Besonderheiten der Gewerbesteuer
Objektsteuer
Persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen sind unerhablich, also:
-Kein Grundfreibetrag
-Kein progressiver Steuertarif
-Keine Abzüge für Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
Gemeindesteuer § 1 GewStG
Ertragshoheit liegt bei der Gemeinde. Diese legt den Hebesatz fest, das Gewerbesteuergesetz gilt allerdings bundeseinheitlich
Gewerblich tätige PersG. ist eigenständiges Steuersubjekt, schuldet also Gewerbesteuerzahlung.
Nach § 3 GewStG gelten Steuerbefreiungen u.a. für die Deutsche Bundesbank.
Formen von Gewerbebetrieb
Gewerbliche Unternehmen § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG
natürliche Person oder PersG (auch gewerblich infizierte PersG.).
(selbstständig, nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine private Vermögensverwaltung, Keine Land + Forstwirtschaft)
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform:
Kapitalgesellschaft gilt immer als Gewerbebetrieb
Gewerbebetrieb Kraft wirtschaftlichen Betriebs § 2 Abs. 3 GewStG
Liegt vor, wenn eine sonst nicht gewerblich tätige Körperschaft (z.B. ein Verein) eine nachhaltige, selbständige und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführte Tätigkeit betreibt, die über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Formen können z.B. sein: der Betrieb eines Vereinsheims, das Veranstalten von Events gegen Entgelt oder das Betreiben von Kantinen.
Liegt wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, greift keine Steuerbefreiung!
Wie viele Gewerbebetriebe kann
a) Eine natürliche Person
b) eine Personengesellschaft
führen?
a) Kann mehrere selbstständige Gewerbebetriebe führen
b) Kann nur einen Gewerbebetrieb führen (sich selbst)
Was sind Hinzurechnungen im Rahmen der Gewerbesteuer?
Hinzurechnungen sind bestimmte Aufwendungen, die den Gewinn mindern, aber bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzugerechnet werden müssen, wie z.B. ein Teil der Miet- und Pachtzinsen sowie Zinsen für Fremdkapital.
Welche Aufwendungen müssen nach § 8 GewStG hinzugerechnet werden?
Hinzugerechnet werden müssen u.a. Entgelte für Schulden,
20% der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter,
50% der Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter und
25% der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten.
Was versteht man unter Kürzungen bei der Gewerbesteuer?
Kürzungen sind bestimmte Erträge, die vom Gewerbeertrag abgezogen werden dürfen, um die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer zu reduzieren, wie z.B. Gewinnanteile aus Beteilungungen an anderen PersG. und Mitunternehmerschaften.
Was ist der Steuermessbetrag und wie wird er berechnet?
Der Steuermessbetrag ist das Ergebnis der Multiplikation des Gewerbeertrags mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl (3,5%).
Gründe für Hinzurechnungen und Kürzungen
Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbesteuermessbetrags
Was ist der Hebesatz und wer legt ihn fest?
Der Hebesatz ist ein von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Prozentsatz, der auf den Steuermessbetrag angewendet wird, um die endgültige Gewerbesteuer zu berechnen.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei inländischen Dividenden
Verlustvortrag § 10a GewStG
Ausschließlich Verlustvortrag möglich!
zeitlich unbegrenzt aber maximal 1 Mio. €
Der 1 Mio. € übersteigende Betrag ist zu 60% mit Verlsuten zu verrechnen
voraussetzung: Verrechnung innerhalb desselben Gewerbebetriebs
Was ist die Bedeutung der Unternehmens- und Unternehmeridentität im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer?
Die Unternehmens- und Unternehmeridentität stellt sicher, dass Verlustvorträge nur genutzt werden können, wenn sowohl das Unternehmen als auch der Unternehmer identisch bleiben und es keine wesentlichen Veränderungen in der Struktur oder Eigentümerschaft gibt.
Verlustvortrag entfällt, wenn innerhalb von 5 jahren mehr als 50% der Anteile übertragen werden (Mantelkauf).
Ausnahmen:
Erwerb zum Zweck der Sanierung
Betriebserwerb innerhalb eines Konzerns
Verluste übersteigen stille Reserven nicht
Antrag unter Bedingung der Fortführung des Geschäftsbetriebs nach Anteilseignerwechsel
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