Was gibt es für einzelne Werkarten ?
§ 2 Abs. 1 UrhG
Sprachwerke
Werke der Musik
Werke der bildenden Kunst
Lichtbildwerke
Filmwerke
Darstellungen technischer Art
Was ist regelmäßig als Werk geschützt z.B.?
Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften (Sprachwerke)
Schlager & Popmusik sowie Unterhaltungsfilme (Musikwerke bzw. Filmwerke; hier werden keine besonders hohen Anforderungen gestellt, sog. „kleine Münze“)
Fotografien sind entweder als Werk geschützt (wenn ausreichende Schöpfungshöhe) oder, wenn sie keine Werkqualität aufweisen, über § 72 UrhG wie ein Werk
Sind Werbeslogans geschützt?
Können geschützt sein, im Einzelnen strittig
Wo ist der Werkbegriff definiert ?
§ 2 Abs. 2 UrhG
Wie ist es mit Bearbeitungen?
Z.B. Übersetzung eines Schriftwerkes: Wenn die Übersetzung eine eigenständige persönlich geistige Schöpfung ist, wird die Übersetzung als eigenständiges Werk geschützt
Beachte aber § 23 UrhG: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden
§ 3 UrhG
Wie ist es mit Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen etc.?
=> genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, § 5 UrhG
D.h. man darf Gesetze vervielfältigen, verbreiten, zugänglich
machen etc. – es besteht an ihnen kein Urheberrecht
Was ist ein Urheber und wer kann es sein?
=> § 7 UrhG
Schöpfer eines Werkes, also derjenige der die persönliche geistige Schöpfung erbracht hat
=> nur natürlihe Personen
Urheber: was ist die Folge im Arbeitsverhältnis ?
Urheber = Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber
Auch dann, wenn die Erstellung von Werken zu den arbeits-vertraglichen Pflichten zählt
Wird i.d.R. vertraglich geregelt; d.h. der Arbeitgeber lässt sich Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG) einräumen
Was ist die Möglichkeit der Miturheberschaft und wo § ?
=> § 8 UrhG
Miturheber können über Verwertung des Werks nur gemeinsam Entscheiden
Was sind Verwertungsrechte gem § 15 UrhG?
Gem. § 15 UrhG sind die Verwertungsrechte dem Urheber als Aus-
schließlichkeitsrechte zugeordnet („das ausschließliche Recht“);
die Rechte stehen somit (nur) dem Urheber zu, während anderen
Personen eine Verwertung grds. untersagt ist
Was sind Schranken in Bezug auf §§ 44a ff. UrhG?
Urheberrecht als („geistiges“) Eigentum i.S.d. Art. 14 GG unterliegt der Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2 GG)
Schranken dienen dem Ausgleich zwischen dem Interesse des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes selbst zu entscheiden, und dem legitimen Interesse bestimmter Gruppen von Nutzern an einer erlaubnisfreien Werknutzung
Die Schranken beschränken mithin das Urheberrecht des Urhebers und erlauben per Gesetz bestimmte Werknutzungen, wofür dem Urheber aber ggf. eine Vergütung zu zahlen ist
Wie ist es mit Zitaten in Bezug auf § 51 UrhG?
Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen
Innere Verbindung zwischen fremdem Werk und eigenen Gedanken erforderlich, für die Zitate als Belegstelle dienen („Zitatzweck“)
Was sind Nutzungsrechte ?
=> §§ 31 ff. UrhG
Der Urheber kann sein Urheberrecht nicht übertragen; er kann aber (vertraglich) Nutzungsrechte einräumen (§ 29 UrhG) und damit
anderen Personen eine bestimmte Nutzung erlauben
Welche Vorschrift ist wichtig in Bezug auf die Zeitl. Begrenzung des Urheberschutzes ?
=> § 64 UrhG
Welche Anspruchsgrundlage in Bezug auf die Rechtsfolgen bei urheberrechtsverletzungen?
=> § 97 UrhG
Was ist ein Werk und wo § ?
§ 2 UrhG
Was ist ein Urheber ?
Schöpfer des Werkes; § 7 UrhG
Was gibt es für Rechte des Urhebers?
Urheberpersönlichkeitsrechte, §§ 12 bis 14 UrhG
Verwertungsrechte, §§ 15 ff. UrhG,; v.a. §§ 16, 19a UrhG
Was besteht bei widerrechtlicher Verletzung des Urheberrechts ?
Ansprüche auf Unterlassung und SE, § 97 UrhG
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