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Thomas

LS
by Lucas S.

Welche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind bei der Verarbeitung von Glasmalfarben, blei- und cadmiumhaltig lt. Betriebsanweisung gem. §14 GefStoffV zu beachten?

Farben nur bei laufender Absaugung mischen, malen oder aufspritzen. Staubentwicklung gering halten. Kratz- und Radierarbeiten möglichst in geneigter Bildstellung vornehmen, ansonsten Staubmaske tragen. Kratz- und Radierreste nicht wegblasen oder mit Pinsel oder Besen entfernen. Pinsel niemals mit dem Mund anspitzen!

Arbeitsbereich regelmäßig reinigen. Größere Verunreinigungen sofort beseitigen.

Arbeitsflächen, gegebenenfalls auch Ecken und Ritzen, mit feuchtem Lappen oder Tischsauger säubern. Fußboden ebenfalls nur feucht oder mit Industriestaubsauger reinigen. Trockenes Kehren und Abblasen mit Druckluft sind nicht zulässig! Flächen, auf denen sich Staub ansammeln kann und die das Reinigen erschweren, minimieren, z.B. durch Entfernen von Verpackungsmaterial, textilen Belägen oder leeren Behältern.

Die Farben unter Verschluss aufbewahren. An den Arbeitsplätzen nur den Tagesbedarf vorrätig halten. Atemschutz: StaubmaskeFFP2;währendderTragepausenvorStaubschützen!

Staub und Spritznebel nicht einatmen; Hautkontakt vermeiden. Arbeitskleidung tragen! Verunreinigte Kleidung wechseln und erst nach der Reinigung wieder anziehen. Vor Pausen, auch Zigarettenpausen, und nach Arbeitsende Mund mit Wasser ausspülen sowie Hände und Gesicht gründlich waschen, Einmalhandtücher verwenden. Arbeits- und Freizeitkleidung getrennt aufbewahren, zum Feierabend Kleidung wechseln!

Es gibt Sonderregelungen für die Beschäftigung von Frauen unter 45 Jahren; für Schwangere ist die Beschäftigung verboten.

Im Arbeitsbereich nicht essen, trinken, rauchen, Kaugummi kauen oder Tabak schnupfen; keine Lebensmittel und persönlichen Gegenstände aufbewahren.

Was ist bei Transport und Lagerung von Glas zu beachten?

Für den Erhalt der Qualität der Glasprodukte sind sachgemäßer Transport und sachgerechte Lagerung zwingende Voraussetzung. Glasfläche, Glaskanten und Randverbund dürfen bei Transport und Lagerung nicht beschädigt werden.

Hierfür ist insbesondere zu beachten: ■Der Transport von Isoliergläsern darf nur auf transportgesicherten Gestellen oder in geeigneten Kisten erfolgen.

■Der Transport muss generell so durchgeführt werden, dass die Scheiben über die gesamte Glasdicke unterstützt sind. Dies gilt insbesondere für große, schwere Isolierglaseinheiten.

■Zum Manipulieren beim Verglasen ist ein kurzzeitiges Anheben mit Saugern an nur einer der Scheiben des Mehrscheiben- Isolierglases möglich. Bei großen, schweren Einheiten ist hierfür vorherige Rücksprache mit dem SANCO Lizenzunternehmen erforderlich.

■Lagerung und Abstellen ist nur vertikal/ senkrecht stehend auf geeigneten Gestellen oder Einrichtungen erlaubt.

■Mehrscheiben-Isoliergläser sind im Freien vor länger anhaltender Feuchtigkeit oder Sonneneinstrahlung durch eine geeignete, vollständige Abdeckung zu schützen.

■Durch Transportsicherungen darf kein unzulässiger Druck auf die Glasprodukte einwirken. Der Weiterverarbeiter ist verpflichtet bei Lagerung der Glasprodukte die Transportsicherung zu entspannen.

■Die Abstützung gegen Kippen, die Unterlage und die obere Sicherung dürfen keine Beschädigungen von Glasfläche, Glaskante und Randverbund verursachen. Die Unterlagen müssen rechtwinklig zur Scheibenfläche angeordnet sein und ein Aufliegen der gesamten Elementdicke gewährleisten.

■Beim Transport verschieden großer Isolierglas-Einheiten ist darauf zu achten, dass durch Glaskanten keine Scheuerstellen auf benachbarten Glasoberflächen verursacht werden. Die einzelnen Isoliergläser müssen beim Stapeln von mehreren Elementen mit nicht feuchtigkeitssaugenden Zwischenlagen (Zwischenpuffer, Schaumstoff, Korkstapelscheiben u. ä. – keine Papierlagen) geschützt sein.

Die Elemente dürfen maximal nur bis zu einer gesamten Glasstoß Dicke von 50 cm aneinander gestapelt werden

Was ist bei der Reinigung von Glas Insbesondere zu beachten? (BF Merkblatt 012 „Reinigung von Glas“

■Etwaige Verunreinigungen der Glasoberfläche, bedingt durch Einbau und Verglasung, sowie Aufkleber und Distanzplättchen können mit einem weichen Schwamm oder einem Kunststoffspachtel und mit einem geeigneten Reinigungsmittel vorsichtig abgelöst werden.

■Alkalische Baustoffe wie Zement, Kalkmörtel o. ä. müssen, noch bevor sie abgebunden haben, mit viel Wasser abgespült werden. Das gleiche gilt für vom Regen auf die Glasfläche gespülte Ausblühungen von Baustoffen.

■Die nicht beschichteten Oberflächen der Glasprodukte können zum Nachpolieren oder zum Entfernen von stark haftenden Kleberückständen, Verschmutzungen oder Silikonisierungen mit geeigneten nicht scheuernden Reinigungsmitteln behandelt werden. Die Verwendung von Reiniger ist durch den Hersteller freizugeben.

■Glas darf niemals mit abrasiven Reinigungsmitteln, die Scheuer- oder Schürfbestandteile enthalten, mit Rasierklingen, Stahlspachteln und anderen metallischen Gegenständen behandelt werden. Eine vorsichtige Reinigung mit rostfreier Stahlwolle der Körnung 0000 ist zulässig.

■Es ist darauf zu achten, dass Reinigungsgegenstand und Reinigungsflüssigkeit häufig gewechselt werden, damit abgewaschener Schmutz, Staub und Sand nicht wieder auf die Glasfläche gelangen und Kratzer verursachen können.

■Rückstände aus dem Glätten von Versiegelungsfugen müssen sofort entfernt werden. Im ausgetrockneten Zustand sind sie fast nicht mehr zu beseitigen.

■Bei auf der Witterungsseite beschichteten Glasprodukten sind besondere Reinigungsvorschriften streng zu beachten. Rücksprache mit dem Lizenzunternehmen ist erforderlich.

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Lucas S.

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