeführt

• mündet in Fördervorschlag und eine Empfehlung für oder gegen den Besuch der Schule mit sonderpädagogischer Förderung

• Schulpsycholog*innen können im Zweifelsfall hinzugezogen werden



Diagnostische Validität

• Praktisch ist die Entscheidung für den Besuch der Schule für sonderpädagogischen Förderbedarf für Lernbehinderte irreversibel

• Rückschulungsquoten (sind eigentlich im Normalbedarf) liegen zwischen 1 % und 3 %

• Ungerechtfertigte Ablehnung wird meistens erkannt durch ungenügende Leistungen in der Regelschule

• Ungerechtfertigte Aufnahme wird jedoch fast nie erkannt

• Jede „erfolgreiche Karriere“ auf der Sonderschule wird als gelungene sonderpädagogische Förderung interpretiert

• Überschneidung von IQ-Verteilungen von Sonder- und Regelschüler*innen → Hinweis auf ungerechtfertigte Aufnahmen

• 2/3 der Grundschüler*innen am Ende der 4. Klasse, die der Definition von Lernbehinderung entsprachen (IQ < 85) und aus ungeklärten Gründen nicht in die Sonderschule aufgenommen wurden, erreichten den Hauptschulabschluss

• Bei gleicher Intelligenz erzielen Schüler*innen in Hauptschulen (5. Klasse) signifikant bessere (etwa ½ SD) Rechtschreibresultate als vergleichbare Schüler*innen in Förderschulen (7. Klasse) (Wocken, 2000)

-> Rolle von „differentielle Entwicklungsmilieus“ (Baumert, 2006)


Author

Julia W.

Information

Last changed