Welchen Zweck verfolgt die Regelung über die Geschäftsfähigkeit?
Privatautonomie setzt die Fähigkeit voraus, einen eigenen Willen zu bilden und verantwortlich eine eigene Entscheidung zu treffen
diese Fähigkeit fehlt Minderjährigen (MJ), kleinen Kindern stets, aber auch größeren Kindern und Jugendlichen typischerweise
das Gesetz begrenzt die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen anhand typischer Altersstufen
mag im Einzelfall nicht passen
aus Gründen der Rechtssicherheit geboten
Vertrauensschutz des Rechtsverkehrs tritt zurück
ein Vertragspartener des MJ mag auf dessen Volljährigkeit vertrauen
kein Schutz: Vorrang des Minderjährigenschutzes
Was versteht man unter dem Begriff der Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder entgegenzunehmen.
Geschäftsfähigkeit ist ein Teilstück der rechtlichen Handlungsfähigkeit
nur bei rechtsgeschäftlichem Handeln, also bei der Abgabe und dem Empfang von Willenserklärungen von Bedeutung
Welche Erscheinungsformen der Geschäfts(un)fähigkeit unterscheidet das Gesetz?
Geschäftsunfähigkeit
kann keine WE abgeben oder entgegennehmen
MJ bis zur Vollendung des 7. LJ; Geisteskranke, § 104
beschränkte Geschäftsfähigkeit
kann
rechtlich vorteilhafte Geschäfte allein und
andere Geschäfte mit Zustimmung des ges. Vertr. vornehmen
MJ ab vollendetem 7. LJ bis zur Vollendung des 18. LJ., § 106
partielle Geschäftsfähigkeit
ansonsten nur beschränkt Geschäftsfähiger hat für einzelne Sachgebiete volle GF
selbstständiger Betrieb eines Erwerbgeschäfts, § 112
Dienst- und Arbeitsverhältnis, § 113
Volle Geschäftsfähigkeit
Rechtsgeschäfte jeglichen Inhalts alleine vornehmen zu können
ab Vollendung des 18. LJ
Wo sind die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit im Gesetz normiert?
Buch 1: Allgemeiner Teil
Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte
Titel 1 Geschäftsfähigkeit
§§ 104 - 113
Wo finden die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit Anwendung?
Abgabe von Willenserklärungen
§ 105 I: “Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.”
§ 107: “Der Minderjährige bedarf zu einer WE, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.”
Vornahme von einseitigen Rechtsgeschäften
§ 111 1: “Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam.”
Wirksamwerden von WE, die gegenüber einem MJ abgegeben werden
§ 131 I: “Wird die WE einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegeben, so wird sie nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht.”
Sozialtypisches Verhalten
die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit gelten auch bei Inanspruchnahme öffentlich angebotener Leistungen (z.B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
mit dem Geschäftsunfähigen Fahrgast kommt kein wirksamer Beförderungsvertrag zustande, ebenso wenig mit dem beschränkt Geschäftsfähigem, wenn es an der Zustimmung des ges. Vertreters fehlt
Welche Sonderregeln gibt es bei der Geschäftsfähigkeit
Testierfähigkeit
mit 16 Jahren, § 2229 I
Ehefähigkeit
mit Volljährigkeit, § 1303
striktes Verbot der Kinderehe, § 1303 2
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