Was ist ein Kleinfahrzeug?
Laut Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO):
Fahrzeug kleiner 20 Meter
Kleinfahrzeuge müssen Fahrzeugen meist ausweichen
Ausnahmen:
Folgende Fahrzeuge gelten nicht als Kleinfahrzeuge, auch wenn sie weniger als 20 Meter lang sind:
Schleppfahrzeuge
Fahrgastschiffe mit mehr als 12 Passagieren
Fähren
Wasserfahrzeuge ohne Motor oder Segel (z. B. Ruderboote)
Kleine Segelboote unter 5,5 m
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