Was versteht man unter dem Begriff Anschaffungskosten?
Es gibt keine eigenständige Begriffsdefiniton im EStG, laut § 203 (2) UGB:
AK sind jene Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
zu den AK gehören
Kaufpreis
Anschaffungsnebenkosten
zB Transportkosten, Montagekosten, Vertragserrichtungskosten
nachträgliche AK
zB Neufestlegung des Kaufpreises aufgrund eines gerichtlcihen Urteils
Anschaffungspreisminderungen
zB Rabatte, Skonti
Was versteht man unter den Begriff “Herstellungskosten”?
Laut § 203 (3) UGB:
Aufwendungen, die für die Herstellung eines WG, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.
Sie bestehen nach dem unternehmensrechtlichen Schem aus folgenden Bestandteilen:
Materialkosten
Fertigungskosten
angemessene Teile der Gemeinkosten
fixe und variable Fertigungsgemeinkosten
Was versteht man unter dem Begriff “Teilwert”?
In § 6 Z 1 EStG wird dieser folgendermaßen definiert:
der Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass er den Betrieb fortführt.
Dem Begriff des Teilwertes liegen somit mehrere Fiktionen zugrunde:
Zusammenhangswert
Fiktion der Betriebsveräußerung
orientiert sich an AK eines gedachten Erwerbers, daher einschließlich Anschaffungsnebenkosten
bedeutsam für:
Teilwertabschreibungen
Entnahmen
Einlagen
Was versteht man unter dem Begriff “gemeiner Wert”?
Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des WG bei einer Veräußerung erzielbar wäre (§ 10 Abs 2 BewG)
bedeutsam für
Tauschvorgänge
Entnahme von WG ins Privatvermögen bei Betriebsaufgabe
absetzbare Sachspenden
Was versteht man unter formelle Grundsätze?
Aufgrund der Bestimmungen des § 189 UGB müssen die Geschäftsfälle nachvollziehbar sein. Dazu ist es notwenidg, dass die Eintragungen in den Büchern vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
Was versteht man unter materielle Grundsätze?
Wesentliche Erfordernisse ordnungsmäßiger Buchführung sind erfüllt, wenn bei der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Grundsätze beachtet werden:
Bilanzzusammenhang: Schlussbilanz ident mit Eröffnungsbilanz
Bilanzkontinuität: beibehaltung der gewählten Gliederung,die auf den vorhergehenden Stichtag angewendeten Bewertungsmethoden sind beizubehalten
Bilanzwahrheit: der Ausweis des Vermögens und der Schulden muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
Bilanzklarheit: die BIL und GuV müssen klar und übersichtlich gestaltet, sowie detailliert gegelidern sein und auf die Besonderheiten des Unternehmens Rücksiht nehmen
Welche Bewertungsgrundsätze des UGB haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 5 EStG ermitteln?
1) Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
2) Grundsatz der Periodisierung
3) Stichtagsprinzip
4) Grundsatz der Unternehmensfortführung
5) Grundsatz der Einzelbewertung
6) Realisationsprinzip
7) Grundsatz des Wertzusammenhangs
Was sagt der “Grundsatz der Bewertungsstetigkeit” aus?
= dass ein Wechsel der in den Vorjahren angewendeten Methoden und Grundsätze bei der Bewertung für dieselben und gleichartige Wirtschaftsgüter grundsätzlich nicht zulässig ist.
Es soll dadurch die Vergleichbarkeit der Bilanzen erreicht werden.
Was sagt der “Grundsatz der Periodisierung” aus?
Ein wesentlicher Bestandteil der Gewinnermittlung ist die Abschnittsbesteuerung.
In diesem Zusammenhang sind Aufwendungen und Erträge in der Periode zu erfassen. in der sie wirtschaftlich entstanden sind.
Auch das Nachholverbot (zB für AFA, Rückstellung) ist zu beachten.
Was sagt das “Stichtagsprinzip” aus?
Der Vermögensvergleich besteht darin, dass das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres, also zu einem bestimmten Stichtag, festgestellt und mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres berglichen werden soll. Die Verhältnisse am Bilanzstichtag sind somit ausschlaggebend.
Werden dem Steuerpflichtigen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Bilanzerstellungszeitraum Umstände bekannt, die objektiv bereits am Bilanzstsichtag bestanden haben, können diese nach dem Grundsatz der Werterhellung berücksichtigt werden.
Was sagt der “Grundsatz der Unternehemsfortführung” aus?
Bei der Bewertung der WG im Rahmen der Bilanzierung ist grundsätzlich von der Fortführung des Unternehms auszugehen. Dieser aus dem Teilwertbegriff abgeleitete Grundsatz entspricht dem unternehmensrechtlichen “Going-Concern-Prinzip”.
Was sagt der “Grundsatz der EInzelbewertung” aus?
Nach dem Grundsatz der EInzelbewertung hat die Bewertung der einzelnen WG unabhängig von den Wertverhältnissen anderer WG zu erfolgen.
Eine Saldierung ist nicht zulässig. Dazu gehören zB das Festwertverfahren und das Durchschnittsverfahren.
Was sagt das Realisationsprinzip aus?
WG sind so lange mit den AK- und HK bzw dem (niedrigeren) Teilwert anzusetzen, als durch einen Umsatzakt der Mehrwert nicht realisiert wird.
Was sagt der “Grundsatz des Wertzusammenhangs” aus?
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